Schalldämpfer Thread - Duke 4/5

  • Aber bei einer Kontrolle würde ich immer noch den eingetragenen Wert einhalten. Also kann mir dann theoretisch auch nichts passieren.

    Ja, tu das mein Freund... Aber lass die Helmkamera bei der Kontrolle für uns weiterlaufen, wenn du eine besitzt. Das wollen wir miterleben, wie die :polizei: auf deine Argumentation reagiert! :lautlach:

    Ride hard or stay home :driften:

  • Gell, das würde Dir Spaß machen.... :lautlach:
    Aber im Grunde will ich da gar nicht argumentieren.
    Der Wert steht ja am Rahmen.
    Und dann soll er messen, wenn er meint, dass es zu laut ist.
    Dann wird er sehen, dass der Rahmenwert eingehalten wird.
    Und dann soll er versuchen, mich zu verwarnen.

  • Im blödesten Fall legen sie dir das Moped gleich an Ort und Stelle still und du läufst im Kombi nach Hause. Aber mach ruhig was du für richtig hältst... :prost:

    Ride hard or stay home :driften:

  • :gähn: Kommt hier noch was umgesetztes oder wieder nur theoretisches Denken?
    Inzwischen kann ich dann doch den Unmut der 1290 Fahrer verstehn.


    Schreib doch mal, was du umgesetzt hast und wie die ErFAHRungen dazu gewesen sind.
    DAS wäre mal interessant...


  • Hallo Konrad,


    ich bin mir echt nicht sicher woher du diese Info hast. Oder biegst du dir nur die Sache zurecht dass sie für dich oder deine Logik und Argumentation passt?
    Einfach mal pragmatisch logisch überlegt: Wieso sollten die Gesetze für den OEM gelten, nicht aber für die Zubehörhersteller? Das wäre ja ein Ding. Damit könnten ja alle Regularien ausser Kraft gesetzt werden mit Zubehör?
    Nein zum Glück geht das aber so dann doch nicht. Wenn ein Fahrzeug homologiert wird und es werden technische Änderungen gemacht muss das Fahrzeug mit der technischen Änderung die Homologation immer noch erfüllen können. Die Geräuschtoleranzen von den mal erwähnten +3dB gelten auch nur für jene mit dem Fahrzeug homologierten Schalldämpfer. Das ist bei allen der Fall die es über das Originalzubehör gibt. Zubehörschalldämpfer die nicht zusammen mit dem Fahrzeug vom OEM homologiert wurden (also erst nachträglich vom Zubehörhersteller) haben eine Toleranz von 0dB! Hier gilt nach der technischen Änderung der ursprünglich homologierte Wert als Limit.
    Ist ein ESD also nicht nach Euro xy homologiert, ist es völlig egal wie laut er ist. Er ist nicht legal gem. Euro xy. Punkt. Warum? Weil die nötigen Prüfungen nicht gemacht wurden und das Prüfdokument fehlt. Du kannst auch nicht einfach als Jurist arbeiten wenn du nicht das nötige Diplom hast. Selbst wenn du sämtliche Gesetze auswendig kennst. Erst das Diplom bescheinigt das.
    Daher..

    Zitat

    Aber bei einer Kontrolle würde ich immer noch den eingetragenen Wert
    einhalten. Also kann mir dann theoretisch auch nichts passieren.

    ...reines theoretisches Wunschdenken :nein:. Die richtigen Papiere fehlen trotzdem. Und in jeder Kontrolle wird erst danach gefragt und nicht gleich eine Messung gemacht. Ohne Papiere hilft dir die Messung auch nichts.


    Falls Interesse besteht. Hier die EU-Verordnung UNECE-R 41.04. https://www.unece.org/?id=39143
    Da geht es um die Geräuschemissionen. Siehe Abbendum 40, Regulation No 41 Paragraph 6.5.1
    All exhaust or silencing systems shall be constructed in a way that does not easily permit removal of baffles, exit
    -cones and other parts whose primary function is as part of the silencing/expansion chambers. Where incorporation of such a part is unavoidable, its method of attachment shall be such that removal is not facilitated easily (e.g. with conventional threaded fixings) and should also be attached such that removal causes permanent/irrecoverable damage to the assembly

    In deinem Fall mit dem SC-Project kannst du eine Eigenabnahme anstreben.Was das in D bedeuted weiss ich nicht. In der CH kostet das wirklich wie von Siciliano angesprochen mindestens 2000 chf. Ein Arbeitskollege hatte das für seinen Oldtimer mal gemacht...

