Umbau Originalschalldämpfer

  • Würde mich schon sehr verwundern, wenn der Austausch des Halters irgendeinen Einfluss aus die Zulassung der Auspuffanlage hätte, denn Technisch hat sich dadurch nichts am Auspuff geändert.

    Das gleiche gilt für die Endkappe. Die hat keinen Einfluss auf die Funktion des Auspuffs.

    Einzig die Verlängerung des Endrohrs könnte zu einer Diskussion führen. Wenn sie aber geschraubt ist, gilt die Verlängerung als Auspuffblende und ist somit wieder unbedenklich.


    So weit mein juristisches Grundverständniss.

    Siehe #14,#15, #16

    Grüße aus (der) St.Eiermark! :wheelie:

  • Würde mich schon sehr verwundern, wenn der Austausch des Halters irgendeinen Einfluss aus die Zulassung der Auspuffanlage hätte, denn Technisch hat sich dadurch nichts am Auspuff geändert.

    Das gleiche gilt für die Endkappe. Die hat keinen Einfluss auf die Funktion des Auspuffs.

    Einzig die Verlängerung des Endrohrs könnte zu einer Diskussion führen. Wenn sie aber geschraubt ist, gilt die Verlängerung als Auspuffblende und ist somit wieder unbedenklich.


    So weit mein juristisches Grundverständniss.

    Hab heute mit einem Motorradfachmann (ist für die Abnahmen nach §21 StVZO zuständig) beim TÜV in meiner näheren Umgebung gesprochen bezüglich meines Umbaues. Er meinte alle Änderungen wären nicht eintragungspflichtig, da sie keinen Einfluss auf die Funktion des Endschalldämnpfers haben sondern lediglich kosmetischer Natur sind.

    Somit ist das Thema für mich erledigt und ich freue mich über die neue Optik meiner KTM.

    Gruß


    Frank

  • Hab heute mit einem Motorradfachmann (ist für die Abnahmen nach §21 StVZO zuständig) beim TÜV in meiner näheren Umgebung gesprochen bezüglich meines Umbaues. Er meinte alle Änderungen wären nicht eintragungspflichtig, da sie keinen Einfluss auf die Funktion des Endschalldämnpfers haben sondern lediglich kosmetischer Natur sind.

    Somit ist das Thema für mich erledigt und ich freue mich über die neue Optik meiner KTM.

    Ich wünsche dir auch viel Freude damit :Daumen hoch: mir ist nicht daran gelegen dir diese zu vermiesen.


    Was bei Umbauten am Motorrad erlaubt ist und nicht ist klar geregelt und gehört auch so kommuniziert. Wie jeder Einzelne das dann hält sei dahingestellt.

    Es ist nun mal so, das die Auspuffanlage für dieses Motorrad hergestellt wurde und genehmigt wurde. Und diese muß ohne Umbauarbeiten angebaut sein. Es sind keine Veränderungen zulässig, auch nicht bei der Montage (§§ 19, 30, 49 StVZO // 97/24 EWG)! Find ich befremdend das der Fachmann etwas anderes behauptet!

    Grüße aus (der) St.Eiermark! :wheelie:

  • Es sind keine Veränderungen zulässig, auch nicht bei der Montage (§§ 19, 30, 49 StVZO // 97/24 EWG)!

    Wo genau steht das in den genannten Paragrafen? Kann nichts finden oder ich bin zu blöd dafür. Lese nur was in Bezug auf Lärm.

    Gruß


    Frank

  • geb mal meinen senf dazu.

    Wenn du doch schon einen tüv prüfer hast, der bestätigt das der umbau legal ist, würde ich es mir eintragen lassen.

    So kann dir niemand was und du hast ein argument beim verkauf des mopeds irgendwann.

    Schaut übrigens viel besser aus als der orginal topf.


    Gruss axel

  • meiner unmassgeblichen Meinung nach..


    würde ich da ein Ei drauf schlagen...


