Thema Anhängelast und allgemeine Anhänger Themen

  • Im Anhänger Fahrzeugschein steht eine Höchstgeschwindigkeit?!

    Da steht in dem Extrafeld doch nur, dass er geeignet für Tempo 100 auf Kraftfahrstraßen, wenn mindestleergewicht Zugfahrzeug Wertx ist.... Und das ist eine rein deutsche Regelung, da interessieren sich die Franzosen doch nciht für.
    Den 100 Aufkleber abdecken würde Sinn machen.

    "Runde Scheinwerfer sind immer falsch" :prost:

  • Ich persönlich finde voll absenkbare Hänger sehr bequem. Man braucht beim Beladen keine 2. Person zur Sicherung.
    Hier meine Kati und 2 Seniorenbeschissbikes auf dem Hänger. Normalerweise fahren da 3 Motorräder mit.

  • Im Anhänger Fahrzeugschein steht eine Höchstgeschwindigkeit?!

    Da steht in dem Extrafeld doch nur, dass er geeignet für Tempo 100 auf Kraftfahrstraßen, wenn mindestleergewicht Zugfahrzeug Wertx ist.... Und das ist eine rein deutsche Regelung, da interessieren sich die Franzosen doch nciht für.
    Den 100 Aufkleber abdecken würde Sinn machen.

    Der zug mit der 100-Zulassung ist auf 100 km/h limitiert, das ist dann fahrzeugspezifisch, das steht in den Papieren, gilt auch in Frankreich. Das 100er-Schild abkleben würde ggf. bei einer Kontrolle noch mehr Ärger einbringen, wegens Vorsatz etc....

  • Servus

    Eieiei ich hab den Beitrag gelesen und steh immer noch auf dem Schlauch.:sehe sterne:


    Ich habe einen alten 3er Führerschein (1990 B, BE, C1E, CE)


    Ich fahre einen Opel Grandland 1.5 D 130 PS (Anhängelast gebremst 1500kg)


    Jetzt wollen wir einen Plattformanhänger ausleihen mit einem Max Zulässigen Gesamtgewicht von 2000kg und ihn beladen mit drei Motorrädern (ca 750kg ingesamt + Hängergewicht xy egal 400 kg, also Gesamtgewicht ungefähr 1150kg)


    Darf ich den so ziehen? Ja, Nein, Unter Umständen?


    aber natürlich nicht nur in Deutschland, sondern wie schaut’s aus in der Schweiz und in Frankreich, denn da soll die Reise hingehen.


    Vielen Dank für euere Mühen

    Gruß Nono


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    Das Leben ist zu kurz, um was Schlechtes zu fahren.

  • Ja du darfst ihn fahren. Sowohl von deinem Führerschein her, als auch von der Anhängelast.

    Der Führerschein richtet sich immer nach dem zGG(zul.Gesamtgewicht), also pkw + Anhänger.


    Neben den "Einschränkungen" durch den Führerschein gibt es natürlich noch die Einschränkungen im technischen Sinne... Dabei geht es aber im Gegensatz zum Führerschein nicht um die ZGG, sondern um die realen tatsächlichen Gewichte des PKW/Anhängers.

    Mit deinem Führerschein dürftest du den Hänger auch bis zu seiner ZGG beladen, jedoch dürfte dein Auto das nicht ziehen (wegen der Anhängelast).

    Du darfst mit DEINEM PKW den Anhänger also nur bis zur maximalen Anhängelast des PKW beladen. Würdest du dir zB. Einen VW T5/6 Crafter oder sowas in der Liga ausleihen, dürftest du den Hänger bis zu seinem zGG vollkrachen und diesen dann auch mit deinem Führerschein ziehen...


    Ich hoffe das war verständlich :grins: Verkehrsrecht ist etwas umständlich...

    Grüße
    André :wheelie:

  • Servus André,


    perfekt vielen Dank?
    Für mich war halt nicht klar, ob ich mit dem PKW Anhängelast 1500kg einen Hänger mit zul. Gesamtgewicht 2000kg ziehen darf, denn der Polizist weiß ja nicht, wieviel ich geladen habe?

