Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein metallurgisches Prüflabor feststellen kann, welche konstruktive Auslegung der Welle auch bzgl. der Oberflächenhärte notwendig ist, dass es zu keinem Bauteilversagen kommt.
Offensichtlich hat hier im Gutachten jemand man schnell die zumindest zu überprüfende Hypothese fallen gelassen.
Cheers