Adventure Übersetzung Ritzel

  • Das mit dem nicht tausch-baren Ritzel bei montierter Kette stimmt halt auch nicht immer.

    Ich habe das jetzt auch schon ein paar mal hier im Forum gelesen.

    Bei meinem letzten Kettensatztausch habe ich es dann mal ausprobiert und zuerst das Ritzel gewechselt, bei montierter Kette.

    Das ging bei mir problemlos.

    Auch andere haben nur das Ritzel bei montierter Kette gewechselt.


    Ich schiebe es auf die Serienstreuung.....


    Bei manchen geht es problemlos :ja:

  • Beim Tüv u. einer Verkehrskontrolle hat das 3 Zähne grössere Kettenrad niemanden interessiert.

    Dann hast Du Glück gehabt. Wenn Du in einer Verkehrskontrolle an den Falschen gerätst, legt der Dir das Mopped deswegen u.U. still, weil durch die höhere Untersetzung (Ritzel zu Kettenrad) die Motordrehzahl und damit das Geräuschniveau bei derselben Geschwindigkeit im selben Gang theoretisch höher ist. Austausch des Ritzels ist deutlich schwerer festzustellen, da abgedeckt.


    Aber aus technischer Sicht hat Micha völlig recht: Ein größeres Kettenrad statt eines kleineren Ritzels bedeutet weniger Verschleiß an Kette, Ritzel und Kettenrad und sogar die Belastung des Getriebeausgangslagers nimmt dadurch geringfügig ab.


    Ich weiß auch noch nicht, was ich mache, möchte die Gesamtübersetzung aber ebenfalls gerne reduzieren, speziell um nen kürzeren 1. Gang zu haben und auch bei 100 km/h den 6. Gang schon ohne Kettenschlagen nutzen zu können.

  • Dann hast Du Glück gehabt. Wenn Du in einer Verkehrskontrolle an den Falschen gerätst, legt der Dir das Mopped deswegen u.U. still, weil durch die höhere Untersetzung (Ritzel zu Kettenrad) die Motordrehzahl und damit das Geräuschniveau bei derselben Geschwindigkeit im selben Gang theoretisch höher ist. Austausch des Ritzels ist deutlich schwerer festzustellen, da abgedeckt.....

    :-) .... da habe ich offensichtlich schon seit einigen Dekaden mit vielen verschiedenen Mopeds Glück .... :-)


    Natürlich hast Du Recht, dass man eine Änderung der Übersetzung in die Papere eintragen müsste...


    Aber...

    um festzustellen, dass ein anderes Kettenrad montiert ist,

    müsste die prüfende Person die Original Übersetzung parat haben u. sich der Mühe unterziehen mit einem Lappen das Kettenrad so zu säubern, dass die eingestanzte Zahl der Zähne sichtbar wird, bzw. die Zähne auf dem i.d.Regel ziemlich verschmierten Kettenrad nachzählen.

    Sicher ist das theoretisch möglich, aber in der Praxis recht unwahrscheinlich.


    So zumindest meine langjährige Erfahrung.


    Um dabei sehr ruhig schlafen zu können, kann man sicher versuchen die Übersetzungsänderung kleiner 8% eintragen zu lassen oder die erfogreiche Kontrolle durch den Ritzelwechsel noch unwahrscheinlicher zu machen....


    :-)

    Ich persönlich .... :denk: ...

    schlafe schon erfolgreich

    seit dem letzten Jahrtausend

    trotz mehrfacher Übersetzungsanpassungen durch einen Kettenradtausch nicht schlechter... :-)

  • Aber...

    um festzustellen, dass ein anderes Kettenrad montiert ist,

    müsste die prüfende Person die Original Übersetzung parat haben u. sich der Mühe unterziehen mit einem Lappen das Kettenrad so zu säubern, dass die eingestanzte Zahl der Zähne sichtbar wird, bzw. die Zähne auf dem i.d.Regel ziemlich verschmierten Kettenrad nachzählen.

    Sicher ist das theoretisch möglich, aber in der Praxis recht unwahrscheinlich.


