Drossel ab 2013

  • Nabend,
    also ab 2013 gibt es ja neue führerscheinklassen für motorräder...hier zum nachlesen:
    http://www.ybrfreun.de/blog/x_…A2-und-A-ab-2013--110303/




    momentan fahr ich ja 24 kw, da die smc nur 148kg leer hat...


    unter beachtung des leistungsgewicht dürfte ich dann ab 2013 30kw haben...
    die duke fahrer dürfen dann mehr Leistung als die SMC/Enduro haben, da die leermasse ja noch höher ist (maximal geht es ja bis 35 kW :ja: )


    ich hoffe ktm wird rechtzeitig neue drossel-mappings für die 690er rausbringen,weis da schon jemand etwas ? (ich weis es dauert ja noch ne zeitlang :weinen: )




    Mittlerweile hat sich die Sache erledigt. Für alle Modelle ab 2012 wird es ein passendes Drossel-Mapping von KTM geben.
    :pfeil: :pfeil: :pfeil:


    http://www.motorradonline.de/n…chein-zu-erreichen/438109




    Für die älteren Modelle bietet Alpha-Technik eine passende Drossel an (Gaswegbegrenzer).
    :pfeil: :pfeil: :pfeil:


    http://shop.alphatechnik.de/sh…vs_info&products_id=22752

    7 Mal editiert, zuletzt von cORN ()

  • Also, wenn du momentan mit Drossel fahren musst, dann sind es 34PS , also 25?! KW.


    Meine Enduro hat auch 34PS und da könnt ich auch nicht mehr haben, wenn das möp schwerer wär.
    Selbst eine 1200er GS müsstest du auf 34PS drosseln.

  • Bist du dir sicher, dass wenn du noch den alten Schein gemacht hast, man einfach so in den A2 kommt?!
    Außerdem darfst du dann wieder eine Prüfung machen, damit du offen fahren kannst.
    Bisher haste des einfach nach 2 Jahren so fahren können!!


    Die SMC hat doch kein Leergewicht von 148kg, oder doch?!
    Die SMC R wiegt vollgetankt 154kg... komisch...

  • Sollte fuer dich uninteressant sein, da du den aktuellen "alten" (A beschraenkt) Schein hast. Du bist dann nicht im A2, das gilt nur fuer Leute, die den Schein neu machen. Du hast den aber schon, weshalb das alles nicht auf dich anzuwenden sein duerfte.


    SMC Leergewicht 148? Bei mir ist die da schon randvoll mein ich O.o


    Lg


    Nils

    KlapperTeileManufaktur :prost:

  • Also anscheinend habts ihr euch ja nicht richtig durchgelesen:


    Wenn ich den ›A beschränkt‹ im Sommer 2012 erwerbe, kann ich dann ab dem 19.01.2013 mit 35 kW fahren oder muss ich dann zwei Jahre lang mit maximal 25 kW leben?«[2][3]



    Bei der FeV wird ab 19.01.2013 auch der § 76 »Übergangsrecht« überarbeitet sein. Nummer 7 (derzeit aufgehoben) lautet dann wie folgt:


    »7. § 6 Absatz 1 zu Klasse A
    Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A (beschränkt) nach § 6 Absatz 2 dieser Verordnung in der bis zum 18. Januar 2013 geltenden Fassung dürfen


    a) Krafträder der Klasse A2 und
    b) nach Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung Krafträder der Klasse A führen.«
    Demnach dürfen auch Inhaber eines im Sommer 2012 erworbenen »A beschränkt« ab dem 19.01.2013 mit 35 kW fahren, da der geänderte § 76 FeV dies so erlaubt.



