Weiss da einer was genaues wie das aussieht?
Habe mal das STVA des Kt. Zug gefragt!
das war ihre Antwort!
Zubehörauspuffanlagen sind nur mit einer EG-ABE zulässig. Dabei gilt zu beachten, dass an der Auspuffanlage keine Lärmwertverstellungen vorgenommen werden können.
Falls Sie ein Motorrad mit Erstzulassung vor dem 1. Oktober 1998 besitzen muss vor dem Ersatz genau geklärt werden, ob mit dem Ersatz der Auspuffanlage gültigen die Lärm- und Abgaswerte noch eingehalten werden. Dies gilt auch wenn ein EG-ABE vorhanden ist.
Heisst das jetzt das die EG-Abe reicht?
Ich Interpretiere das jetzt so
gruz