Andere Zahnraeder

  • Hab nun seit dem 2. Jahresservice diesen April das original 45 Kettenrad mit neuer Kette montieren lassen und ich bin begeistert. Der Freundliche hat mich eigentlich darauf aufmerksam gemacht, das es für mich, der hauptsächlich Landstraßen fährt sinnvoller wäre den Umbau zu machen, da der Antriebsatz sowieso getauscht werden muß. Ich hab nun fast 2000km damit Erfahrung gesammelt und kann nur bestätigen was die Vorredner schon geschrieben haben. Bessere Kraftentfaltung von unten weg, Kehren flüssiger fahren, Kette rollt besser und dadurch leiser ab, Kettenfett wird nicht so schnell abgeschleudert, also für mich nur Vorteile würde nicht mehr auf das 45 verzichten wollen.


    Grüße JS :Daumen hoch:


    Na das mit dem Kettenfett glaub i nicht.


    Ist das mit dem 45er Rad legal? Welches Ritzel dazu?
    Meine Kette scheint langsam dem Ende zuzugehen....


    th

  • Ich kann mir nicht vorstellen, dass das illegal ist. Höchstgeschwindigkeit wird ja nicht verändert, bzw. erhöht, sondern vermindert. Ist ja nicht wie zu Mofa oder Moped Zeiten, wo die Zähne in der Betriebserlaubnis stehen.


    Patria

  • Ist illegal, weil du Geräusch und Abgaswerte nicht mehr einhältst.


    Immer daran denken:
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    :wheelie:

  • Gesetz ist Gesetz, viel Spaß das dem Richter zu erklären das er das falsch sieht usw. Es gibt in keine Richtung eine Legalisierung solange das nicht im Gesetz festgelegt ist.
    Andererseits könntest du etwas anstellen das so noch keiner kennt denn da gibts noch kein Gesetz dafür.




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    Ich trinke auf Gute Freunde

  • Also in Großen Germanien dürfte ja alles etwas kompliziert sein, nur hat KTM selbst die Möglichkeit gegeben das hintere Zahnrad um 3 Zähne zu erhöhen um mehr Kraft bei weniger Drehzahl zu haben. Was da illegal ist ist mir nicht ganz klar, weil es nicht die Abgaswerte und die Lärmentwicklung betrifft.


    Hab nur das hintere Kettenrad geändert und das ist in Österreich nicht verboten, da keine Bauteile verbaut wurden, die nicht vom Erzeuger für dieses Bike genehmigt wurden. 45 Kettenrad ist Originaler Bestandteil in ALU-Stahlbauweise mit eingeschlagener Prüfnummer, Orange innen und außen Stahl sieht außerdem gut aus.


    Grüße JS :Daumen hoch:

  • In D steht in der Betriebserlaubnis (COC-Zertifikat) als Sekundärübersetzung 17/42 und DAS ist relevant. Was ein Hersteller alles so anbietet muss nicht immer zwangsläufig legal sein. (not for street use, not street legal)


    Die Abgas-/Emissionsprüfung wird mit der zertifizierten Primär- und Sekundär Übersetzung ermittelt. Bei einer Veränderung ändert sich (vielleicht auch nur geringfügig) die Motor-Drehzahl und somit ist die Emissionswerte. Das Gegenteil muss in D per Einzelabnahme beim T (eufels) Ü (ble) V (etter) bewiesen oder neu abgenommen werden. Wenns in A niemand juckt, besser für dich.

    Besoffen aufreissen ist wie hungrig einkaufen

  • In D steht in der Betriebserlaubnis (COC-Zertifikat) als Sekundärübersetzung 17/42 und DAS ist relevant. Was ein Hersteller alles so anbietet muss nicht immer zwangsläufig legal sein. (not for street use, not street legal)


    Die Abgas-/Emissionsprüfung wird mit der zertifizierten Primär- und Sekundär Übersetzung ermittelt. Bei einer Veränderung ändert sich (vielleicht auch nur geringfügig) die Motor-Drehzahl und somit ist die Emissionswerte. Das Gegenteil muss in D per Einzelabnahme beim T (eufels) Ü (ble) V (etter) bewiesen oder neu abgenommen werden. Wenns in A niemand juckt, besser für dich.




    Wo steht das im COC...?????



    ich finde nix (in meinem der @R zumindest...siehe Anhang)... nur die Getriebeübersetzung für 1. - 6. Gang.

  • Wo steht das im COC...?????


    Ok,


    dann ist dort nur die Getriebeübersetzung gelistet. Ob das allerdings die Gesamtübersetzung betrifft kann ich jetzt nicht beurteilen. Das Motorrad wird jedenfalls mit einer definierten Getriebe- und Endübersetzung für den Strassenverkehr geprüft und abgenommen. Das wird in irgendeinem Dokument/Protokoll (Betriebserlaubnis?) festgehalten. Ich weis nicht, wer in einer technischen Kontrolle dann Recht haben wird. An meiner SMT hatte ich vorne auch einen Zahn weniger übersetzt, hinten wäre zwar besser aber leider auch sichtbarer.