    Zitat

    Aber im Grunde will ich da gar nicht argumentieren.


    Der Wert steht ja am Rahmen.


    ich hoffe mit dem was oben steht ist dir nun auch klar dass es nicht nur um den Geräuschwert oder eine banale Zahl geht...sonst würde ja jeder etwas entwickeln ohne es homologieren zu lassen und sich damit einen Haufen Geld sparen und sagen der Wert passt doch...


    Und dann geht es ja auch nicht nur um das reine Standgeräusch sondern auch das Vorbeifahrgeräusch ist relevant.
    Dann mal viel Erfolg bei deinem Vorhaben einer Einzelabnahme!

    2 Mal editiert, zuletzt von fanki ()

  • Hallo fanki,


    das Thema ist wirklich ziemlich komplex, wie ich in den letzten zwei Stunden Recherche im Netz herausfinden konnte.
    Tatsächlich gibt es widersprüchliche Angaben, wie hoch die Toleranz beim Standgeräuschwert ist.
    Bis 2010 wurde offensichtlich von der Polizei bei den Messungen des Standgeräuschs eine Toleranz von +5 dB berücksichtigt.
    Seit der Einführung der Euro4 wurde dieser Wert auf +3 dB reduziert.
    Ich habe aber nur Berichte von der deutschen Polizei und dem Bundesamt gefunden, keinen Gesetzestext.
    Die UNECE-R 41.04. gilt für die von den Herstellern verbauten OEM-Schalldämpfer und die Verfahren und Werte werden analog auch auf die Zubehördämpfer angewendet.
    Die Bestimmung, dass der DB-Killer nicht mehr zerstörungsfrei eingebaut werden muss, gilt erst ab 2020 auch für die Zubehördämpfer (Quelle: MOTORRAD).
    Bis dahin dürfen diese Anlagen noch mit entnehmbaren DB-Killer verkauft werden.
    Ausschlaggebend für die die Legalität einer Anlage ist NUR die Fahrgeräuschmessung. Seit 2017 gilt hier der Grenzwert von 77 dB. Auf diesen Wert wird lediglich eine Messtoleranz von +1 dB angewendet. Dabei werden 3 Messungen vorgenommen und die lauteste ist ausschlaggebend.
    Das Standgeräusch ist weiterhin nicht reglementiert. Es wird lediglich vom Hersteller angegeben.
    Bei normalen Kontrollen ist davon auszugehen, dass der eingetragene Standgeräuschwert als Sollwert für das Geräusch genommen wird und daher nur eine Standgeräuschmessung gemacht wird, da diese sehr leicht vorzunehmen ist.
    Sollte diese Standgeräuschmessung dann außerhalb der + 3dB Toleranz liegen, dann kann eine gesonderte Fahrgeräuschmessung angeordnet werden. Das Fahrzeug wird dann im Normalfall stillgelegt.



    Nun ist es so, dass die 77 dB bei den Zubehördämpfern auch nur noch mit Hilfe von DB-Killern einzuhalten sind. Daher werde ich mit dem SC-Project OHNE DB-Killer immer schlechte Karten haben. Und das wird auch bei einer Kontrolle so sein.
    Eine Eintragung ohne DB-Killer brauche ich nicht zu versuchen, weil dort das Fahrgeräusch gemessen werden würde. Und da wäre er zu laut, gemäß Messprocedere.



    Ich darf den SC-Project also nur mit dem DB-Killer benutzen, sonst droht auf jeden Fall ein Bußgeld.



    Wie das bei Euch in der Schweiz ist, ist noch einmal ganz anders, weil Ihr ja nicht zur EU gehört und damit der Richtlinie nicht unterliegt. Es gilt also Eure eigene Gesetzgebung.

