Thema Anhängelast und allgemeine Anhänger Themen

  • Hallo zusammen,

    Da es doch eher ein allgemeines Thema ist, hab ich das mal hier in den Technik Talk geschoben.

    Da passt es besser hin.

    only race Super Duke 990 chili red, SMR 560 Chili Spezial, RC8R, FS 570

    Only dunlop kr106/108

  • Quatsch. Wie kommst du darauf? Hat er irgendwelche Angaben zu seinem Zugfahrzeug und anhänger gemacht?

    Ja hat er. ER hat geschrieben das der Hänger Gesamtgewicht höher ist als sein Fahrzeug ziehen darf.

    Der Weg ist das Ziel, besonders beim Motorradfahren.

  • Also das mit dem Hänger ist so

    B Führerschein.

    Darf ungebremste Hänger mit max 750Kg Gesamtgewicht ziehen. Wenn der PKW Gewicht hoch genug ist.

    Darf gebremste Hänger ziehen wenn das Gesamtgewicht des Hängers die mögliche Anhängelast des PKW nicht überschreitet.


    Bsp. Ich habe einen PKW der darf 1500Kg anhängelast ziehen, obwohl der PKW nur 1380 Kg hat (ist ein Allrad).

    Mein Hänger hat ein maximales Gesamtgewicht (Hängergewicht plus Zuladung) von 1500Kg. Dar ich also ziehen. Punkt und aus.

    Hätte der Hänger 1700Kg Gesamtgewicht ist es schon wieder vorbei mit ziehen.


    Blöd ist jetzt das der auch nicht leer oder teilbeladen gezogen werden darf. Ausser da hätte sich was geändert das ich nicht weis.

    Der Weg ist das Ziel, besonders beim Motorradfahren.

  • Kläre mich bitte auf, das interessiert mich :prost:

    Siehe Seite 14:

    https://www.kba.de/SharedDocs/…blob=publicationFile&v=20


    Habe mich mal mit dem Zoll rum geschlagen wegen der Besteuerung meine T 5. Der ist ein M1 AF (Mehrzweckfahrzeug). Hat mir ein paar Jahre

    die hohe Steuer für den 2,5 Liter Diesel gespart. Ist leider vorbei.


    Schau mal, falls du ein Auto hast in die Zulassungsbescheinigung Teil 1, was dort steht.

    Woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich gehört habe, was ich sage?

  • Noch ein Tip: Im europäischen Ausland ist das Fahren mit Anhänger nicht zwingend gleich geregelt wie in Deutschland. Jenseits vom Führerschein ist es in Frankreich und Belgien nicht erlaubt, mit einem Hänger mit mehr als 750 Gesamtgewicht bzw einem Gesamtzuggewicht über 3500 kg schneller als 90 zu fahren, auch wenn der in Deutschland eine 100 km/h-Zulassung hat. Ebenso darf man mit einem Hänger unter 750 kg und der 100 km/h-Freigabe auch in Frankreich nicht scheller als 100 km/h fahren, Züge unter 3500 kg mit max Hänger 750 ohne 100km/h-Freigabe allerdings 130 km/ in Frankreich und 120 km/h in Belgien.

  • Noch ein Tip: Im europäischen Ausland ist das Fahren mit Anhänger nicht zwingend gleich geregelt wie in Deutschland. Jenseits vom Führerschein ist es in Frankreich und Belgien nicht erlaubt, mit einem Hänger mit mehr als 750 Gesamtgewicht bzw einem Gesamtzuggewicht über 3500 kg schneller als 90 zu fahren, auch wenn der in Deutschland eine 100 km/h-Zulassung hat. Ebenso darf man mit einem Hänger unter 750 kg und der 100 km/h-Freigabe auch in Frankreich nicht scheller als 100 km/h fahren, Züge unter 3500 kg mit max Hänger 750 ohne 100km/h-Freigabe allerdings 130 km/ in Frankreich und 120 km/h in Belgien.

    soviel zum Thema einheitliches Europa

  • Ebenso darf man mit einem Hänger unter 750 kg und der 100 km/h-Freigabe auch in Frankreich nicht scheller als 100 km/h fahren, Züge unter 3500 kg mit max Hänger 750 ohne 100km/h-Freigabe allerdings 130 km/ in Frankreich und 120 km/h in Belgien.

    ?????:sehe sterne:

    Mit meinem Anhänger mit zGG <750Kg und 100 Km/h Zulassung darf ich offiziell also in F nur 100 Km/h fahren??

    Wenn ich das 100Km/h Schild abschraube darf ich in F dann doch 130 Km/h fahren?

    Gruß
    der OLLI


    Wenn mich jemand fragt: "was geht ab?" male ich ihm ein Kreuz auf die Stirn und antworte: schwarzer EDDING schon mal nicht!

  • ?????:sehe sterne:

    Mit meinem Anhänger mit zGG <750Kg und 100 Km/h Zulassung darf ich offiziell also in F nur 100 Km/h fahren??

