Garantie gewährleistung

  • Das ist ja krass. Welchen Garantieanspruch haben Sie bei dir abgelehnt?


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    JE ÄLTER MAN WIRD DESTO KLEINER WIRD DER KREIS DER MENSCHEN DIE MAN ERTRAGEN KANN. ????

  • Das ist ja krass. Welchen Garantieanspruch haben Sie bei dir abgelehnt?


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    Bislang zum Glück keinen. Mein Händler hat aber direkt bei KTM nachgefragt, die Situation geschildert und die haben jegliche Garantie ganz klar abgelehnt...

    2 Mal editiert, zuletzt von GeKKo ()

  • Ich finde das nicht krass. Wer die Garantie aufrecht erhalten will, muss halt alle Arbeiten, die in der Service-Checkliste stehen (siehe Bedienungsanleitung) in einer Vertragswerkstatt durchführen lassen.

    Ist bei anderen Herstellern oder Autos nicht anders: auch da gibt es schwierige Gespräche mit dem Händler bzw. Hersteller, wenn z.B. bei 42.000 km der Motor platzt und keine Servicearbeiten dokumentiert sind.


    Mich würde noch was anderes interessieren: Wer bei KTM entscheidet darüber, ob innerhalb 6 Monaten Meldefrist (in Deutschland) eine kostenfreie Mangelbehebung auf Gewährleistung oder Garantie gemacht wird?

    Kawasaki Z 400 B (BJ 1979)

    Yamaha XJ 600

    Yamaha FJ 1200 ABS

    KTM 390 Adventure

    Royal Enfield Classic 500 EFI

  • Das interessiert mich als Kunde nicht wirklich. Das sollen die sich ausmachen.

    Weiterdenken statt Querdenken

  • Ich finde das nicht krass. Wer die Garantie aufrecht erhalten will, muss halt alle Arbeiten, die in der Service-Checkliste stehen (siehe Bedienungsanleitung) in einer Vertragswerkstatt durchführen lassen.

    Ist bei anderen Herstellern oder Autos nicht anders: auch da gibt es schwierige Gespräche mit dem Händler bzw. Hersteller, wenn z.B. bei 42.000 km der Motor platzt und keine Servicearbeiten dokumentiert sind.


    Mich würde noch was anderes interessieren: Wer bei KTM entscheidet darüber, ob innerhalb 6 Monaten Meldefrist (in Deutschland) eine kostenfreie Mangelbehebung auf Gewährleistung oder Garantie gemacht wird?

    Das wird für den Kunden nicht von Belang sein.


    Eine Garantie darf in der Zeit nicht so gestaltet sein, dass sie die Gewährleistung aushebelt und den Kunden schlechter stellt.


    In den ersten 6 Monaten wird es aus Sicht eines Kunden daher keine Unterscheidungsmerkmale geben.

  • Also, eine Garantie oder Gewährleistung kann einmal wegen mangelndem Service grundsätzlich nicht abgelehnt werden. Es kann nur abgelehnt werden wenn das mangelnde Service die Ursache des Schadens war, was durch ein Unabhängiges Gutachten zu Beweisen ist und das auf Kosten der Garantie oder Gewährleistungsgeber. Sollte es bei mir vorkommen wird das wieder vor Gericht abgehandelt und das werde ich wieder Gewinnen.

  • Also, eine Garantie oder Gewährleistung kann einmal wegen mangelndem Service grundsätzlich nicht abgelehnt werden. Es kann nur abgelehnt werden wenn das mangelnde Service die Ursache des Schadens war, was durch ein Unabhängiges Gutachten zu Beweisen ist und das auf Kosten der Garantie oder Gewährleistungsgeber. Sollte es bei mir vorkommen wird das wieder vor Gericht abgehandelt und das werde ich wieder Gewinnen.

    Was du zur Garantie schreibst ist Quatsch. Wer bestimmt denn deiner Meinung nach die Garantiebedingungen, du selbst?

  • Es kann nur abgelehnt werden wenn das mangelnde Service die Ursache des Schadens war...

    Ich fürchte, der Hersteller wird dich hier erst mal ins Leere laufen lassen, und du bist dann in der Beweispflicht. Das Argument wird wohl sein: Nachdem das Einhalten der vorgeschriebenen Inspektionsintervalle nicht nachgewiesen werden kann ist davon auszugehen, dass der Schaden durch nicht fristgerecht durchgeführte bzw. unterlassene Inspektion(en) zustande kam.

    Kawasaki Z 400 B (BJ 1979)

    Yamaha XJ 600

    Yamaha FJ 1200 ABS

    KTM 390 Adventure

    Royal Enfield Classic 500 EFI

    3 Mal editiert, zuletzt von Timzed ()