TÜV Vorschriften ?

  • Ich glaube, das ist egal.
    Nur in der Breite dürfen sie einen gewissen Wert nicht unterschreiten.


    Es gibt ja auch Nachrüst-Kofferträger, an denen die Blinker versetzt werden müssen.

  • Also bei dem Motorrad da oben gibts eher Probleme mit dem Nummernschildwinkel. Aber ich denke, dass das nicht dein Motorrad ist, sondern du's nur exemplarisch gezeigt hast und dich das somit nicht tangiert. :lautlach:




    MfG
    Ripper

    Some say he can open a beer bottle with his testes...

  • Gibt es Vorschriften wo genau die Blinker angebracht sein müssen ?


    Über dem Blech oder dürfen die mittig vom Blech sitzen ( siehe Bild ) oder geht das auch unter dem Blech ?


    ich muss mal schmunzeln.... :grins:


    du fragst nach vorschrift für die blinker platzierung....


    und hast nur einen klitzekleinen spiegel... nummernschild hat nenn furchtbar bösen winkel :denk:


    :lautlach:



    nichts für ungut :zwinker:

    STARKE WAFFEN FÜR HARTE KÄMPFER !!! :teuflisch: KTM :teuflisch:

  • @AC


    ich glaube nicht, dass das die Maschine vom Super Mario ist!
    Das Foto dient wohl eher als Beispiel!

  • @AC


    ich glaube nicht, dass das die Maschine vom Super Mario ist!
    Das Foto dient wohl eher als Beispiel!



    @ all :


    Richtig - das ist nicht meine Mopede


    Ich bin aus D


    Bild Mopede = CH


    hab ich nur als Beispielbild genommen

    Das Leben ist wie ein Geschenk,das man nicht umtauschen kann.

  • Bei einem guten KTM Händler mit einem freundlichen Tüv Prüfer :zwinker: sollte das Moped wie auf dem Bild ohne Mängel durchkommen!

    KTM LC4 640, 37kw, Bj.99, 49141km, 16:42, schwarz/silber, großer Krümmer, offener Lufi-Kasten, SR-Racing Auspuff, 162,5er Düse, im Winterschlaf :Tempo:

  • So, hier der Gesetzestext:


    § 54 StvZo in Auszügen


    (1a) Die nach hinten wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger dürfen nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden. Die nach vorn wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger und die zusätzlichen seitlichen Fahrtrichtungsanzeiger dürfen an beweglichen Fahrzeugteilen angebaut sein, wenn diese Teile nur eine Normallage (Betriebsstellung) haben. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Fahrtrichtungsanzeiger, die nach § 49a Abs. 9 und 10 abnehmbar sein dürfen.


    an Krafträdern


    paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muss mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen. Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagens angebracht sein.


    Geholfen ?? :lautlach:

    Falls du dich an meinen Postings störst § 20 StGB

  • In der Beziehung ham´s die Schweizer bekanntermassen deutlich besser als wir in D. :knie nieder:

    :staun:Es geht doch kaum etwas über eine gesunde Antipathie:zwinker:

  • Da könnten Sie sich Irren.


    Es gibt sicher Dinge die bei uns Vorteilhaft sind, z.B. die Wechselnummer, oder in Bezug auf Reifen. Im allgemeinen gelten aber EU Normen, beim Blinker sind dies die Leuchtkraft, der Sichtwinkel und ein mindest Abstand zwischen den beiden Seiten. Beim Blinker haben wir zudem die Regel das Sie nicht Vorgeschrieben sind, wenn Vorhanden (4 Stück) müssen Sie jedoch funktionieren.


    Dazu kommen das Zubehör normalerweise neben der EU-ABE auch ein Bestättigung des Schweizer Lieferanten, mit ABE Nummer und Fahrzeugtyp inbegriffen Fahrgestellnummer vorhanden sein muss. Diese Bestimmung wird immer härter Angewendet.


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