    Wenn ich das 100Km/h Schild abschraube darf ich in F dann doch 130 Km/h fahren?

    Nein, denn dein Gespann ist in Deutschland grundsätzlich auf 100 km/h limitiert, auch wenn das Schild weg ist bleibt diese Limitierung ja bestehen. Das Schild ist ja nur die optische Anzeige der 100 km/h-Limitierung.


    Ob dich jemand anhält, keine Ahnung, aber in den Papieren stehts drin, das kann dann schon ordentlich Ärger geben.


    Deshalb hab ich meinen Mopedhänger und den Transit eben nicht gehundertet. Von Bonn aus bis Belgien sinds 100 km, ob ich da 100 oder leicht illegale 90 fahre, das ist mir egal, in Belgien und Frankreich kann mir dann nix passieren. Lieber ne deutsche Knolle als eine französische.....

  • Fassen wir kurz zusammen:

    für B gilt:

    • Anhänger (gebremst oder ungebremst) bis 750kg GG im Fzg.Schein + Fahrzeug max.3.5t GG im Fzg.Schein
    • Anhänger (gebremst) über 750kg GG im Fzg.Schein: GG Fahrzeug + GG Hänger nach Fzg.Schein Summe max.3500kg
    • (Leergewicht Fahrzeug > GG Hänger ist 2013 weggefallen)

    B96:

    • Anhänger (gebremst) über 750kg GG im Fzg.Schein: GG Fahrzeug + GG Hänger nach Fzg.Schein Summe über 3500kg max.4250kg

    BE:

    • Anhänger (gebremst) bis 3500kg GG im Fzg.Schein
    • (Bis 2013 war die Anhängelast nicht beschränkt, mit Auflaufbremse bis 3.5t, mit durchgezogener Bremsanlage (Druckluft) galt die allgemeine Regel, das 1.5 fache des Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs, damit waren Hänger von 5.25t und ein Zug von 8,75t möglich (siehe Mini-Sattel ala Sprinter))

    Für den Führerschein gilt immer die eingetragene Gesamtmasse von Fahrzeug und Anhänger. Die zulässige Anhängelast spielt bei der Berechnung keine Rolle, muss aber natürlich beachtet werden, sprich darf nicht überschritten werden.


    Die Stützlast gehört zur Zuladung PKW, belastet die zulässige Anhängelast nicht, darf aber beim Anhänger nicht unterschlagen werden.


    Beispiel:

    PKW zulässige Anhängelast 2000kg,

    Stützlast 100kg

    Anhänger 1500kg GG

    Hier darf man incl.100kg Stützlast 1500kg anhängen (Anhänger wäre sonst überladen).


    PKW zulässige Anhängelast 1500kg,

    Stützlast 100kg

    Anhänger 2000kg GG

    Hier darf man incl.100kg Stützlast 1600kg anhängen.

    Fuhrpark:
    KTM 690 Duke 5R
    Aprilia Sportcity Cube 300
    MZ ETZ 150
    Aprilia Shiver 750

  • soviel zum Thema einheitliches Europa

    Naja, Deutschland könnte da die Franzosen-Regelung einfach übernehmen, Gespanne bis max. 3500 kg und Hänger bis max. 750 kg einfach 130 km/h fahren lassen. Das sollte kein Problem sein. In Frankreich wird das so seit 50 Jahren gemacht, ohne dass es dort zu Katastrophen gekommen ist. Wäre das ein wirkliches Problem, dann hätten die Franzosen schon längst reagiert.

    In Deutschland kann aber eben nix einfach mal so gemacht werden. Vor allem muß überall ein Stempel drauf, seltsame Regeln werden etabliert. Z.B. das Reifenalter beim Anhänger, für die 100 km/h-Zulassung max sieben Jahre. Klar, man will amit vermeiden, dass 25 Jahre alte Reifen, sonnengebleicht und mürbe durch permanentes Draussenstehen, wieder auf die Strasse kommen. Warum das nicht der Eigenverantwortung des Fahrers überlassen wird, so wie beim Zugfahrzeug, das ist nicht logisch.

    Bei der deutschen 100 km/h-Regelung war es vor allem wichtig, dass da einiges an Verwaltungsakt zu tun ist, Eintragungen müssen gemacht werden, 100 km/h-Schilder mit Amtssiegel müssen angebracht werden usw. Eine neue Regelung ohne die eingebaute Verpflichtung zum Bezahlen ist in Deutschland einfach nicht vorstellbar.

  • soviel zum Thema einheitliches Europa

    Seit doch froh das du mit einer Zulassung von Österreich(oder auch von wo anders in Europa) in der ganzen EU fahren darfst.

    Und das die Führerscheinklassen einheitlich sind.

    Der Weg ist das Ziel, besonders beim Motorradfahren.

  • Naja, Deutschland könnte da die Franzosen-Regelung einfach übernehmen, Gespanne bis max. 3500 kg und Hänger bis max. 750 kg einfach 130 km/h fahren lassen. Das sollte kein Problem sein. In Frankreich wird das so seit 50 Jahren gemacht, ohne dass es dort zu Katastrophen gekommen ist. Wäre das ein wirkliches Problem, dann hätten die Franzosen schon längst reagiert.

