MPP 2CT und Genehmigungsnummer der KTM

  • Hallo Gemeinde


    Ich suche nach einer Lösung das man mir den Michelin Pilot Power 2CT in meine Papiere der 990SM einträgt. Dazu benötige ich die Genehmigungsnummer der 990SM-T. Jetzt habe ich an Hand von anderen Reifenfreigaben eine Nummer der T die da Lautet e1*2002/24*0249***. Bei den letzten 3 Platzhaltern bin ich mir nicht sicher.


    Es wäre schön wenn ein KTM990SM-T Eigentümer mal auf den Lenkkopf seines :Kürbis: schaut und mir die Nummer oben bestätigt oder korrigiert.


    Dank schon mal im voraus.


    Grüße


    ktmtreiber1

    CB400four / VFR750F / DR650 / KTM620LC4 SM / KTM990SM / KTM690SMC R / KTM1190ADV R

  • Moin Treiber,
    ich kann dir in deiner Angelegenheit zwar leider nicht weiterhelfen, hätte dazu aber eine Frage:
    Meines Wissens hat mein 950 SM auch keine Freigabe für den 2CT sonder nur für den "normalen" MPP(seit ca. einem halben Jahr), was aber nix macht,
    denn ich bin zu Zeiten in denen es noch nicht mal ne Freigabe für den MPP gab auch mit der Pelle am Mopped anstandslos durch den TÜV gekommen.
    Und den 2CT fahr ich jetzt noch immer, funktioniert übrigens prächtig! :alter schwede:
    Eine "Genemigungsnummer"??? klingt nach absolutem Bürokratenscheiß, also typisch deutsch. :kotz:
    Habe noch nie davon gehört, und wozu wenn du doch die ABE vom Reifenhersteller einfach nur mitführen mußt? :denk:

    Viele Grüße


    Gerd :winke:

  • Nabend Bergaufbremser,


    zuallererst mal zu deiner Frage die Antworten. Ja es ist Bürokratenscheiß :kacke: . Und dazu noch ein ziemlich dicker Haufen weil es nicht nur typisch deutsch ist sondern europäisch (Danke Brüssel). Aber jetzt mal wieder zurück auf den Boden und nicht zu viel schimpfen. Letztlich ist es eine gute Regelung die doch einiges für sich hat.


    Bevor ich jetzt mit meiner Ausführung beginne, vorweg muss ich sagen das ich kein Experte im Bereich KFZ bin was Zulassungen angeht. Ich habe damit beruflich im Bereich Eisenbahn in Europa zu tun (notwendiges Übel um mir meine Hobbys zu finanzieren). Dieses wissen versuche ich nun auf mein :Kürbis: zu übertragen sodass dieser wie auf Schienen fährt. Also, an die die sich besser auskennen: Sollte ich mal nicht ganz richtig liegen last es mich wissen. Nobody is perfect. Es kann mir nur bei meiner Lösung helfen.


    Drehen wir die Zeitschiene 20 Jahre zurück da gab es kein EG/ABE. Wenn man (oder :titten: ) Glück hatte gab es eine ABE die für die BRD Gültigkeit hatte. Wenn es keine ABE gab konnte man (oder :titten: ) mit einem TÜV Gutachten zum TÜV zum eintragen seiner Reifen, Fußrasten, Lenker, Auspuff... oder was auch immer. Gab es auch kein TÜV Gutachten, kam nur noch die Einzelabnahme in Frage und das hieß viel Glück.


    Da ist es heute schon besser mit den EG/ABE's sofern es eine gibt. Jedes Fahrzeug, sofern es nicht unter einer Einzelabnahme zugelassen wurde, das in der EU zugelassen ist besitzt so eine Nummer (ich denke seit ein paar Jahren). Fast jedes Zubehörteil, z.B. Auspuff, hat diese und es genügt das die Nummer an diesen Zubehör angebracht ist. Weiterhin gibt es eine Datenbank, ich denke bei KFZ Budensamt (oder wo auch immer), bei dem die Gutachten, technischen Details, Material-Festigkeit-Prüfungen, Konformitätsbescheinigungen, Homogenitätsbescheinigungen, bla bla bla... hinterlegt sind. Um es abzukürzen viel Papier. Das Ergebnis ist das man (oder :titten: ) mit einer Komponente die eine EG/ABE besitzt nicht mehr zum TÜV und Straßenverkehrsamt zum eintragen der Komponente muss. = Zeit und Geld gespart


    Nun ist es leider so das es für den Michelin PP2CT und meiner KTM990SM keine EG/ABE gibt und auch kein TÜV Gutachten in dieser Kombination. Also darf man (oder :titten: ) den Reifen auf der KTM990SM nicht fahren außer man findet einen TÜV Prüfer der das per Einzelabnahme einträgt (viel Glück).


