PP Gabelbrücke und PP Fussrasten Eintragung

  • Hallöchen,



    wer hat die PP Gabelbrücke und die PP Fussrasten bei der 1er im Fahrzeugschein eingetragen und könnte mir mit einer Kopie vom Schein aushelfen?


    Gruß


    Micha

  • Die Gabelbrücken brauchen nicht eingetragen werden. Sind original KTM und von denen homologiert. Die sind ja bei der SE z.B. serienmäßig und das steht nichts in den Zulassungsbescheinigungen. Wird bei den Fußrasten ähnlich sein.

    Woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich gehört habe, was ich sage?

  • Die Homologation hab ich aber normalerweise müßte ja dann auf der Brücke bzw. auf den Fussrasten die Nr. drauf stehen.

    Bei den Fussrasten sind rechts und links unterschiedliche Nr. die aber in keinsterweise zu irgendeiner Homologation passen.


    Desweiteren finde ich weder auf der oberen noch auf der unteren Gabelbrücke eine Nr.
    Wie bei den ABE´s und der KBA Nummer muss das was auf dem Zettel steht auch auf dem Bauteil sein.


    Jetzt kommt der gute Mann von der Rennleitung und fragt logischerweise: wo steht die Nr von der Homologation auf dem Bauteil?


    Deswegen meine Frage wer das im Schein hat eintragen lassen.


    Gruß

  • Das stimmt so nicht. Es steht doch nicht auf jedem Teil eine EG-Genehmigungsnummer. Das verlinkte Dokument ist doch vom KBA. Da sind die Teile auch nur mit ihrer Artikelnummer gelistet.

    Du bist da ängstlicher als der Gesetzgeber vorschreibt.

  • Was heißt ängstlich. Möchte halt für den Tüv vorbereitet sein.

    Da ich einige Teile eintragen lassen möchte wollte ich die Teile direkt mit machen.


    Gruß

  • Für was, das ist doch alles schon eingetragen.

    Muss man denn für alles originale Papiere haben, nur weil man zum TÜV muss?

    Soll ich jedesmal beim TÜV irgendwelche Papiere für meinen originalen Akra mitnehmen?

    Ich kapiers einfach nicht. :kapituliere:

  • Ochito

    Das Problem ohne Eintragung ist sicher, dass die Rechtmäßigkeit bei einer Kontrolle schwer zu belegen ist und eine Stilllegung vor Ort im Raum steht.

    Die Gabelbrücke geht da vielleicht sogar noch durch, aber bei starren Rasten wird das sicher eng.

  • Du bist da ängstlicher als der Gesetzgeber vorschreibt.

    Netter Spruch.


    Also die Gabelbrücken werden (bei der 1.0 wurden) von KTM auch serienmäßig verbaut! Die teile haben eine Homologation. Da bedarf es keiner besonderen Nummer und keiner gesonderten Eintragung. Da wirst du auch nichts zu finden. Das sind Originalteile. Oder lässt du dir den tank auch eintragen?


    Das Problem ohne Eintragung ist sicher, dass die Rechtmäßigkeit bei einer Kontrolle schwer zu belegen ist und eine Stilllegung vor Ort im Raum steht.

    Bei einer Stilllegung wegen der Gabelbrücken möchte ich nicht in der Haut des Polizisten stecken, der die Stilllegung anordnet!

    Woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich gehört habe, was ich sage?

  • Der rechtliche Ausgang ist dabei irrelevant, für dich geht es vorort erst mal nicht weiter und nur das ist in dem Moment entscheidend.

    Das ist richtig, aber §§ 823 ff BGB würden mich üppig entschädigen. Und für den Beamten hieße es: "EDEKA". :grins:

    Woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich gehört habe, was ich sage?

  • Brauchst dir wirklich keine Sorgen machen. Sollte ein zweifel bestehen, kann die Art.Nr. von KTM umgeschlüsselt werden und gibt Info über die Eintragung beim KBA.

    Wenn ich das korrekt verstanden habe, hast du an den Fußrasten Li. und Re. verschiedene Nummern? Ist auch korrekt, da es genaugesehen zwei unabhängige Bauteile sind und somit auch einzelne Nummern aufweisen MÜSSEN :)


    Das oben verlinkte Dokument kannst du ja mal mit zum TÜV nehmen und nachfragen, der wird dir aber zu 99,9% das gleiche wie wir sagen.