    Gruß Nono


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  • Solange er keine drei Goldwings (oä.) drauf festgezurrt sieht, kann der die Zuladung ja einigermaßen im Kopf überschlagen und dann das Leergewicht des Plattformanhängers dazunehmen. Wenn´s dann irgendwie sehr grenzwertig ist, kann er immer noch ja die Fahrt zur nächstgelegenen (geichten) Viehwaage oder ähnlichem vorschlagen aber Andre hat das schon komplett richtig dargestellt, so dass dass Du wohl ohne Probs fahren kannst... Hab auf einem BAB-Parkplatz auch schon gesehen, dass Blau-Weiß/Grün-Weiß mobile Wagen für LKW mitgeführt haben und zur Anwendung brachten - ersaprt die Waage beim TÜV/Viehhändler etc.

    :grins:

    Einmal editiert, zuletzt von Drivalgo ()

  • In Deutschland ists ganz einfach: Für den Führerschein gilt immer das max. zulässige Gesamtgewicht, für die erlaubte Zuglast immer das effektive Anhängergewicht.


    Im europäischen Ausland kann das allerdings deutlich abweichen.....

  • @Elwood1911 wie sich das dann in der Schweiz und in Frankreich verhält, weißt Du zufällig?

    Gruß Nono


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  • Ich hab ja noch den ollen 3er Lappen, da darf ich bis 7,5 Tonnen und auch noch einen Anhänger ziehen, der schwerer als das Zugfahrzeug ist, reicht für mich, allerdings kenne ich mich mit den neuen Fahrerlaubnissen und deren Grnzen nicht aus. Grundsätzlich ists aber so, dass durch die EU-weite Vereinheitlichung der Fahrerlaubnisse man das im EU-Ausland fahren darf, was man im Heimatland fahren darf. Da die Schweiz weitreichende Assozieierungsabkommen mit der EU hat, wird das auch dort der Fall sein, ich weiss es aber nicht.


    Was das Thema Geschwindigkeit angeht ists in Frankreich recht einfach, ist das Gesamtzuggewicht ( das ist die Summe aus dem zulässigen Gesamtgewicht von Zugfahrzug und Anhänger)unter 3500 kg darfst auf der Autobahn max. 130 km/h fahren. auch dann, wenn der Hänger schwerer ist (ich habs nochmal nachgelesen, die 750 kg-Grenze gibts da nicht). Liegt das Gesamtzuggewicht über 3500 kg, dann gilt 90 km/h.


    Für meinen Transit heisst das 2500 kg Transit und 750 kg Stema = 3250 kg Gesamtzuggwicht, also 130.


    Ein Freund hat einen Transit mit 3000 kg zulässigem Gesamtgewicht, mit seinem Stema mit 750 kg kommt er auf 3750 kg, heisst max. 90 km/h. Der ist allerdings ein Anhänger-Hasser, von daher nicht relevant für ihn. Will er dennoch in Frankreich oder Belgien schneller fahren, dann muß er Auto und/oder Hänger ablasten.

  • Schau dir vorher die Reifen bei deinem Stema an, ob sie die Geschwindigkeit auch verarbeiten können.

    Ein geplatzter Anhängerreifen bei 130 hat ganz schnell den Totalschaden deines Fuhrpark zur Folge.


    PS.

    Luftdruck checken!

    Der Kluge lernt aus allem und von jedem, der Normale aus seinen Erfahrungen und der Dumme weiß alles besser. :winke:

  • perfekt Leute, vielen Dank :Daumen hoch::Daumen hoch::Daumen hoch:

    Gruß Nono


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  • Grundsätzlich ists aber so, dass durch die EU-weite Vereinheitlichung der Fahrerlaubnisse man das im EU-Ausland fahren darf, was man im Heimatland fahren darf.