  • ich hoffe mit dem was oben steht ist dir nun auch klar dass es nicht nur um den Geräuschwert oder eine banale Zahl geht...sonst würde ja jeder etwas entwickeln ohne es homologieren zu lassen und sich damit einen Haufen Geld sparen und sagen der Wert passt doch...
    Und dann geht es ja auch nicht nur um das reine Standgeräusch sondern auch das Vorbeifahrgeräusch ist relevant.
    Dann mal viel Erfolg bei deinem Vorhaben einer Einzelabnahme!

    Tatsächlich kann man in Deutschland selbst einen Endschalldämpfer bauen und diesen dann eintragen lassen, wenn er den gültigen Geräuschverschriften entspricht. Dabei muss ein Standgeräusch angegeben werden und das Fahrgeräusch darf den Grenzwert nicht übersteigen. Dann ist eine Eintragung in die Papiere möglich.
    Theoretisch könnte also jeder einen ESD bauen.
    Ob das praktisch sinnvoll ist, ist eine andere Sache, weil der Dämpfer Einfluss auf das Leistungsverhalten der Motorrads haben kann.
    Aber es ist möglich.

  • Ist in der Schweiz nicht anders da die EU Verordnungen übernommen wurden. Die Gesetze sind gleich einzig der Papierkram ist ein wenig anders wie z.B. dass die Eu ABE Dokumente nicht direkt anerkannt werden und es spezielle Beiblätter braucht :crazy:

  • Das Standgeräusch ist weiterhin nicht reglementiert. Es wird lediglich vom Hersteller angegeben.

    Ah das macht Sinn. Hatte mich schon gewundert dass meine Hypermotard mit Euro3 damals einen Standgeräuschwert ge. Rahmenschild von 94dB (oder waren es sogar 98?) hatte was ja in dem Bereich im Ggs zu 88 etwa einer verdreifachung der vom Ohr wahrnehmbaren Lautstärke ist

  • Die UNECE-R 41.04. gilt für die von den Herstellern verbauten OEM-Schalldämpfer und die Verfahren und Werte werden analog auch auf die Zubehördämpfer angewendet.
    Die Bestimmung, dass der DB-Killer nicht mehr zerstörungsfrei eingebaut werden muss, gilt erst ab 2020 auch für die Zubehördämpfer (Quelle: MOTORRAD).


    Hier ist eigentlich alles so weit erklärt:


    https://www.motorradonline.de/…uspuffanlagen.750502.html


    und dieser Franzose verliert gerade die Euro4 Zulassung seines Akra ....


    https://youtu.be/c09NhP8arMg


    Bin mal auf das Ergebnis des heutigen Termin beim TÜV gespannt :ja:

  • Hallo Kollegen,
    der Auspuff muss nicht eingetragen werden, da er mit DB-Killer die Euro4 Werte einhält.
    Ohne den DB-Killer ist der SC-Project Oval genauso illegal, wie alle anderen Zubehördämpfer ohne DB-Killer, selbst wenn er den Wert für das Standgeräusch einhält.
    Für den TÜV ist nur das Fahrgeräusch von 77 dB ausschlaggebend.
    Ich kann den Dämpfer also behalten und muss mit DB-Killer fahren, wenn ich legal unterwegs sein will.

  • Hallo Kollegen,
    der Auspuff muss nicht eingetragen werden, da er mit DB-Killer die Euro4 Werte einhält.
    Ohne den DB-Killer ist der SC-Project Oval genauso illegal, wie alle anderen Zubehördämpfer ohne DB-Killer, selbst wenn er den Wert für das Standgeräusch einhält.
    Für den TÜV ist nur das Fahrgeräusch von 77 dB ausschlaggebend.
    Ich kann den Dämpfer also behalten und muss mit DB-Killer fahren, wenn ich legal unterwegs sein will.


    Mein lzt stand ist, dass der Auspuff keine EG-ABE für Euro 4 hat.
    Hast du nun also den Auspuff beim TÜV eintragen lassen damit es kein Ärger bei einer polizeilichen Kontrolle gibt?
    Einfach auf irgendeine mündliche Aussage vom TÜV kannst Dich nämlich nicht verlassen. :nein: :amen:

  • der Auspuff muss nicht eingetragen werden, da er mit DB-Killer die Euro4 Werte einhält.

    Das hat der TüV gemessen? Hast du das Protokoll erhalten?
    Irgendwas musst du ja bei der möglichen Kontrolle als Beleg mit dabei haben. Ansonsten könnte ja jeder kommen und behaupten, dass die Grenzwerte eingehalten werden.

