Helft alle mit das Abschiedsgeschenk von Altbundesrat Leuenberger abzuwehren!
Heute läuft die Eingabefrist für Ansinnen bezüglich Ausnahmegenehmigungen für Young- und Oldtimer beim ASTRA aus.
Es wäre schön, wenn noch möglichst viele Einzelansinnen eingereicht würden. Ich habe keine Lust in Zukunft alle grösseren
Städte mit meinen Oldies umfahren zu müssen. Das hat in Deutschland mit den alten Dreckschleudern nix gebracht und wird
bei uns Eidgenossen mit einem weitaus höheren Neuwagenbestand genau nochmal nix bringen ausser Steuereinnahmen und
zusätzlichem Verkehr in der Aglo, da jeder so weit wie möglich an die Zonen heran fährt, Umwege in Kauf nimmt oder sogar mehr fährt,
weil er für gewisse Gebiete schnell zuhause das andere Auto holen geht.
Also lest hier kurz worum es geht
-> 20 Minuten
und besorgt euch hier eine Vorlage fürs Mail, die ihr dann nach belieben anpassen könnt.
-> Mailvorlagen Oldtimer/Youngtimer
Wieder mal 10 Minuten die die Welt verändern könnten. Los geht's!
Mailadresse: svg@astra.admin.ch
Und für die die noch mehr lesen möchten, dieses Mail habe ich von Oldtimerfreunden erhalten:
Liebe Oldtimer Enthusiasten
Ihr müsst unbedingt alles liegen lassen und euch heute Zeit nehmen,
um diese Botschaft weiterzuleiten und WICHTIG, ein Mail ans UVEK (siehe unten) zu verfassen und abzusenden!
Das UVEK ist zurzeit dabei die Eidg. Rechtsgrundlagen zu erlassen,
welche die Einführung von Umweltzonen in den Städten bezwecken.
Dies bedeutet, dass sämtliche Städte in der Schweiz grossräumige
Umweltzonen einführen können/werden, welche nur noch mit besonders schadstoffarmen
Fahrzeugen befahren werden dürfen.
Dies würde wohl auch Autobahnen betreffen, welche durch die Städte hindurchführen.
Aus dem bereits im Internet stehenden Verordnungstext ist zu entnehmen,
dass AUSNAHMSLOS keine Automobile, die vor dem 01.10.1987
(bei Dieselfahrzeugen sogar nicht älter als 01.01.2001)
und keine Motorräder, welche vor dem 01.07.2004 in Verkehr gesetzt worden sind,
diese Umeltzonen in den Städten befahren dürfen!
Im Gegensatz zu sämtlichen anderen Umweltzonen in Europa
sind für Veteranenfahrzeuge, sei es Auto oder Motorrad absichtlich
keine Ausnahmen vorgesehen! Dies bedeutet, dass nach Einführung dieser Umweltzonen
ausnahmslos kein vierrädriges Motorfahrzeug, welches vor dem 01.10.1987 zugelassen wurde
und kein Motorrad, welches vor dem 01.07.2004 zugelassen wurde, die jeweiligen Städte samt
Agglomerationen mehr befahren darf.
Bundesrat Leuenberger hat diese Angelegenheit wenige Tage vor seinem Amtsrücktritt
auf Verordnungsstufe (damit kein Gesetzesreferendum dagegen ergriffen werden kann)
aufgegleist.
Die Eidg. Verordnungsgrundlagen werden voraussichtlich im
Frühling 2011 in Kraft gesetzt werden, so dass die ersten Umweltzonen bereits im Herbst 2011 eingeführt werden können!
Im Moment haben wir noch eine Chance, dass vielleicht für Veteranenfahrzeuge
doch noch eine Ausnahme gemacht wird. Dazu müssen wir uns aber unbedingt RASCH wehren.
Per heute 26.10.2010 läuft die Vernehmlassungsfrist in welcher sich alle
von diesen Vorschriften betroffenen Parteien und Personen zu Wort melden können
und ihre Meinung und Argumente vorlegen können aus.
In der Folge ersuche ich Sie/Dich nun DRINGEND ein Mail zu schreiben und möglichst
viele Oldtimerfreunde, Geschäftspartner, Freunde, Kollegen, Berufskontakte usw.
aufzuforderen, ebenfalls eine solche Stellungnahme abzugeben.
Darin muss stehen, dass wir verlangen, dass Fahrzeuge, welche
den Vermerk "Veteranenfahrzeug" im Fahrzeugausweis eingetragen haben,
ebenfalls eine Vignette zum Befahren von Umweltzonen bekommen.
Wichtig ist, dass wir dies mit möglichst vielen Argumenten begründen:
Kulturgut, Wirtschaftsfaktor, Sympathiebonus, Kategorie mit den
wenigsten Unfällen, Kategorie mit den wenigsten Geschwindigkeitsüberschreitungen,
Vernachlässigbar kleiner Beitrag an die Gesamtbelastung, auf dreitausend
Jahreskilometer beschränkte maximal
Fahrstrecke, Fahrzeugkategorie mit den niedrigsten Versicherungsprämien,
nur einwandfreie und originale Fahrzeuge erhalten den Eintrag, "Veteranefahrzeug",
alle anderen Städte in Europa haben selbstverständlich Ausnahmen für
Veteranfahrzeuge usw. usw. usw.
Es müssen möglichst viele verschiedene Eingaben sein, mit möglichst vielen
verschiedenen Argumenten.