    Das hängt von der Zielgruppe ab...
    Mit einer Reiseenduro ist man sicher nicht so im Fokus.


    Mit meinem Supersportler hab ich das ganz anders erlebt.

    Da hat einer der "Kontrollgruppe Krad" Bremsenreiniger auf einen Lappen gesprüht und mein Kettenblatt abgewischt,

    während der andere in der Louis Bike-Datenbank die Original Übersetzung nachgeschaut hat.

    Die 3 Zähne hinten mehr haben mir dann eine Mängelkarte mit Vorstellung bei meiner örtlichen Dienststelle eingebracht.


    Das Theater mit der Übersetzung fing aber erst an, nachdem mein Standgeräusch nur 1dB über dem Wert auf dem Typenschild war,

    meine Spiegel die Mindestfläche exakt eingehalten haben, die KBA-Nummer auf meinen Hebeln passte, die Rastenanlage mit der Eintragung im Schein

    übereinstimmte, die ABE für meine Bremsscheiben in Ordnung war, die Profiltiefe deutlich über 1,6mm war, der Rückstrahler an Ort und Stelle war,

    der Kennzeichenwinkel genaustens überprüft worden war, die Blinker alle 4 ein e-Prüfzeichen hatten, der Soziusplatz (auf dem eine Abdeckung montiert war)

    im Fahrzeugschein ausgetragen war,.....


    DANN haben sie die Zähne geprüft.....


    Immer daran denken:
    Gummierte Seite nach unten,
    lackierte Seite nach oben...

    :wheelie:

  • War einfach nicht dein Tag. :prost:

    Der Kluge lernt aus allem und von jedem, der Normale aus seinen Erfahrungen und der Dumme weiß alles besser. :winke:

  • Aber genau das meinte ich! Wenn Du zur falschen Zeit am falschen Platz bist und dort auf so eine "Kontrollgruppe Motorrad" triffst, bist Du bei nicht eingetragenen (aber eintragungspflichtigen) Änderungen leicht in den Allerwertesten gekniffen. Wenn Du dann auch noch im schlechtesten Falle wegen zu schnellen Fahrens, subjektiv zu lauter Krawalltüte o.ä. angehalten wurdest, sind diese Beamten durchaus in der Lage jede auch noch so kleine Abweichung vom Originalzustand festzustellen und Dir daraus ggf. einen recht kostenintensiven Strick zu drehen!


    Habe ich selbst live erlebt, wenn auch der Leidtragende nicht ich sondern ein Freund war.


    Sicher hat Wolfi recht, dass Reiseenduros nicht ganz oben auf der Fahndungsliste stehen. Aber sicher sein kannst Du Dir da keinesfalls. Muss am Ende ja auch jeder selbst wissen . . . Auch wenn das im Falle der geringfügigen Übersetzungsänderung natürlich völlig überzogener Bullshit ist, da man in vielen Situationen ja einen Gang höher fahren kann und wird und damit am Ende eher leiser unterwegs ist!


    Die sicherste Variante ist wohl "eintragen lassen" und die zweitsicherste "Ritzel tauschen und nicht Kettenrad", wenn man das Risiko minimieren will.


    Schönen Sonntag!

  • Sicher hat Wolfi recht, dass Reiseenduros nicht ganz oben auf der Fahndungsliste stehen. Aber sicher sein kannst Du Dir da keinesfalls.


    Es kommt halt auch immer ein bisschen drauf an, wie man unterwegs ist.
    Oder wie lange sie einen schon beobachten. :grins:


    Auch wenn das im Falle der geringfügigen Übersetzungsänderung natürlich völlig überzogener Bullshit ist, da man in vielen Situationen ja einen Gang höher fahren kann und wird und damit am Ende eher leiser unterwegs ist!


    In meinem Fall war ihr Argument nicht die Änderung der Höchstgeschwindigkeit, sondern die Änderung der Abgasemission... :nein:

    Zitat:
    "Wenn wir es jetzt ganz genau nehmen würden, könnte das als Steuerhinterziehung ausgelegt werden."