    Um es nun eifacher zu machen und abzukürzen ist die Überlegung folgende: Bei der KTM990SM-T ist der Michelin PP2CT von Hause aus in den Papieren. Wenn ich nun über die Genehmigungsnummer des Fahrzeuges dem TÜV Prüfer belegen kann das die Fahrzeuge identisch, oder fast identisch sind, schwupp di wupp, trägt er mir auf einen unkomplizierten Weg die Reifen in meine Papiere ein :peace: :peace: :peace: . Den Prüfer habe ich vielleicht schon gefunden.
    Was will man mehr. Dazu brauche ich aber die Genehmigungsnummer der KTM990SM-T.


    Daher nochmals an die SM-T Besitzer: Bitte schaut mal nach der Nummer da ich mir bei den letzten Platzhaltern nicht sicher bin. Sonst muss ich zu meinem Händler fahren.

    Sollte das so klappen wie ich mir das denke werde ich eine "how to do" Liste einstellen. Dieses sollte auch auf andere Fahrzeuge übertragbar sein. Aber nicht so weit gehen das eine BMW1100GS konform mit der KTM990SM ist.


    Bürokratische Grüße


    ktmtreiber1




    PS ich liebe diesen :titten: Smilie
    noch ein paar mehr :titten: :titten: :titten: :titten: :titten:

    CB400four / VFR750F / DR650 / KTM620LC4 SM / KTM990SM / KTM690SMC R / KTM1190ADV R

  • Hallo,


    die Nummer der EG-Typgenehmigung finden alle 990 SM-T Treiber im Feld K der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Kfz-Schein)...


    Gruß
    Martin

  • Hallo T-Treiber


    hat sich erledigt ich habe die Nummer. Jetzt mal sehen was da geht.


    Grüße


    ktmtreiber1

    CB400four / VFR750F / DR650 / KTM620LC4 SM / KTM990SM / KTM690SMC R / KTM1190ADV R

  • Moin KTM-Treiber,
    Ok, ich denke das hab ich verstanden. Na dann drück ich dir mal die Daumen das es klappt!
    Wenn ich das auch für voll schitzo halte, zukünftig nur noch (Genemigungs)nummern zu vergleichen, :nein: wenn man andere Pellen fahren will.
    Eine eindeutige Liste seitens KTM mit allen möglichen eintagungsfähigen Reifen /Fzg. würd's genauso tun.
    Übrigens guck mal unter der aktalisierten Reifenfreigabeliste, ich glaube da war was für dich dabei.
    Wenn ich auch nicht verstehe warum der MPP 2CT für die 990er freigegeben ist und der normale (und preiswertere) MPP nicht.
    Aber man muß ja nicht alles verstehen. :sehe sterne:

    Viele Grüße


    Gerd :winke:

  • Ein kuzes Statement dazu: Die eingeschlagene E-Nummer heißt noch lange nicht, dass das Zubehörteil zulässig ist. Den Nachweis muss nach neuster Gesetzeslage der Halter führen. Sich nur auf die E-Nummer zu verlassen ist sehr schwammig. Kaum ein TÜV-Prüfer wird das Teil bemängeln, wenn eine E-Nummer drauf ist. Trotzdem heißt das nicht, dass das Teil genehmigt ist. Falls nicht, dann............. im Extremfall.........Verlust der Betriebserlaubnis nach §19 (2) der StVZO.


    Wenn ein Reifen auf einer SM-T zugelassen ist, heißt das noch lange nicht, dass er auch auf baugleichen (identischen) anderen Fahrzeugen zugelassen ist. Auch wenn das unlogisch erscheint. Der Reifenhersteller hat eben nur eine Typgenehmigung für das z.B. SM-T Modell erwirkt.


