Motorrad auf Anhänger oder im Transporter sicher verzurren!?

  • Falsche Quellenangabe


    https://www.gesetze-im-interne…JNR214890969BJNE000600320


    Ein letzter Satz bzw. etwas dazu :

    In den Unterbereichen Anlage " Einzelnorm " kann man genau das nachlesen was gefordert wird .

    In der StVO ist es dort nicht so exakt beschrieben .

    Als Kraftfahrer sollte man das kennen ...


    Wenn man bedenkt das ein " kleiner Holzklotz " mit 5 Kg von einer Autobahnbrücke kommend für Todesfälle gesorgt hat, die Presse hat es ausführlich wiedergegeben

    wünscht man sich sicherlich kein Moped vor der Windschutzscheibe .

    Allein der Einschlag eines sich lösendes und verlorenes Stützrades ist fatal .

    Selbst auf der Autobahn erlebt und noch gerade des Karambolage entkommen ..

    Frohe s Fest

  • Sorry, jetzt wird es echt off Topic, aber: Hier standen zuerst die Abkürzung "GGVS" und nun die Abkürzung "ADR" im Raum. Das ADR ist das "Europäische Übereinkommen über die Internationale Beförderung GEFÄHRLICHER Güter auf der Straße". Und nur weil von einem herabstürzenden Motorrad, was wirklich niemand erleben will, eine Gefahr ausgeht, ist es kein gefährliches Gut im Sinne dieser Regelung.


    Da es sich beim ADR um europäisches Recht handelt, bedarf es einer Umsetzung in deutsches Recht, welche mittels einer Verordnung, ehemals der GGVS und mittlerweile der GGVSEB (Gefahrgutverordnung Straße Eisenbahn Binnenschifffahrt) passiert. Gefahrguttransporte im Sinne dieser Regelungen sind im Straßenverkehr ganz einfach an z.B. den orangenen Tafeln und darauf den UN Nummern, die die Stoffe für Rettungskräfte identifizierbar machen, erkennbar. So sind täglich Tanklastzüge mit 1202 und 1203 um uns herum, die unsere Fahrzeuge mit Kraftstoff versorgen. innerhalb der Vorschriften sind z.B. auch Regelungen, wie die Tanks ausgestaltet sein müssen, damit ein Aufschaukeln der flüssigen Ladung verhindert wird, durch Schwallbleche etc..


    ABER: Die "profane" Sicherung eines Motorrads auf einem Hänger, interessiert das ADR nicht, da das Motorrad nicht die Grundvoraussetzung eines "gefährlichen Guts" erfüllt. Hier reicht die StVO (§22) und diese ergänzende Unterlagen/ Normen. Das diese sehr ähnlich denen des ADR sein können, erschließt sich von alleine. Denn ob ich eine mit einem Motorrad gefüllte Kiste von 250kg sichern muss oder eine identische Kiste mit 250kg Kaliumpermanganat ist fast egal. Reibwert erhöhen durch Rutschmatten und niederzurren mit zertifizierten Gurten der Norm xy und mit je nach Abspannwinkel xy Newton, sichern gegen Verrutschen in Fahrzeuglängsachse usw. alles das gleiche Spiel. Unterschiedlich ist hingegen schon die Fahrzeugausstattung mit Feuerlöschern, Signallampen, PSA usw. Und je nach Gefahrgut dürfen die 250kg auch nicht durch jeden Tunnel, was auch ADR und darunter hängende Verordnungen regeln.


    Sorry, ich hab halt mal die Urkunde als zugelassener Gefahrgutbeauftragter, auch wenn sie mittlerweile abgelaufen ist.


    Und nun wieder zurück zum schönen Hobby :wheelie:

  • Jetzt fehlt ja nur noch der Hinweis das ja jedes Moped gefährliches Benzin im Tank hat....also doch GGVSEB? Wir brauchen alle noch die orangenen Tafeln.........




    :achtung ironie: :prost:

  • Ich glaube an die 3-Punkt-Sicherung. Und eben richtig an 3 Punkten verzurrt.


    Übrigens sehen das die Mitarbeiter von allen Autozügen auch so, egal ob Deutschland, Niederlande, Österreich oder Italien.


    Auch hier steht das Vorderrad in einer Art Wippe bzw. Führung, und es wird als 3 Punkt nach hinten abgespannt.


    So ein Zug bewegt sich zwar auch, aber aufgrund des Schienenverkehrs sicher weniger als unser Transporter auf den Serpentinen in den Bergen.


    Aber wie auch immer, ich wollte hier niemandem ans Bein pinkeln, und ein Berufskraftfahrer hat bestimmt mehr Ahnung von Ladungssicherung als ein Dipl.-Ing Maschinenbau.


    Ich wollte lediglich die physikalischen Grundlagen weitergeben.


    Damit sollte die Eskalation dann auch beendet sein.

  • Der Gurt muss hinten doch nur das Rad in der Schiene halten und bei einer Vollbremsung einen Stoppie verhindern, da reicht das dicke aus.

    Ja aber nur wenn die Vorderradhalterung am Boden verschraubt ist.

    Sonnst muss der Gurt das Gewicht des Motorrads beim Verzögern zurückhalten können.

    In diesem Fall muss unbedingt nach Vorne und nach Hinten abgespannt werden.

    Der Weg ist das Ziel, besonders beim Motorradfahren.

  • Schön wäre, wenn auch die Fahrradtransportierer informiert würden. Vor zwei Jahren ist auf der Autobahn ein Fahrradträger inclusive. Zwei Fahrrädern vom, auf den Nebenfahrbahn vorausfahrenden Auto über meinen Kopf hinweg abgeflogen. Zum Glück war ich nah genug am Auto dran.....