    Ich wollte da dann gar nicht mehr länger diskutieren sondern hab die 75€ vor Ort bezahlt und bin zwei Tage

    später zum Zähne zählen lassen gefahren.


    Allerdings frage ich mich bis heute ob es was an der Strafe geändert hätte, wenn sie die Ritzelabdeckung

    abgenommen hätten und festgestellt hätten das die Zähne die hinten zu viel waren vorne gefehlt haben... :grins:


    Immer daran denken:
    Gummierte Seite nach unten,
    lackierte Seite nach oben...

    :wheelie:

  • Allerdings frage ich mich bis heute ob es was an der Strafe geändert hätte, wenn sie die Ritzelabdeckung

    abgenommen hätten und festgestellt hätten das die Zähne die hinten zu viel waren vorne gefehlt haben... :grins:


    :grins:


    Ja klar hätte es das. Wenn hinten drei mehr und vorne drei Zähne weniger sind gleicht sich das ja schließlich aus! In Summe sind es ja gleich viele! Außerdem wärst Du dann auch nicht noch Gefahr gelaufen einen wegen unerlaubter Erhöhung des Fahrzeugleergewichts auf den Sack zu kriegen, denn so ein größeres Kettenrad ist ja auch schwerer, ein kleineres Ritzel aber leichter.


    Die unerlaubte Einflussnahme auf die fahrdynamischen Eigenschaften durch massive Schwerpunktverschiebung nach hinten macht allerdings die Kombination aus größerem Kettenrad hinten plus kleinerem Ritzel vorne nochmal deutlich schlimmer, um nicht zu sagen unverantwortlich!!! :lautlach:


    Gut das wir in D leben und solch kriminellen Machenschaften auch von Seiten der Exekutive und Judikative massiv die Stirn geboten und mit aller Härte begegnet wird. Nicht auszudenken, was hier sonst los wäre . . . .

  • Es kommt halt auch immer ein bisschen drauf an, wie man unterwegs ist.
    Oder wie lange sie einen schon beobachten. :grins:

    Sach mal Wolfi... hattest du mal was mit der Alten vom Oberpfälzer Polizeipräsi?

    Vielleicht ist das eine Erklärung für dein häufiges "vonBullengeficktwerden"?!

    :zwinker:

    Gruß vom Harald
    "S. Auerteig"
    KTM ADV1190/R ´14; Yamaha T700 Tenere ´21; :prost:

  • Sach mal Wolfi... hattest du mal was mit der Alten vom Oberpfälzer Polizeipräsi?

    Vielleicht ist das eine Erklärung für dein häufiges "vonBullengeficktwerden"?!

    :zwinker:

    :grins: Nicht das ich wüsste.....höchstens vielleicht mit der Tochter.... :denk:


    :grins:


    Ein Supersportler mit großflächiger Zigarettenwerbung weckt scheinbar irgendwelche Kontrollgelüste bei der Rennleitung. :grins:


    Mit der Adventure wurde ich bis jetzt tatsächlich nur ein einziges mal kontrolliert.
    Da bekam ich dann einen erhobenen Zeigefinger (kostenlos :grins: ) wegen der eingeschalteten Nebelscheinwerfer...

    Das Schutzgitter am Hauptscheinwerfer hat die aber überhaupt nicht interessiert. :grins:


    Immer daran denken:
    Gummierte Seite nach unten,
    lackierte Seite nach oben...

    :wheelie:

  • Aber genau das meinte ich! Wenn Du zur falschen Zeit am falschen Platz bist und dort auf so eine "Kontrollgruppe Motorrad" triffst, bist Du bei nicht eingetragenen (aber eintragungspflichtigen) Änderungen leicht in den Allerwertesten gekniffen. ...sind diese Beamten durchaus in der Lage jede auch noch so kleine Abweichung vom Originalzustand festzustellen und Dir daraus ggf. einen recht kostenintensiven Strick zu drehen.

    Das ist doch kein Strick drehen.

    Sie haben einfach deine Manipulation festgestellt, dich erwischt.

    Je leerer der Kopf, desto hochnäsiger lässt er sich tragen.

    Wenn Arschlöcher mich nicht leiden können, habe ich alles richtig gemacht.

