Garantie Duke 2

  • Hoi,


    kann mir bitte wer sagen wie lange die Garantie und die Gewährleistungszeit für die Duke 2 (EZ 08/2005) ist.


    Ich finde leider nirgendwo was darüber. Irgendwo ist die Rede von einer Auslieferungsurkunde - keine Ahnung was das ist. Ich hab zumindest keinen Zettel wo "Auslieferungsurkunde" drauf steht.


    Danke
    Tom

    >> Ich wollte mich mit Ihnen geistig duellieren, <<
    >> aber ich sehe gerade, Sie sind unbewaffnet. <<

  • Die Garantie ist 2 Jahre.
    Sie beginnt zu laufen mit der Übergabe der Duke an dich .
    Das Datum steht normalerweise vorne im Serviceheft und ist vom Händler abgestempelt.

  • Zitat

    Original von Mario
    Die Garantie ist 2 Jahre.
    Sie beginnt zu laufen mit der Übergabe der Duke an dich .
    Das Datum steht normalerweise vorne im Serviceheft und ist vom Händler abgestempelt.


    @ mario :daumen hoch:
    Zusatz Garantie:
    Sie beginnt zu laufen mit der Übergabe der Duke an dich, ausser es war ein Vorführer (dann 2 Jahre ab erster Inbetriebnahme!)


    Gewährleistung (Haftung durch Händler)
    wie immer - EU-Recht
    bei neuen beweglichen Gütern 2 Jahre ab Übernahme (Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten)
    bei gebrauchten beweglichen 1 Jahr ab Übernahme
    Ausser es ist ein Ratenkauf!!! -> Gewährleistung bis zur Zahlung der letzten Rate

    DUKE2-03
    SD-R-08


  • Hallo,
    die letzte Zeile = ist das eine konkret fundierte Information?? Weil der Geldfluss /Zahlungsart keinen Einfluss auf die Gewährleistung haben kann - oder?



    mit sportlichen Grüßen SOMMER KTM Rainer Kroll

  • Zitat

    Original von HIGH-FLOW
    Ausser es ist ein Ratenkauf!!! -> Gewährleistung bis zur Zahlung der letzten Rate


    Das kann ich mir nicht vorstellen ... :denk:

  • Zitat

    Original von Mario


    Das kann ich mir nicht vorstellen ... :denk:


    @ Rainer - Für Österreich gültg - für Deutschland nicht überprüft


    KSchG § 23
    Solange der Kaufpreis noch nicht vollständig gezahlt ist, kann der Anspruch auf Gewährleistung wegen Sachmängeln
    über die im § 933 ABGB dafür vorgesehenen Fristen hinaus bis zur Fälligkeit der letzten Teilzahlung durch Klage geltend
    gemacht werden; die Geltendmachung durch Einrede bleibt dem Käufer darüber hinaus vorbehalten, wenn er bis dahin dem
    Verkäufer den Mangel angezeigt hat.


    Anmerkung:
    Das Problem dabei ist, nachzuweisen, dass das Vorliegen des Mangels zum Zeitpunkt der Warenübergabe bestanden hat,
    da dies umso schwieriger wird, je mehr Zeit zwischenzeitlich vergangen ist!

    DUKE2-03
    SD-R-08