    Soviel dazu.


    Einzelabnahme durch TÜV im Westen oder Dekra im Osten ist natürlich immer möglich.

    :arsch:

  • canyonbiker


    danke für dein Statement aber Du du liegst leicht neben dem Thema. Dieser Threat bezieht sich nicht auf Zubehör mit eingeschlagener e-Nummer das grundsätzlich, oder bezogen auf bestimmte Fahrzeuge, im Straßenverkehr zulässig ist und das Fahrzeug eventuell seine Betriebserlaubnis nach §19 (2) StVO verliert weil es nicht für das Fahrzeug geprüft wurde. Trotzdem Danke für die Richtigstellung meines vorherigen Beispiels das als Beispiel zu den Prozessen in den vergangen Jahren dient.


    Ob der Nachweis nach neuster Gesetzeslage vom Halter geführt werden muss ist in meinen Augen nicht klar geregelt. Es gibt schon sehr viele Threats darüber und wir können auch noch einen neuen aufmachen. Solltest Du die Gesetzeslage mit den entsprechenden Paragraphen und/oder Grundsatzurteilen kennen könntest Du diese in einem neuen Threat allen mitteilen. Somit wäre vielen geholfen diese undurchsichtige Lage zu durchschauen. Bitte vergesse nicht das in einigen Bereichen EU-Recht mittlerweile über Nationales-Recht geht und die Länder gezwungen sind die Gesetzte entsprechend anzupassen.


    Zu deinem letztem Absatz der zu diesen Themenbereich gehört.
    Hättest Du vorherig genau gelesen dann wäre Dir sicherlich nicht entgangen das es nicht darum geht einen Reifen der für die 990SM-T zugelassen ist, ohne weitere Maßnahmen wie Typengenehmigung oder Eintragung, auf einer 990SM zu fahren. Wäre das so würde es diesen Threat nicht geben. Aber mal so nebenbei... da Du dich in diesem Bereich auskennst... was ist mit den Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei denen die e-Nummer (Genehmigungsnummer des Fahrzeugs) einer 990SM-R oder T die letzten Stellen als Platzhalter ausgewiesen sind und der Rest der Nummer identisch ist mit der Nummer der 990SM? Kann man dann den Reifen auf der 990SM fahren ohne weiteres?


    Weißt Du...
    Mich ärgert es wenn jemand mit einer 690 Duke in anderen Bereichen wildert (nennen wir es mal so) und keine Ahnung von den Problemen betreffend der Reifenfreigabe der 990SM hat... und dann noch klugscheißt.


    Wenn Du dir nun überlegst was Du als Antwort dazu schreiben kannst, bitte berücksichtige, das ich mich nicht detailliert im Bereich Zulassung im Zweirad auskenne. Ich versuche mein Wissen aus der Eisenbahn nur darauf zu übertragen. Daher bin ich für jede Hilfe die mich in dieser Thematik weiterbringt dankbar. Auch von Dir, wenn Du dich in den Tiefen der Zulassung auskennst. Und Du kannst mir eins glauben das die Mehrzahl der TÜV oder DEKRA Prüfer eine große Wissenslücke diesbezüglich aufweisen. Also... hast Du was konstruktives immer her damit!


    Und... nichts für ungut :prost:


    Viele Grüße


    ktmtreiber1

    CB400four / VFR750F / DR650 / KTM620LC4 SM / KTM990SM / KTM690SMC R / KTM1190ADV R

  • @ktmtreiber1


    ..........und mich ärgert in solchen Foren immer wieder, dass sich Leute über Worte aufregen, die nur zur Klarstellung/Erklärung dienen soll.


    Sorry, war mir nicht bewusst, dass ich mich in den anderen Threads (außer 690 Duke) nicht beteiligen darf. Da sollte ich wohl mal die Forumsregeln lesen.


    Beleidigungen gehören hier auf jeden Fall nicht hin. Was ich wie beruflich mache und welche Kenntnisse ich im Bereich der FZV und StVZO habe, werde ich hier nicht schreiben.


    Damit ist für mich der Thread erledigt.


    Und Tschüss.........

    :arsch: