Ich weiss zwar nicht obs so einen Threat schon gibt, aber ich probiers mal, wenn ja, dann bitte an den Admin dies zu verschieben, DANKE.
Da ich im forum immer mehr von dB-Messungen und zu lautem Auspuff lese, hab ich mich mal umgelesen und dies gefunden:
Phonmessung, die "never ending Story":
Jeder kennt das leidige Thema Lautstärkemessung. Man kommt in einen Pulk vom MC Grün/Weiß
und durch "geschultes" Gehör der selbigen, wird sofort erkannt: das Rohr ist zu laut ! Normalerweise
ist das für viele dieser Spezies bereits die Grundlage zum Stillegen und Einsacken des Moppeds.
(Was jedoch in manchen Fällen als Unverhältnismäßigkeit der Rechtsmittel von den Gerichten angesehen wird*) Es
gibt jedoch auch noch die jenigen, die nur dem Messgerät vertrauen. Schon gut, wenn man in so eine
Kontrolle gerät, aber gerade Geräte müssen richtig benutzt werden und auch die Voraussetzungen müs-
sen stimmen. Hier also die genaue Vorgehensweise:
Standgeräusch* (! da gibts keinen Grenzwert ! gilt nur als Schnellprüfkriterium. Wenn es nach u.g. Messung 5 dB
über dem eingetr. Wert liegt, wird Manipulation angenommen und eine TÜV Messung des Fahr-
geräusches erfolgt.)
Ganz zu Anfang muß sichergestellt sein, keine Schallreflektoren (Mauern, etc.) in unmittelbarer
Nähe sind und dann muß das Umgebungsgeräusch gemessen und dokumentiert werden. Liegt
dies weniger als 10 dB (A) unter dem späteren Meßwert, ist die ganze Messung ungültig !!
Mikro in Höhe Auspuffmündung, Abstand 0,5 m, Winkel 45° zur Fahrzeugachse.
Drehzahl: Fzg mit Nenndrehzahl bis 5000/min bei 3/4, wenn darüber bei halber Nenndrehzahl.
Drehzahl halten und dann abrupt Gas weg nehmen.
Höchster von drei Messwerten auf volle dB/A gerundet. Bei Auspuff beidseitig, wird auch beidseitig
gemessen.
Fahrgeräusch (Grenzwert 80 dB):
freie Fläche, d.h. im Umkreis von 50 m kein schallreflektierendes Objekt + 20 m Meßstrecke. In der
Mitte ein Mikro rechtwinklich im Abstand von 7,5 (!)m und 1,2 m Höhe. Fzg fährt mit 50km/h jeweils
im 2. und 3. Gang in die Meßstrecke. Am Beginn Vollgas, am Ende Hahn zu. In jedem Gang 2 Mes-
sungen und aus diesen 4 Messergebnissen wird der gerundete Mittelwert ermittelt, ein dB abgezogen.
Einziger bitterer Nachgeschmack: An einer solchen Kontrolle* können hordenweise Blechkisten mit
"Sportauspuff" (mit ABE!) und Musik-Anlage auf Anschlag (so um die 110 dB) vorbeiheizen, das juckt die
Grünen nicht. Gibts etwa unterschiedlichen Lärm...?!?
Abschließend sei noch gesagt, daß eine Beschlagnahmung eigentlich immer gerechtfertigt ist. "*Voraus-
setzung für die rechtmäßige Sicherstellung ist, daß der Polizist zumindest den Verdacht hat, daß das
Motorrad eine Gefahr für andere oder die Umwelt darstellt*"
Was sagt Ihr dazu, stimmt das so?