Kann man die Ktm Duke 790l selbst entdrosseln?

  • Moin hab heute mit meinen Ktm Händler geredet und gefragt wenn ich mir die 790L hole ob ich Sie selbst entdrosseln kann. Die Duke 790L ist ja nur elektronisch gedrosselt, um das 48Ps Mapping auf das 95Ps Mapping umzustellen wurde mir gesagt das man bei KTM direkt dieses Mapping nochmal kaufen muss was ca. 150€ kostet. Nun ist meine Frage ob man das 95Ps Mapping selbst direkt bei KTM anfordern kann oder nur der Händler und ob nur der Händler es aktivieren kann oder auch ich selber?

    Ich Frage aus dem Grund da der Händler es garnicht entdrosseln würde auch wenn es nur für die Rennstrecke wäre, da ich es quasi neu eintragen müsste das die 95Ps hat allerdings möchte ich die 95Ps "nur" auf der Rennstrecke fahren.

    Daher Frag ich euch ob Ich den Code des 95Ps Mapping selbst bei KTM direkt beantragen kann und es selber aufspielen kann?

    Hoffe ihr habt mehr Ahnung als ich bei der Sache :D

  • Du kannst deine KTM weder ent- noch er-drosseln.

    Es sei denn du hast das KTM-Werkstatt-Zubehör und -vor allem- eine online Verbindung nach Mattighofen.


    Entdrosseln nur für i.was? Wird dir kein Händler aufspielen. -Der wäre am Ende für ein illegales bike haftbar.

    Was will der Händler -inkl. Umtragung- denn haben? Das kannste ned zahlen? Oder willste tatsächlich ohne Führerschein und Versicherungsschutz durch die Gegend brettern? -Lass es.:crazy:

    Wg. Krach fahr ich aus der Haut: loud is out!
    -Not all you do, is only your own Ding. 261982-sunny-gif

  • @ ST

    Nein, kannst du nicht selbst machen.

    Der Händler braucht dazu etwa 15 min, er muss kein Mapping kaufen.

    Ob und was er dafür berechnet ist seine (Verhandlungs)Sache.


    @KTS

    Hast du überhaupt mehr als die Hälfte des Beitrags gelesen? :denk:


    Nein, der Händler wäre dafür überhaupt nicht haftbar.

    Der schreibt dir auf die Rechnung/Übergabezettel "Fahrzeug entdrosselt, der Kunde verpflichtet sich die Änderung schnellstmöglich eintragen zu lassen.", lässt dich unterschreiben und ist damit aus dem Schneider.

    Meine Posts sind wie ein Supermarkt. Jeder darf entscheiden, ob und was er davon für sich mitnimmt. Keiner muss kaufen :grins:

  • Nein, der Händler wäre dafür überhaupt nicht haftbar.

    Der schreibt dir auf die Rechnung/Übergabezettel "Fahrzeug entdrosselt, der Kunde verpflichtet sich die Änderung schnellstmöglich eintragen zu lassen.", lässt dich unterschreiben und ist damit aus dem Schneider.

    Hast du eine Ahnung, für was Händler schon alles verdonnert wurden, wenn der 18-jährige Bubi mit Tränen in den Augen vor dem Richter steht, die Helikoptermama dahinter für ihren Liebling das Blaue vom Himmel lügt und ein schlauer Anwalt mit seinem Advokatenfinger auf den einzig wahren Schuldigen, natürlich den Händler, zeigt.

    Da wunderst dich manchmal, warum sich überhaupt noch jemand das Dasein als Motorradhändler antut.

  • Hast du eine Ahnung, für was Händler schon alles verdonnert wurden, wenn der 18-jährige Bubi mit Tränen in den Augen vor dem Richter steht, die Helikoptermama dahinter für ihren Liebling das Blaue vom Himmel lügt und ein schlauer Anwalt mit seinem Advokatenfinger auf den einzig wahren Schuldigen, natürlich den Händler, zeigt.

    Da wunderst dich manchmal, warum sich überhaupt noch jemand das Dasein als Motorradhändler antut.