    Du hast die Befestigung und die Endkappe verändert ohne irgendeinen Einfluss auf Abgasverhalten oder Lautstärke.


    Ich habe neulich an meinem 13 Jahre alten Auto die Auspuffaufhänung mit Nicht-Originalteilen repariert :staun:

    und hatte tatsächlich kurz überlegt das unschön gewordene sichtbare Endrohr durch eine Blende zu überdecken...

    und das ganze ohne im entferntesten an die Gültigkeit der Betriebserlaubnis zu denken.... :knie nieder:


    Trotzdem konnte ich als gesetztestreuer Bürger noch absolut ruhig schlafen ...

    und bin auch noch im Besitz einer nicht erloschenen Betriebserlaubnis... :-)

  • Zumal es im Zubehör ja Endkappen gibt die man drauf stülpen kann ohne das es eine ABE oder dergleichen braucht

  • mann mann was sind wir bloß kleinkarriert geworden


    und was würden alle nur ohne Vorschriften und Paragraphen machen


    is wie beim Fussball


    die weltbesten Schiris sitzen auf dem Sofa bei Bier und chips


    der mann hat sich mega Mühe gegeben und mal sich den kopf zerbrochen und eine Lösung gefunden und einfach gemacht

    mit einem super Ergebnis


    was von der stange kaufen kann ja jeder im Netz


    ich find es gut das es solche schrauber noch gibt



    das mit dem TÜV, Eintragung ja nein , Änderungen erkaubt ja nein

    diese Diskussion gibt es auch beim Antriebsstrang Übersetzung

    genau das gleiche hin und her bis zum Eintragen lassen

    oder Kohlefilter Box ????

    --== Beim beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit WAAGERECHT zum Ohr hin abfließen==--

    :wheelie::wheelie::wheelie::wheelie::wheelie:

    1290 Super Adventure R_20 / EXC-R 450_08 / SX-F 250_18 / Freeride 350_12 und eine ewig junge Dame YZF R1 RN09_02

  • Sieht wirklich richtig richtig gut aus!


    Über TÜV usw. hätte ich mir auch absolut keine Gedanken gemacht.

    Alles nur Kosmetik.


    Fehlt noch ein eigenes Logo zum einlasern... :zwinker:

    Wofür eigentlich 4-Zylindermotoren? Am Motorrad sind es 2 zu viel und im Auto 2 zu wenig....

  • Sieht wirklich richtig richtig gut aus!



    Über TÜV usw. hätte ich mir auch absolut keine Gedanken gemacht.

    Alles nur Kosmetik.

    Danke für die Blumen.


    Ich war am Samstag bei der DEKRA zur HU/AU. War kein Problem er hat zu meinen Schalldämpfer nichts gesagt. Ohne Probleme wieder für zwei Jahre Ruhe.

    Gruß


    Frank

  • Interessantes Thema, habe gerade mal mit einem Sachverständigen ein wenig gefachsimpelt. Haben ja viele davon.


    Es ist wohl nur ein kleiner Ermessenspielraum vorhanden. Bei ihm würde man damit nur durchkommen, wenn "original" Material verwendet wurde bzw. wird.

    Denn die Teile werden eben so abgenommen wie sie vorliegen. Wenn man nachweisen kann, dass die Verlängerung des Endrohres und auch durch die

    Verblendung durch Carbon keine Änderung im Abgas- und Geräuschverhalten erzeugt hat, würde er es ohne weiteres Eintragen. Diesen Nachweis

    kann man aber nur mit einem einschlägigen Gutachten (Abgaslabor und Geräuschmessung) erbringen. So ist die Rechtslage.


    Wie wir das sehen oder wie wir das Risiko bewerten ist völlig irrelevant. Fliegt die Carbonkappe weg und triff einen Passanten, dann fängt die

    Ursachenforschung an (geänderte Halterung, verwendete Schraube zur Befestigung etc.) Da interessiert es nicht ob der Schaden durch eine

    abfliegende original Stahlendkappe evtl. schlimmer wäre, denn die war eben abgenommen.