    Also gilt das sehr wohl für mich auch und in meinem Fahrzeugschein stehen momentan nur 24 kW (da ich mit 25kW das Leistungsgewicht von 0,16 kW/Kg überschreiten würde) drinne und 148 Kg Leergewicht (Das Leergewicht im Fahrzeugschein bedeutet jedoch Fahrfertig, also vollgetankt)

  • Leergewicht (Das Leergewicht im Fahrzeugschein bedeutet



    du hast absolut Recht!
    Marv hingegen nicht. Die Leistung ist wie schon erwähnt immer mit dem Gewicht und dem daraus resultierenden KW/kg Verhältnis gemessen. Mit den "vollen" 34ps ergibt sich ein zu hohes Leistungsgewicht, was wiederum zur Folge hat dass du streng gonommen ohne Führerschein fährst :D :kapituliere:

    12er KTM 990 SMT :Daumen hoch:


    09er KTM 690SMC


    04er KTM Military

  • ja das ist eh so ne sache also bei mir stehen ja 24 kw drinne, somit fahre ich ja legal da 148 * 0,16 =23,68 , bei nem kumpel wurde einfach ein höheres gewicht in den fahrzeugschein eingetragen... :grins:


    ab 2013 dürfte ich dann mit (148 * 0,2 = 29,6) also 30 kW fahren...


    da sich aber die leergewichte bei den 690er (duke,enduro,usw.) unterscheiden müsste dann ktm verschiedene drossel-mappings rausbringen?!

  • Mich würde auch interessieren, ob KTM für den neuen Führerschein eine neue Drossel rausbringt. Erlaubt wären ja theoretisch 48 PS aber wie corn schon gesagt hat, wäre bei der KTM das Leistungsgewicht entscheident -> 148*0,2=30kw=ca 41 PS


    Hat da jemand neue Informationen? :)

  • Hat da jemand neue Informationen? :)

    Was für neue Infos? Die 48 PS wirst Du aufgrund des geringen Gewichts bei der SMC jedenfalls nicht
    sehen. In wie weit die Hersteller das dann für bestehende Modelle umsetzen muss man abwarten...

    Goldwing-Pussy-Club-Member

  • Für die Duke hat KTM im 2012er "Whats new" explizit die A2 Zulassungsfähigkeit angekündigt. Bei der SMC-R wird's nicht erwähnt. Muß am Ende aber nix heißen.

  • Im Wirtshaus wird gemunkelt, dass es für die SMC-R neben bem EVO1 und EVO2 mapping bereits ein 25kW UND 30kW mapping gibt ... ein Händler müsste das bestätigen/widerlegen können.
    :winke:

    ... at least you can use colored charts to mask the lack of information ...

  • So war eben beim Händler und hab mal nachgefragt.
    Im moment gibt es noch kein Mapping,
    aber bis die neue Regelung in Kraft tritt wird auf jeden Fall eins für die jeweiligen Modelle vorliegen. :ja:

  • Für die 35kW(48PS) wird da dann ein neuer Drosselsatz benötigt, da der jetzige Drosselsatz mit Gasanschlag der 25kW(34PS) entsprechen?

    SuperDuke 990 "Elli"

  • hast du dein Führerschein Klasse A beschränkt vorm 1.1.2013 erworben musst du mit einem Leistungsgewicht von 0,16kW rumrollen (max. 34PS) (Fahre ich auch auf der SMC-R ;) )
    Hast du den Schein nachem 1.1.2013 erworben, dann darfst du bis zu 48PS haben. Gibt es für dein Motorrad keine 48PS Drossel und sie hat mehr, fährst du ohne Fahrerlaubnis und das kostet viel und bringt dir 6 Punkte in Flensburg ein.

  • hast du dein Führerschein Klasse A beschränkt vorm 1.1.2013 erworben musst du mit einem Leistungsgewicht von 0,16kW rumrollen (max. 34PS) (Fahre ich auch auf der SMC-R ;) )
    Hast du den Schein nachem 1.1.2013 erworben, dann darfst du bis zu 48PS haben. Gibt es für dein Motorrad keine 48PS Drossel und sie hat mehr, fährst du ohne Fahrerlaubnis und das kostet viel und bringt dir 6 Punkte in Flensburg ein.


    Das ist meines Wissens nach nicht richtig. Ab Januar.2013 dürfen alle egal wann man den Führerschein gemacht hat, solange das Leistungsgewicht stimmt, 48ps haben. Hat cORN oben auch geschrieben und Zitiert.