    Vorsicht!:polizei: Leider eben nicht immer!:nein:


    Beispielsweise die A2 Regelung. Die hatte Deutschland damals nicht ganzheitlich von der EU übernommen! Dadurch durfte man in D Bikes mit über 70KW auf die 48PS drosseln und diese dann aber nur in D fahren! Denn laut EU Richtlinie duften die A2 Bikes eben nicht mehr als das doppelte an Nennleistung haben (96PS). Wenn man also mit einer auf 48PS gedrosselten SuperDuke über die Grenze gefahren wäre, ist das dort ein Fahren ohne FE!


    Aaaaber: Deutschland hat dann irgendwann nach viel Druck von außen nachgegeben und eingelenkt, dass Gesetz wurde 2016 angepasst:

    "Nur wer die Klasse A2 ab dem 19. Januar 2013 bis zum Ablauf des 26.12.2016 erworben hat, darf auch zukünftig in Deutschland entsprechend gedrosselte Big-Bikes, also Motorräder, die von einem Kraftrad von über 70 kW abgeleitet wurden, fahren (Besitzstandschutz). Im Ausland ist es verboten diese Maschinen zu fahren." Quelle: ADAC


    Die die dazwischen ihren A2 gemacht haben, dürften also eben nicht dass im Ausland fahren, was man hier fahren kann....:nein:

    Grüße
    André :wheelie:

  • Grundsätzlich ists aber so, dass durch die EU-weite Vereinheitlichung der Fahrerlaubnisse man das im EU-Ausland fahren darf, was man im Heimatland fahren darf.


    Bist du da sicher? Da gab es doch in Deutschland mal eine Regelung bezüglich 125ern (oder war es A2?), die vom übrigen EU-Ausland abwich. Die Folge war, dass es dann im Ausland "Fahren ohne Fahrerlaubnis" war, obwohl man das Fahrzeug in Deutschland führen durfte. Inzwischen hat Deutschland wohl nachgezogen und die EU-Regelung assoziiert.


    Ich würde mich, gerade bei Anhängern lieber beim ADAC erkundigen, welche Regelungen im Ausland gelten.

    Woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich gehört habe, was ich sage?

  • bitte nicht abschweifen, Thema ist Anhänger ?


    Fire35 den ADAC hab ich angerufen, allerdings ohne Erfolg, die gute Dame wusste es auch nicht:denk:

    Gruß Nono


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  • Schau dir vorher die Reifen bei deinem Stema an, ob sie die Geschwindigkeit auch verarbeiten können.

    Ein geplatzter Anhängerreifen bei 130 hat ganz schnell den Totalschaden deines Fuhrpark zur Folge.


    PS.

    Luftdruck checken!

    Ich hab da "ganz normale Autoreifen" drauf, 155er 13 Zoll, die Traglast reicht locker aus, und der Luftdruck mit 3 Bar. Die Reifen hab ich beim Gebrauchtkauf des Hängers direkt nach dem Kauf erneuert, die sind jetzt seit 2015 drauf, und obwohl die kaum Verschleiss haben, fliegen die im nächsten Frühling runter.

    Nene, was man beim Reifenhändler spart, das legst im Graben mehr als dreifach drauf...... und die paar Euros, die machen mir nix aus.

  • die gute Dame wusste es auch nicht :denk:

    Unglaublich. Das hätte ich nicht erwartet.


    Aber vielleicht war nur die eine Dame....... Versuche es doch mal schriftlich (per Mail) beim ADAC, falls du Mitglied bist.

    Woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich gehört habe, was ich sage?

  • Ich würde mich, gerade bei Anhängern lieber beim ADAC erkundigen, welche Regelungen im Ausland gelten.

    Dann doch lieber auf der Seite der französichen Regierung suchen...... Der ADAC, ein Laden, der Deutschland noch in Gaue aufteilt........

  • Servus André,


    perfekt vielen Dank?
    Für mich war halt nicht klar, ob ich mit dem PKW Anhängelast 1500kg einen Hänger mit zul. Gesamtgewicht 2000kg ziehen darf, denn der Polizist weiß ja nicht, wieviel ich geladen habe?

    Mach dir keine Sorgen. Im Zweifelsfall geht er mit dir zu einer Wage.

    Der Weg ist das Ziel, besonders beim Motorradfahren.