    Überzogenes Beispiel aber mit sowas beschäftigen sich die Sachverständigen täglich (z.B. Bremsbeläge die von LKW´s nach hinten durch die Windschutz

    scheibe von PKW flogen, was zum schnellen Tot hätte führen können. Tatsächlich steckte der Bremsbelag dann "nur" in der Armatur vorm Lenkrad und hat Gott sei Dank keinen verletzt)


    Der Teufel ist manchmal eben ein Eichhörnchen



    Wo kein Kläger da kein Richter ist ein richtiger Ausspruch, ändert aber nichts an der Rechtslage. Man kann sich auch NIE auf das Bestehen einer HU

    berufen. Das ist lediglich eine oberflächliche Überprüfung. Wenn es dem technischen Prüfer nicht stört, heißt das nicht das es erlaubt ist.


    Wenn mein SC Project bei der HU nicht auffällig war und hinter der Dekraprüfstelle direkt die Polizei steht und im Ergebnis nachweist das der Topf zu laut ist, habe ich 5 Minuten nach der HU

    schon das Problem u.U. nicht mehr weiter fahren zu dürfen.


    Ich hatte für meine Exfrau die Cagiva Raptor mit selbst gelaserten Fahrwerksdreiecken tiefer gelegt, ist auch nie aufgefallen und hat auch nie einen interessiert. Die Käuferin fährt immer noch damit umher, wenn auch illegal. Risiko muss man selbst bewerten. Ist wie beim zu schnell fahren (hinterher halt nicht jammern).


    Dennoch super saubere Arbeit und eine doch ansehnliche Veränderung auch wenn der Topf dadurch insgesamt nicht stimmiger zum Bike wird.


  • @ SirDida


    Danke für deine Ausführungen denen ich im Grundsatz zustimme aber ich glaube nicht, dass jeder Sachverständige das genau so sehen muss wie der von dir befragte.


    Wie auch immer, ich werde weiterhin „illegal“ herumfahren.


    Da sich das Fahrgeräusch durch die kleine Verlängerung des Endrohrs nicht verändert hat ist das ganze bei einer eventuellen Kontrolle von der Seite her unauffällig.

    Sollte es mal ganz blöd laufen und ich dürfte so nicht weiterfahren (was ich mir aber eigentlich nicht vorstellen kann) wird die Kappe inkl. deren Halterung und die Endrohr-Verlängerung abgebaut und gut ist es.


    Bezüglich der Gefahr, dass die Kappe sich selbstständig macht kann ich dies zu fast 100% ausschließen, da die Befestigungsschraube mit Schraubensicherung versehen ist und diese die zu erwartenden Temperaturen aushält ohne ihre Eigenschaften zu verlieren.


    Zudem putze ich mein Motorrad sehr oft (kann bei schönem Wetter nicht mit einem versifften/dreckigen Motorrad fahren) und eine lockere oder fehlende Schraube würde mir auffallen.


    Bezüglich der Optik kann man sich immer streiten. Schönheit liegt, wie immer, im Auge des Betrachters.


    Ich persönlich finde die eigentliche Grundform des Schalldämpfers nicht so schlimm.


    Das was mich daran gestört hat habe ich umgebaut. Wüsste jetzt keine Nachrüstanlage die um so viel besser aussieht als das ich dafür einige hundert Euro ausgegeben müsste.

    Gruß


    Frank

  • Es ging mir nur um den Grundsatz, das so etwas vermutlich nie einer ahnden wird steht ja auf einem anderen Blatt.


    ich würde mir damit keine Gedanken machen. Ich bin mit meinen Ducs immer mit offenem Deckel gefahren und hatte auch nie Probleme. Und da ist das Risiko weitaus höher erwischt zu werden. Hätte eben nicht jammern dürfen wenn man mir die Weiterfahrt verwehrt hätte.