  • die Schwierigkeit lag darin einen motorradaffinen und kompetenten TÜVler zu finden, der sich das noch traut! :Daumen hoch:

    Ein echtes Armutszeugnis.... :nein:  :staun:

    Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagrecht zum Ohr hin abfließen (Walter Röhrl) :respekt:

  • Das ist doch kein Strick drehen.

    Sie haben einfach deine Manipulation festgestellt, dich erwischt.

    Prinzipiell hast Du recht. Dennoch lassen manche Herren der Kontrollorgane das rechte Augenmaß vermissen. Bin voll dabei, dass sie Radaubrüder, absolute Raser, nicht abgenommene Modifikationen an Bremsanlagen und wirklich sicherheitsrelevanten Komponenten ahnden aber bei manchen Veränderungen sollte der gesunde Menschenverstand eingesetzt und die Kirche im Dorf gelassen werden.


    Das machen auch durchaus manche Polizisten. Bei Großkontrollen hat jedoch der eine (vielleicht moppedafine) Beamte oft auch Muffe, dass ihm der andere (vielleicht Zweirad-abgeneigte) Kollege ans Bein pinkelt . . .

  • Bis zu +/-8% Änderung der Übersetzung sollte eintragungsfähig sein. Würde aber vorher den Kontakt zum TÜY/ Dekra suchen. Zu dem Thema finden sich mehrere Freds in den Tiefen des Forums.


    Auf der 2007ner 990er Advi (und davor auf der 1000er V-Strom) war ich über die kürzere Übersetzung schon froh, die Modelle ab 2008 hatten dies dann auch serienmäßig. Damit war so ab etwa 80km/h auch der 6te vernünftig nutzbar. An der 1190er hatte ich nie das Bedürfnis, die Endübersetzung zu kürzen. Und jetzt mit der 2021er SAS schon gleich zweimal nicht. Auch enge Kehren in den Alpen machen eigentlich keine Probleme mit der Standardübersetzung.


    Interessant ist es meiner Meinung nach vor allem für die Besitzer einer 1x90"R". Das größere HR sorgt für eine längere Gesamtübersetzung im Vergleich zur Straßenversion. Wenn man jetzt an der R auf ein 16er Ritzel oder 45 Kettenblatt geht, ist die Gesamtübersetzung im Bereich der normalen Adventure.

    KTM hat es endgültig vergeigt . .


    Norbert

  • Hallo


    Ich kenn das aus einem anderen Forum


    Zitat aus 97/24/EG Kap.5:


    4. AUSDEHNUNG der GENEHMIGUNG


    4.2.2. Falls für jede Übersetzung das Verhältnis E ≤; 8 % ist, so ist die Ausdehnung ohne Wiederholung der Prüfungen des Typs I zu genehmigen. (Bemerkung meinerseits: Typ I ist der Fahrzyklus)



    Somit würde zunächst eine Übersetzungsänderung von max. 8% die Betriebserlaubnis nicht in Frage stellen, da keine neue Abgasmessung erfolgen muss.


    Ein weiterer wichtiger Punkt ist nun die Betrachtung der Lärmemissionen. Diese werden aber über vorhandene Richtlinienwerke bei Veränderungen der Übersetzung nicht betrachtet, sondern nur Veränderungen der Höchstleistung und Höchstgeschwindigkeit in einem Tolenzbereich von 5% zur vorherigen Version. Dies wird zum Einen über die Richtlinien 97/24/EG Kap. 9 (mit Veränderung des Schalldämpfers) als auch 95/1/EG (Höchstleistung und Höchstgeschwindigkeit ) in Bezug von Prüffahrzeugen zu Serienfahrzeugen, geregelt.



    Zitat aus 97/24/EG Kap 9:


    3.5.3.3. Die Prüfung ist durch Messung der Leistungskurve des Motors durchzuführen. Die mit dem Austauschschalldämpfer gemessene Nennleistung und Höchstgeschwindigkeit dürfen von der unter denselben Bedingungen mit dem Originalschalldämpfer gemessenen Nennleistung und Höchstgeschwindigkeit um nicht mehr als ± 5 % abweichen.