    Besoffen aufreissen ist wie hungrig einkaufen

  • Nein die angebene ist nur die Primärübersetzung ohne Sekundär....


    Sehr gut mit Geardata zu überprüfen ...
    Denke auch, dass bei der R eine Änderung auf 45Z durch die 19" optisch weniger auffällt als bei der T mit den 17"


    Ich werde definitiv auf 45 umrüsten, weil ich mir dadurch eine deutliche Erhöhung der Fahrbarkeit im "Gelände" in langsamen Passagen erhoffe. Auch auf der Landstrasse im führerscheinkonformen Fahrbetrieb kann dann auch mal der 6.Gang zum Einsatz kommen


    Hier mal die Daten der Veränderung mit 45Z aus Geardata...

  • Hallo zusammen,


    also die Primärübersetzung (17/42) ist in der Dokumentation des Gutachtens zur Erlangung der EG-Typgenehmigung beschrieben. Eine legale Änderung bzw. positive Einzelabnahme könnte ihr vergessen. Ein Abgasgutachten braucht man zwar nicht machen lassen, da die Änderung (45er Kettenblatt) innerhalb der 8% (VdTÜV Merkblatt 751) bleibt aber eine Fahrgeräuschmessung muss durchgeführt werden. Eben solche habe ich heute bei einer 1190 R mit originalem ESD und 45er Kettenblatt durchgeführt. Im Ergebnis deutlich zu laut (90,2 db).

  • Und WI bekomme ich, als Verbraucher der Ersatzteile bestellen kann/soll, die Doku des Gutachtens her. Scheint mir etwas weit her geholt zu sein, wenn nicht allg. zugängliche Infos als Maßstab rangezogen werden. Als Zulassungsdokument gilt in ganz Europa das COC ....und weder da, noch in irgendeinem dem Halter überlassenem Dokument ist darüber etwas vermerkt.



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  • Die geänderte Übersetzung hat mich bei einer Kontrolle der Rennleitung dann auch einmal 75€ und einen Punkt gekostet.
    Ich musste dann innerhalb einer Woche bei meiner nächsten Dienststelle vorstellig werden und denn Umbau auf Original Übersetzung nachweisen.


    Ich unterstelle den Beamten aber immer noch, das sie einfach nur stinkig waren, weil sie sonst nichts gefunden haben und mein Auspuff leise genug war.
    Die haben ganz einfach gesucht bis sie was gefunden haben. Hat auch über eine Stunde gedauert...

    Die Herren in Grün haben das auf jeden fall...
    Fahr doch einfach mal bei einer Dienststelle vorbei und frag.
    Dann weist dus sicher.


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    :wheelie:

  • Hallo zusammen,


    also die Primärübersetzung (17/42) ist in der Dokumentation des Gutachtens zur Erlangung der EG-Typgenehmigung beschrieben. Eine legale Änderung bzw. positive Einzelabnahme könnte ihr vergessen. Ein Abgasgutachten braucht man zwar nicht machen lassen, da die Änderung (45er Kettenblatt) innerhalb der 8% (VdTÜV Merkblatt 751) bleibt aber eine Fahrgeräuschmessung muss durchgeführt werden. Eben solche habe ich heute bei einer 1190 R mit originalem ESD und 45er Kettenblatt durchgeführt. Im Ergebnis deutlich zu laut (90,2 db).


    Würde mich mal interessieren, ob du die Lärmwerte mit der Originalübersetzung einhalten kannst...


    Die @T hat den gleichen Motor & Getriebeübersetzung und ebenfalls 17/42 an einem 17" Hinterreifen


    Das bedeutet, dass die T von Werk her um fast 6% durch den kleineren Reifen kürzer übersetzt ist.
    Damit dürfte sie die Geräuschwerte ebensowenig erreichen, wie die @R mit einem 45er Kettenblatt (~7%).


    Ist ja nur meine Meinung, ohne die rechtliche Bedeutung zu wissen... :amen:


    für mich gilt, was in den amtl. Zulassungsdokumenten (COC) steht. Und da steht nichts von der Sekundärübersetzung drin. Damit ist es mir wurscht.
    Ich hoffe, dass ich nicht kontrolliert werde :polizei: , und wenn, dann kann ich die Geräuschwerte bestimmt nicht wegen des 45er Kettenblatts, sondern wegen des Gianelli Endtopfs, nicht einhalten.


    ist dann eh schon egal...Zahlen macht Frieden ! :kapituliere: :sehe sterne:

  • Die Herren in Grün haben das auf jeden fall...
    Fahr doch einfach mal bei einer Dienststelle vorbei und frag.
    Dann weist dus sicher.