    Wow.

    Einfach nur wow.

    Soviel fundiertes Wissen.

    Mit dem Zettel kann der Händler beweisen, dass der Kunde wusste, dass er nicht legal damit fahren darf. Der Kunde ist 18, somit volljährig und haftbar.

    Fertig.

    Nach der Logik dürfte dir der Händler ja auch keinen offenen Akra montieren und dich dann vom Hof fahren lassen.


    Sowas passiert täglich hundertfach und so haben wir es in meiner ehemaligen Wirkungsstätte (sehr, sehr großer Mercedes Benz-Vertragshändler mit zig Standorten) auch praktiziert, wenn Kunden etwa mit total glatten Reifen vom Hof fahren wollten. Auf die Nichtverkehrssicherheit hingewiesen, unterschreiben lassen, Fahrt auf eigene Gefahr.


    Oder der TÜV dürfte dich teilweise nicht mehr vom Hof lassen, wenn er bei der HU einen potentiell verkehrsgefährdenden Mangel feststellen würde.

    Macht er das? Nein.

    Seltsam, hm?


    Wenn die wüssten, was du wüsstest... oder halt auch nicht.

    Meine Posts sind wie ein Supermarkt. Jeder darf entscheiden, ob und was er davon für sich mitnimmt. Keiner muss kaufen :grins:

  • @pp

    dann gib doch dem Ärmsten die Adresse deines empfohlenen Händlers -er hat ja nu keinen. Und du weißt ja offenbar Bescheid.

    Wg. Krach fahr ich aus der Haut: loud is out!
    -Not all you do, is only your own Ding. 261982-sunny-gif

  • dann hat sich aber was deutlich geändert.

    Selbst eine Unterschrift reicht nicht aus.

    Die Werkstatt ist selbst dann haftbar, da Fachmann.

    Die einzige Lösung ist Kunde sagen wenn er vom Hof fahren tut gegen den Werkstattrat wird die Polizei gerufen.

    Und wenn er trotzdem fahren tut, dort anrufen. Nur dann ist die Werkstatt Save.

    Alles andere ist inzwischen sowas von überholt.

    only race Super Duke 990 chili red, SMR 560 Chili Spezial, RC8R, FS 570

    Only dunlop kr106/108

  • Richtig. Als ich meine Duke noch hatte musste ich auch warten bis der TÜV da ist, bevor die das machen konnten...

    "Runde Scheinwerfer sind immer falsch" :prost:

  • Du kannst deine KTM weder ent- noch er-drosseln.

    Es sei denn du hast das KTM-Werkstatt-Zubehör und -vor allem- eine online Verbindung nach Mattighofen.


    Entdrosseln nur für i.was? Wird dir kein Händler aufspielen. -Der wäre am Ende für ein illegales bike haftbar.

    Was will der Händler -inkl. Umtragung- denn haben? Das kannste ned zahlen? Oder willste tatsächlich ohne Führerschein und Versicherungsschutz durch die Gegend brettern? -Lass es.:crazy:

    erdrosseln is gut :lautlach:

  • Kurz gesagt: nein. Das Motormapping musst du über den Händler machen lassen und wie mein Vorredner schon geschrieben hat, machen die das an dem Tag, an dem der TÜV im Haus ist, da dieser dir eine Bescheinigung für die Zulassungsstelle (Stichwort Fahrzeugpapiere ändern lassen) ausstellt.


    Mich hat das Entdrosseln knapp über 100€ gekostet (Arbeit + TÜV) und noch die Kosten für neue Fahrzeugpapiere.

    05/2019 bis 02/2020 --> 2017er 390 Duke

    seit 03/2020 --> 2020er 790 Duke L

  • Die Werkstatt ist selbst dann haftbar, da Fachmann.

    ...

    Alles andere ist inzwischen sowas von überholt.

    Der Satz "Lieber Kunde, ihre Reifen sind unter dem gesetzlichen Limit und damit sind sie nicht mehr verkehrssicher unterwegs. Wir weisen sie hiermit darauf hin, dass sie das Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegen dürfen, da sie sonst vorsätzlich gegen die StVO verstoßen." ist für jeden Menschen verständlich, der genug graue Masse hat, um einen Führerschein zu haben.