    Zitat aus 95/1/EG:



    8.2. Im Rahmen einer Konformitätsprüfung der Produktion darf die Höchstgeschwindigkeit um ± 5 % von dem bei der Bauartgenehmigungsprüfung ermittelten Wert abweichen. Für Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von


    30 km/h wird diese Toleranz auf ± 10 % erhöht




    Zusammenfassung


    Somit läßt sich eine Übersetzungsänderung von bis zu 8% realisieren, sofern sich die Höchstgeschwindigkeit nur max. 5% verändern darf, ohne das die Betriebserlaubnis berührt ist. Da durch die Übersetzungänderung die Höchstleistung nicht verändert wird, ist auch eine größere Veränderung der Höchstgeschwindigkeit bei den meisten Straßenmotorrädern eher unwahrscheinlich. Es ist jedoch im Einzelfall durchaus noch möglich. Wer also sicher sein möchte, sollte 1. nur max. 5% Übersetzungsveränderung durchführen und 2. die Tachometergenauigkeit (erlaubt sind +10%+8km/h entsprechend Richtlinie 2000/7/EG ) im Auge behalten, da sich viele Tachosensoren im Bereich des Getriebeausganges befinden. Ob man die Änderung eintragen lassen muss, läßt sich durchaus diskutieren. Aber warum sollte man etwas eintragen lassen, wenn es die BE überhaupt nicht in Frage stellt. Eine Hilfestellung hierzu könnte der Para. 13 Abs.1 FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) geben, denn hier werden die Mitteilungspflichten von Fahrzeughaltern bei Änderungen beschrieben. Eine Übersetzungsänderung (ohne Veränderung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit) wäre dann im ungünstigsten Fall erst mit der nächsten Befassung vorzunehmen, wann immer das auch ist. Theoretisch könnte der Fall auch nie eintreten.






    Der Beitrag ist allerdings von 2007,

    Einmal editiert, zuletzt von StephanF07 ()

  • Und jetzt mit der 2021er SAS schon gleich zweimal nicht. Auch enge Kehren in den Alpen machen eigentlich keine Probleme mit der Standardübersetzung.

    Ich schon.
    Mit der kürzeren Übersetzung kann man fast alle Kehren im 2. Gang fahren und vor allem Tempo 30 bzw. 50 lässt sich einen Gang höhe fahren ohne Gezuckel.
    Hab gedacht ich könnte jetzt alle Kehren im 2. Gang fahren musste aber in den Dolomiten feststellen dass dem nicht so ist.

    Trotzdem vorne 1 Zahn weniger tut dem Moped richtig gut.
    Obenbrum ist eh egal ab, 225 fühl ich mich auf dem Ding sowieso nicht mehr richtig wohl.

    ) -> oo

  • Ich schon.
    Mit der kürzeren Übersetzung kann man fast alle Kehren im 2. Gang fahren und vor allem Tempo 30 bzw. 50 lässt sich einen Gang höhe fahren ohne Gezuckel.
    Hab gedacht ich könnte jetzt alle Kehren im 2. Gang fahren musste aber in den Dolomiten feststellen dass dem nicht so ist.

    Trotzdem vorne 1 Zahn weniger tut dem Moped richtig gut.
    Obenbrum ist eh egal ab, 225 fühl ich mich auf dem Ding sowieso nicht mehr richtig wohl.

    Jeder wie er will. Wenn's dir passt, dann ist es ja gut. Ich komm mit der 1290er auch so im 2ten um die meisten Kehren, die ich bisher gefahren bin. Und als im Großraum München lebend bin ich schnell in AT oder IT.

    KTM hat es endgültig vergeigt . .


    Norbert

    Einmal editiert, zuletzt von Wheelgunner ()

  • Hallo Gemeinde

    Meine Frage wäre ob es für die SAS Bj2019 einen Kompletten Ketten Satz mit 17/45 gibt wo ich die Kettenspanner nicht drehen muss.

    So das die länge der Kette zu dem Ritzel und Kettenblatt passt.

    m.f.g.Martin

    m.f.g. Martin