Typ der Superduke in den Fahrzeugpapieren? Vergleich mit Leovince ABE

  • Hallo,
    hab gestern nen Leovince Auspuff für meine SD erhalten und in der "ABE" steht drinne, dass der Auspuff für Superduke mit der Typbezeichnung LC8 EF verwendet werden kann.
    In meinen Papieren steht nun LC8 EFI statt LC8 EF.
    Kann dieser Unterschied damit zusammenhängen, dass meine 2006er in 2007 die Erstzulassung bekommen hat und die 2005er sowie 2006er mit entsprechend früherer Zulassung die Typbezeichnung LC8 EF besitzen?


    Wäre nett wenn mal jemand mit ner SD EZ vor 2007 nachschaut ob LC8 EF bzw. LC8 EFI in seinen Papieren steht.
    Ne aktuelle 2007er würde mich ebenfalls mal interessieren bzgl. der Typen-Bezeichnung.
    Danke!

  • Bei meiner SD steht auch LC8 EFI drin. Modell 2006 Zulassung 2006.
    Denke mal, LeoVince hat einfach das I vergessen. Sollte wohl kein Problem sein.

    Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Jeder glaubt, er habe genug davon.

  • Hab mir auch schon gedacht, dass die ein I vergessen haben nur wat sagt da der TÜV bzw. die Polizei?
    Ob die sich so einfach abspeisen lassen mit nem vergessenen I, denke nicht.
    Werde mal nen Kollegen nach seiner Meinung fragen der bei der DEKRA als Prüfingenieur schafft.

  • Du musst die ABE nicht dabei haben, es reicht die eingravierte E-Nr auf den Endtöpfen.

    Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Jeder glaubt, er habe genug davon.

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    Einmal editiert, zuletzt von Bade ()

  • denke auch das die das "i" vergessen haben denn ( ohne es zu wissen ) vermute ich dass efi für electronic fuel injection steht
    und das steht auch bei meiner 05er in den papieren...

  • @Bade
    Glaube nicht, dass er mir diese Eintragung machen kann, er hat mir mal erzählt, dass solche Abnahmen in West-Deutschland nur der TÜV machen kann und in Ost-Deutschland ist daführ die DEKRA zuständig. Wurde wohl damals kurz nach der Wende so eingeteilt.
    Werde aber trotzdem nochmal nachfragen.
    Ne Messung werde ich zum Spaß machen lassen, bin da gespannt ob die noch i.O. sind oder bereits die zugelassene Grenze überschreiten.
    Vor allem da ich die Leo's gebraucht gekauft hab und da sicherlich schon etwas an Wolle verbrannt ist.

  • Hab mal bei Leovince angefragt warum die Bezeichnung des Gutachtens nicht mit den Papieren übereinstimmt.
    Dazu kam folgende zügige Antwort:


    In dem E-Gutachten sind lediglich die ersten acht Stellen der Fahrzeugidentifizierungsnummer aufgeführt, weil diese zur zweifelsfreien Identifizierung des Fahrzuegs ausreichend sind. Die neunte Stelle findet hier daher keine Beachtung.


    Denke damit hat sich erst mal das Thema erledigt.