Nummernschild größe

  • Sehr geehrte Damen und Herren,
    >
    > ich habe erfahren das die Nummernschildgröße bei "Großen" Motorrädern
    > geändert werden. Gibt es dazu schon einen Beschluss???
    >
    > Als Anhang sehen Sie im unteren Verlauf den E-Mail Kontakt von meiner
    > Zulassungsstelle!!!
    >
    >



    Anhang,


    > Ich würde mich über eine Info ihrerseits sehr freuen..
    >
    > Vielen Danke


    > Sehr geehrter Herr .....r,
    >
    >
    >
    > es wurde durch das Verkehrsministerium in
    > Erwägung gezogen, die Anlage 4 Nr. 1 und 2 zur
    > Fahrzeug-Zulassungsverordnung
    > dahingehend zu ändern, dass die Größtmaße für Motorradkennzeichen
    > verkleinert
    > werden und damit auch eine verkleinerte Mittelschrift zulässig sein
    > soll.
    >
    >
    >
    > Zum jetzigen Zeitpunkt ist der Stadtverwaltung
    > Leipzig nicht bekannt, ob die Erwägung zu einem Beschluss und damit zu
    > einer Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung führte. Somit kann
    > keine
    > Auskunft über Einführung und Modalitäten gegeben werden.
    >
    >
    >
    > Mit freundlichen Grüßen
    >
    > im Auftrag
    >
    > Müller
    >
    > Sachgebietsleiterin





    :sehe sterne:





    > Sehr geehrter Herr ….,
    >
    > Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat
    > die Möglichkeiten einer Verkleinerung der Kennzeichen unter Wahrung der
    > internationalen Übereinkommen über den Straßenverkehr prüfen lassen.
    > Nach dem Ergebnis der Untersuchungen ist es möglich, die Kennzeichen bis
    > zu einer Minimalgröße von 18 x 20 cm zu verringern (Österreich: 21 x 17;
    > Italien: 19 x 17).
    >
    > Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung soll nun entsprechend verändert
    > werden, damit die neuen, kleinen Schilder möglichst schnell in Kraft
    > treten können. Das Bundesverkehrsministerium hat den mit Ressorts,
    > Ländern und Verbänden abgestimmten Gesetzentwurf nun dem Bundesrat
    > zugeleitet. Der will im März 2011 darüber entscheiden. Das Verfahren
    > eines etwaigen Umtauschs von Kennzeichen wird durch die für die
    > Durchführung des Zulassungsverfahrens zuständigen Länder geregelt.
    >
    > Mit freundlichen Grüßen
    > Im Auftrag
    >
    > Gerda Renatus
    >
    > Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
    > - Politische Planung und Kommunikation -
    > Referat L 23 - Bürgerservice, Besucherdienst
    > Invalidenstraße 44
    > 10115 Berlin
    >
    > Tel.: +49 (0)30 - 18 300 3060
    > Fax: +49 (0)30 - 18 300 1942
    > E-Mail: buergerinfo@bmvbs.bund.de
    > Internet: http://www.bmvbs.de

  • Wurde ja auch mal Zeit ! Aber typisch deutsch.
    Gruß


    Nein, typisch deutsch ist die Tatsache, das man nicht gleich auf die 125er-Kennzeichen (gleiche Schriftgröße) umrüstet. :sehe sterne:
    Würde viel bürokratischenAufwand sparen. :tröst:

    mille amitiés Franky


    2015 KTM 1290 Superduke R
    2013 KTM 1190 Adventure R