    In Deutschland kann aber eben nix einfach mal so gemacht werden. Vor allem muß überall ein Stempel drauf, seltsame Regeln werden etabliert. Z.B. das Reifenalter beim Anhänger, für die 100 km/h-Zulassung max sieben Jahre. Klar, man will amit vermeiden, dass 25 Jahre alte Reifen, sonnengebleicht und mürbe durch permanentes Draussenstehen, wieder auf die Strasse kommen. Warum das nicht der Eigenverantwortung des Fahrers überlassen wird, so wie beim Zugfahrzeug, das ist nicht logisch.

    Bei der deutschen 100 km/h-Regelung war es vor allem wichtig, dass da einiges an Verwaltungsakt zu tun ist, Eintragungen müssen gemacht werden, 100 km/h-Schilder mit Amtssiegel müssen angebracht werden usw. Eine neue Regelung ohne die eingebaute Verpflichtung zum Bezahlen ist in Deutschland einfach nicht vorstellbar.

    Außerdem glaube ich nciht daran, dass das deutsche Volk sowas mal in die Richtung erleben wird, dass einem was "zurückgegeben" wird. Hier heißt es: Beschränken beschränken beschränken.

    "Runde Scheinwerfer sind immer falsch" :prost:

  • Außerdem glaube ich nciht daran, dass das deutsche Volk sowas mal in die Richtung erleben wird, dass einem was "zurückgegeben" wird. Hier heißt es: Beschränken beschränken beschränken.

    So schlimm sind unsere Kleptokraten ja noch nicht, aber es wird alles so gestaltet, dass immer einer die Hand aufhält. Deshalb haben wir ja soviele Lobbyisten und Abgeordnete mit Nebenerwerb, und dazu kommt noch, dass Gesetzsvorschläge von Interessenverbänden fast wortgleich übernommen werden.

    Es ist eher der Wunsch, an allem zu verdienen als zu verbieten und beschränken.

    Denn da, wo Verbote wirklich einen Sinn machen, da tut sich die Politik wirklich schwer.

  • Was an dieser Sache auch nicht zusammen passt ist die 100km/h (130km/h) Regelung.


    In Deutschland:

    Über 100er Zulassung Anhänger, Gesamtgewicht:

    • ungebremst: 0.3 fache des Leergewicht Zugfzg.
    • gebremst: 1 fache des Leergewicht Zugfzg.

    In Österreich und Frankreich:

    • leichte Anhänger bis 750kg
    • über 750kg 80km/h


    Ich kann also in Ö/F mit nem ungebremsten Anhänger an nem Golf schnell fahren, mit nem gebremsten 800kg aber nicht.


    Sinnvoll wäre auch hier ne einheitliche Regelung, welche ALLGEMEIN gilt, ohne zusätzliche Prüfung und 100er Plakette.

    (Z.B. TATSÄCHLICHES Gewicht ungebremst bis 750kg bei doppeltem TATSÄCHLICHEM Fahrzeuggewicht,

    gebremst TATSÄCHLICHES Fahrzeuggewicht größer gleich TATSÄCHLICHEM Anhängergewicht)

    Fuhrpark:
    KTM 690 Duke 5R
    Aprilia Sportcity Cube 300
    MZ ETZ 150
    Aprilia Shiver 750

  • Sinnvoll wäre auch hier ne einheitliche Regelung, welche ALLGEMEIN gilt, ohne zusätzliche Prüfung und 100er Plakette.

    (Z.B. TATSÄCHLICHES Gewicht ungebremst bis 750kg bei doppeltem TATSÄCHLICHEM Fahrzeuggewicht,

    gebremst TATSÄCHLICHES Fahrzeuggewicht größer gleich TATSÄCHLICHEM Anhängergewicht)

    Schwer zu prüfen. Ich hab keine Fahrzeugwaage und bezweifle, dass es viele lmit Zugriff auf eine gibt. Da ist eine Regelung mit zul. Gesamtgewicht schon praktischer und mMn auch i.O.

    SIe sollte nur mal neu ausgearbeitet werden.

    "Runde Scheinwerfer sind immer falsch" :prost:

  • noch eine kleine Info für komische Sachen in Frankreich.

    Lkw ohne Anhänger oder auflieger darf 90 fahren.

    Mit Anhänger nur 80.

    Da sieht man einfach das die irgendwie komisch unterwegs sind was das Thema Geschwindigkeit angeht.

    only race Super Duke 990 chili red, SMR 560 Chili Spezial, RC8R, FS 570

    Only dunlop kr106/108

  • Oder Deutschland, LKW über 12t außerorts 60, Autobahn 80, Innerorts wenn erlaubt 80km/h

    Fuhrpark:
    KTM 690 Duke 5R
    Aprilia Sportcity Cube 300
    MZ ETZ 150
    Aprilia Shiver 750