    Ich denke nicht, dass sich hier etwas Grundlegendes geändert hat in den letzten 10 Jahren.

    Bin aber offen mich von BELEGEN von meinem Irrtum überzeugen zu lassen.


    Wie gesagt müsste der Händler sonst jeden Kunden verpfeifen, der beim Händler war und der irgendwas illegales spazieren fährt.

    Ist das schon mal jemandem hier passiert? Eher nein.

    Hat schon mal jemand gehört, dass die Polizei auch den Händler angegangen ist, wenn das Fahrzeug auffällig war und es kurz davor beim Händler war? Ich noch nie.


    Leider fällt mir der korrekte juristische Ausdruck nicht ein, der diesen "Gefahrenübergang" bezeichnet.


    Wir sind aber ohnehin wieder reichlich offtopic.

    Meine Posts sind wie ein Supermarkt. Jeder darf entscheiden, ob und was er davon für sich mitnimmt. Keiner muss kaufen :grins:

  • Da sich der TE bis jetzt nimmer geäußert hat.....


    Ich vermute er meinte es so, dass er sich selber für die Renne die 790L entdrosseln will, damit Spaß haben, und für die öffentliche Straße wieder auf 48PS zu drosseln.

    Da würde es Sinn machen wenn man das selber könnte.


    Aber wie ja schon geschrieben wurde - das spielts halt leider nicht.

    Bleibt nur eines: 790L für die Straße und eine zweite offene 790er oder gar 890R für die Renne :grins:

    :winke:
    Grüßle Marie

  • ich versteh jetzt gar nicht, was PeterP möchte ? Sucht er eine dauerhafte Entdrosselung um die Baby-Duke auf der Renne zu fahren, oder eine Switch-Lösung ?


    Bei dauerhafter Renne-Quälerei würde ich Marie s Lösung empfehlen, 2. KRad kaufen...und Duke legal entdrosseln.


    Nach meiner Kenntnis muss man Online gehen um was bei der Software zu ändern (is jedenfalls bei der SDR so), dann müßte man jedes mal bezahlen, die Frage ist auch, ob KTM das so überhaupt dauerhaft zulässt.


    Dann ist da ja noch die rechtliche Seite. Auch da liegt die Wahrheit ja bekanntlich in der goldenen Mitte. Prozesse werden oft anhand einer Beweislage und Beweiswürdigung entschieden, daher die vielen Zeugenvernehmungen, die §§ alleine bringen noch gar nichts. In aller Regel weist die Werkstatt drauf hin, dass das Moped nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand ist, dies muss man in einem "harten" Fall unterschreiben, oder es wird einem mündlich gesagt, da man den Kunden nicht verärgern will. In der Werkstatt tummeln sich regelmäßig diverse Mitarbeiter, die dann im Falle des Falles sagen können, ja, es wurde drauf hingewiesen. Man selbst ist in der Regel allein, wird schwer dann, einen Anspruch durchzusetzen.

  • Ich glaube das ist das Thema “Beweisumlastkehr“ !

    Selbst wenn du auf die letzte „Hütte“ Tüv bekommst danach einen Unfall baust und es im schlimmsten Fall vor Gericht geht! Du als Fahrzeughalter bist für den ordnungsgemäßen Zustand verantwortlich nach STVO! Und jeder Tüvler oder Werkstatt wird sagen, „als er bei mir war, war alles in Ordnung!“ Oder das Schreiben zücken, wo er in der Rechnung zum Beispiel drauf hi gewiesen hat.

  • ich versteh jetzt gar nicht, was PeterP möchte ? Sucht er eine dauerhafte Entdrosselung um die Baby-Duke auf der Renne zu fahren, oder eine Switch-Lösung ?

    ich will gar nix :zwinker:

    Meine Posts sind wie ein Supermarkt. Jeder darf entscheiden, ob und was er davon für sich mitnimmt. Keiner muss kaufen :grins: