Aufruf an alle Fahrer mit einer RC8 in der Schweiz

  • Tach allerseits,


    ich wollte eine Frage an euch richten, die betrifft die Akra1 und deren Abnahme in der Schweiz. Fährt jemand von euch mit der Tüte a la Glück durch die Gegend oder hat es jemand schon mal probiert durch die Abanhme zu bringen.


    Greez Hugo


    Jegliches weiterbringe Feedback ist erwünscht, egal ob Rechtslagebezogen oder durch eigene Erfahrung


    Merci im voraus :Daumen hoch:

    "Ich fahre KTM und bin Arschfettischist"

  • Die Sachlage erscheint mir hier an der Stelle doch relativ einfach... Bei 'nem unbeadarften Beamten müsstetst Du - mit etwas Glück - davonkommen...


    Hast Du aber kein Glück... Dann wirst Du - weil Sie dir die Kiste sofort und an Ort stilllegen - relativ schnell und unmittelbar - zum Fussgänger werden...


    Irgendwann dann - nach dem Du kein Glück hattest - wirst Du zudem auch noch vom Strassenverkehrsamt die Aufforderung kriegen - einen "etwas grösseren Barbetrag" an den Staat zu überweisen... UND - "man" wird dich desweiteren auch noch höflich aber bestimmt dazu auffordern - deinen Lappen mal eben für 'nen Monat zu bei Ihnen zu parken... Auf dass Du dir dann - während der Zeit in welcher Du dann zu Fuss oder mit dem öffentlichen Verkehr unterwegs bist - vertieft über:


    Art. 93 Abs. 2 SVG - Nicht betriebssichere Fahrzeuge...

    • Wer ein Fahrzeug führt, von dem er weiss oder bei pflichtgemässer Aufmerksamkeit wissen kann, dass es den Vorschriften nicht entspricht - wird mit Busse bestraft...


    und über


    Artikel 16 lit. a SVG - Verwarnung oder Führerausweisentzug nach einer leichten Widerhandlung...

    • Eine leichte Widerhandlung begeht, wer: a. durch Verletzung von Verkehrsregeln eine geringe Gefahr für die Sicherheit anderer hervorruft und ihn dabei nur ein leichtes Verschulden trifft...

    Gedanken machen kannst...


    Da verstehen die Helvetier anscheinend keinen Spass...


    Roman

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  • sprichst du da von der Schweiz, oder ist das bei uns in D auch so?


    Anbei ein ganz nützlicher Link zur allgemeinen Rechtslage (Biker betreffend) ... von einem Rechtsanwalt der selbst gerne auf zwei Rädern unterwegs ist. :Daumen hoch:
    Bikerrecht von Andreas Bludau

    @ RC8-Medicus

    Es steht jedem frei ... sich seinen Illusionen hinzugeben. Hat ... zumindest temporär betrachtet ... auch seinen Reiz. :prost:

  • Zitat

    sprichst du da von der Schweiz, oder ist das bei uns in D auch so? :denk:

    In dem oben zittierten Fall - spreche ich konkret von der Schweiz (SVG) = Schweizerisches Strassenverkehrsgesetz...


    ABER - der geneigte Leser wird - so er denn die Suchfunktion bemüht - im "SuperDuke Strang" - den Bericht von einem SD - Fahrer finden bei welchem die Kollegen in Uniform in einem Landkreis im oben "Schwarzwald" oder war es im "Odenwald"... seine SD - ausgestattet mit Leo's oder Akkra's OHNE "dB eater" und aus dem Grund natürlich auch deutlich zu Laut - das Bike damals sofort "festgesetzt" & beschlagnahmt haben!!!


    Also - auch in Germany ist mit (zu)lauten Kisten nicht zu spassen... Es kommt da immer sehr viel auf das Gutdünken bzw. auf die Einstellung der Beamten an - ob man ungeschoren davon kommt...



    ABER - Der Stefan liefert da ja mit seinem Bericht auch gerade die "Steilvorlage" dafür die Situation in Germany...


    Auspuffanlagen (Austausch)


    • Grundsätzlich dürfen nur Anlagen verwandt werden, die mit EWG-Betriebserlaubniszeichen oder Genehmigungszeichen oder mit „E“ Markenzeichen und Kennzeichen des Landes, das die Bauartgenehmigung erteilt hat, gekennzeichnet sind.


    Erlöschen der Betriebserlaubnis



    Die entscheidende Vorschrift: § 19 Abs. 2 StVZO (Strassenverkehrszulassungsordnung):



    „ Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen "Außerbetriebsetzung" wirksam. Sie
    erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die:



    3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.“



    Beispiel hierzu:



    Zu 3.): Der Endtopf des Auspuffs ist leer wie die Staatskasse...

    • Besteht Anlass zur Annahme, dass die Betriebserlaubnis erloschen ist, gilt, dass das Fahrzeug stillzulegen ist, wenn nicht ein Sachverständigengutachten beigebracht wird, aus welchem hervorgeht, dass das Fahrzeug den Vorschriften der StVZO entspricht oder das Fahrzeug vorgeführt wurde und die Mängel beseitigt sind; auch darf eine Prüfplakette nicht zugeteilt werden.


    Wichtig ist, dass die Betriebserlaubnis nur dann erlischt, wenn eine der unter den obigen Ziffern genannte Voraussetzung vorliegt.


    • Nicht jede Änderung an dem Fahrzeug führt automatisch zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis. Soweit die Betriebserlaubnis durch die Änderungen nicht erloschen ist, erfolgt eine Mängelanzeige und die Mängel sind abzustellen.
    • Besonders hervorzuheben ist, dass Änderungen nur dann vorliegen, wenn willentlich Teile hinzugefügt, entfernt ausgetauscht und/oder verändert wurden. (Ändert sich zum Beispiel das Abgasverhalten negativ dadurch, dass bei einem so genannten Absorbtionsschalldämpfer das Dämmmaterial durch Verschleiß seine Funktion nicht mehr optimal erfüllt, so erlischt die Betriebserlaubnis nicht und der Mangel ist zu beseitigen).

    ABER - Bei einem Auspuff (wie der Akra) welcher über keinen und / oder über einen nicht eingebauten dB Eater verfügt und welcher zudem auch (noch) nicht einmal über die notwendige EU Plaktette und demzufolge auch nicht über einen entsprechenden Prüfbericht verfügt - kann sich der Besitzer bzw. der Fahrer nicht à la "ups - ich habe gar nicht bemerkt, dass die Dämmwolle etwas gar ausgebrannt ist" - aus der Sache herausreden... Denn dat Ding hat ja - als einen die Sache zusätzlich noch erschwerenden Umstand - auch noch nicht mal nen Kat - und ist damit so illegal wie eine "Tüte" nur illegal sein kann...


    Und bei so einem "Brüllrohr" haben die Beamten - so sie denn den Buchstaben des Gesetzes in ordnungsgemässer Art und Weise folgen - auf Grund der mit 1000%tiger Sicherheit erloschenen Betriebserlaubnis - eigentlich nur noch die Möglichkeit - die Kiste und zwar "auf Platz" sicherzustellen und stillzulegen...


    Such is life Folks...


    Roman

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