Würde mich schon sehr verwundern, wenn der Austausch des Halters irgendeinen Einfluss aus die Zulassung der Auspuffanlage hätte, denn Technisch hat sich dadurch nichts am Auspuff geändert.
Das gleiche gilt für die Endkappe. Die hat keinen Einfluss auf die Funktion des Auspuffs.
Einzig die Verlängerung des Endrohrs könnte zu einer Diskussion führen. Wenn sie aber geschraubt ist, gilt die Verlängerung als Auspuffblende und ist somit wieder unbedenklich.
So weit mein juristisches Grundverständniss.
Siehe #14,#15, #16