    Ride hard or stay home :driften:

  • Hallo Leute,


    der TÜV hat gar nichts gemessen, da der Auspuff Euro4 konform ist.
    Und ich muss auch keine Papiere mitführen. Seit wann denn das?
    Es reicht die auf den Auspuff gelaserte e-Nummer.

  • Mein lzt stand ist, dass der Auspuff keine EG-ABE für Euro 4 hat.
    Hast du nun also den Auspuff beim TÜV eintragen lassen damit es kein Ärger bei einer polizeilichen Kontrolle gibt?
    Einfach auf irgendeine mündliche Aussage vom TÜV kannst Dich nämlich nicht verlassen. :nein: :amen:

    Woher kommt Dein Ist-Zustand?
    Mit dem Baujahr 2016 wurde die Euro4 bei der 690 Duke eingeführt.
    Und der SC-Project ist für 2016 homologiert.
    Kenn Problem also.
    Woher hast Du Deine Informationen?


    Warum soll ich einen Auspuff eintragen lassen, der eine e-Nummer hat?
    Allerdings muss ich dazu mit DB-Killer fahren.

  • der TÜV hat gar nichts gemessen, da der Auspuff Euro4 konform ist.


    Mit dem Baujahr 2016 wurde die Euro4 bei der 690 Duke eingeführt.
    Und der SC-Project ist für 2016 homologiert.


    Wo steht das schwarz auf weiss, dass der ESD Euro 4 konform ist? Legst du dir das einfach zurecht? Ich wiederhole mich gerne nochmals, 2016 war der Modellwechsel bei der Duke 4 -> Duke 5. Woher willst du wissen, dass SC sich nicht nur auf den Euro 3 Motor bezieht? Alleine auf die eingelaserte e-Nummer kannst du dich nicht verlassen. Was du persönlich machst, ist alleine deine Sache, aber bitte keine potentiellen falschen Tatsachen verbreiten! :polizei:

    Ride hard or stay home :driften:

  • Ich werde noch mal bei SC-Project anfragen und das klären.
    Aber soweit ich weiß, wurden 2016 nur noch die Euro4 Modelle gebaut.


    Genau, Erstzulassungen der Euro3 Modelle gingen aber bis ins Jahr 2016. Wenn das Ding Euro4 Konform sein soll, warum schreibt der Hersteller nicht einfach ...


    1. SC Project Oval Schalldämpfer für 690 Duke 12-15 (Euro3) gemäß den "EU-Vorschriften"
    2. SC Project Oval Schalldämpfer für 690 Duke 16-18 (Euro4) gemäß den "EU-Vorschriften"


    nochmal genau, weil die vorhandene E-Nr. nicht für Euro4 zugelassen ist, gleiches Spiel im übrigen bei dem Highscore VSD, für Euro3 (Duke IV) mit E-Nr. zugelassen, ab Euro4 (Duke V) trotz E-Nr. nicht zugelassen.


    Zusammengefasst: bei einem Enddämpfer mit Euro3 Zulassung und E-Nr., montiert an einem Euro4 Motorrad kannst Du die E-Nr. vergessen !!!


    Ich hoffe das hilft Dir im Verständnis nun weiter, ansonsten muss man sich wohl der Meinung der 1290 R Treiber wohl nur anschließen.

  • Nochmal zur Klarstellung – es gibt EINIGE Verkäufer/Händler, die behaupten dass ESD etc auch bis 2018 gültig sind.
    Die Meisten haben Unrecht, denn der Kram wurde für die Duke 4 mit Euro 3 homologiert.


    Wenn DU Leon auch schriftlich hast, dass de SC Euro4 homologiert ist AUF der Duke FÜNF, dann ist doch alles gut.
    Würde das aber nur schriftlich glauben.


    PS: Wenn es den ESD schon vorher für die Duke 4 gegeben hat und NUN AUCH für Duke 5 mit Euro 4 gültig sein sollte, dann MUSS da auch eine ZWEITE E-Nr drauf sein.
    SO ist das zB auf den Akra ESD ab 2016 – 1. E-Nr für Euro3-Modelle, 2. E-Nr. für Euro4