    Und war da die (Sekundär)Übersetzung im COC eingetragen?


    Wie verhält es sich, wenn ein Österreicher (hab oben gelesen, dass ein ändern des Kettenblatts in Ö-Reich angebl. legal sein soll) nach Deutschland fährt und dort kontrolliert wird ?

  • Hallo zusammen,


    also die Primärübersetzung (17/42) ist in der Dokumentation des Gutachtens zur Erlangung der EG-Typgenehmigung beschrieben. Eine legale Änderung bzw. positive Einzelabnahme könnte ihr vergessen. Ein Abgasgutachten braucht man zwar nicht machen lassen, da die Änderung (45er Kettenblatt) innerhalb der 8% (VdTÜV Merkblatt 751) bleibt aber eine Fahrgeräuschmessung muss durchgeführt werden. Eben solche habe ich heute bei einer 1190 R mit originalem ESD und 45er Kettenblatt durchgeführt. Im Ergebnis deutlich zu laut (90,2 db).


    Fahrgeräuschmessung: Als Messstrecke dient eine große Fläche mit
    Normasphalt, die im Umkreis von 50 Metern zum Mikrofon keine
    schallreflektierenden Gegenstände aufweisen darf. Das Motorrad fährt im
    zweiten und dritten Gang mit 50 km/h an die Messstrecke heran. Der
    Fahrer zieht am Anfang der Strecke das Gas voll auf und beschleunigt bis
    zum Ende, wo er das Gas wieder abrupt schließt. In jedem Gang werden
    zwei Vorbeifahrten von rechts und zwei von links aufgezeichnet. Die
    insgesamt acht Messwerte werden gerundet und dann ein dB (A) Toleranz
    abgezogen. Der Mittelwert daraus ergibt schließlich den alles
    entscheidenden Fahrgeräuschwert.

    Wo hast du die Messung machen lassen ? (in meinem Job heisst es immer: Wer misst, misst Mist)
    Da hast du bei der Messung 90,2dB gehabt !...
    Im COC stehen 78db... Mit Verlaub...das hat mit der geänderten Übersetzung nix zu tun.

  • Und war da die (Sekundär)Übersetzung im COC eingetragen?

    In den ganzen Dokumenten die ich von der Honda habe steht nichts über die Sekundärübersetzung.
    Die Herren hatten aber einen dicken Ordner im Auto, wo neben den Standgeräusch db-Werten zu messen bei Drehzal X auch die Sekundärübersetzung für seeeehr viele Moppeds drin standen...


    Immer daran denken:
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    :wheelie:

  • In den ganzen Dokumenten die ich von der Honda habe steht nichts über die Sekundärübersetzung.
    Die Herren hatten aber einen dicken Ordner im Auto, wo neben den Standgeräusch db-Werten zu messen bei Drehzal X auch die Sekundärübersetzung für seeeehr viele Moppeds drin standen...



    4. AUSDEHNUNG DER GENEHMIGUNG
    4.1. Fahrzeugtypen mit verschiedenen Bezugsmassen
    Die Genehmigung darf auf Fahrzeugtypen, die sich vom
    zugelassenen Typ nur durch die Bezugsmasse unterscheiden, ausgedehnt werden,
    sofern die Bezugsmasse des Fahrzeugtyps, für den die Ausdehnung der Genehmigung
    beantragt wird, lediglich zur Anwendung der nach oben oder nach unten am
    nächsten gelegenen Schwungmassenäquivalenten führt.

    4.2. Fahrzeugtypen mit verschiedenen Gesamtübersetzungen
    4.2.1. Die für einen Fahrzeugtyp erteilte Genehmigung darf
    unter den nachstehenden Bedingungen auf solche Fahrzeugtypen ausgedehnt werden,
    die sich von dem genehmigten Typ lediglich durch die Gesamtübersetzung
    unterschieden.

    4.2.1.1. Für jede Übersetzung, die bei der Prüfung des Typs
    I benützt wird, ist das Verhältnis

    E = >NUM>V2 - V1 >DEN>V1 zu ermitteln;
    hierbei bedeuten V1 und V2 die einer Motordrehzahl von 1 000
    U/min zugeordnete Geschwindigkeit des genehmigten Fahrzeugtyps bzw. des
    Fahrzeugtyps, für den die Ausdehnung beantragt wird.

    4.2.2. Falls für jede Übersetzung das Verhältnis E ? 8 %
    ist, so ist die Ausdehnung ohne Wiederholung der Prüfungen des Typs I zu
    genehmigen
    .

    4.2.3. Ist für mindestens eine Übersetzung das Verhältnis E
    > 8 % und für jede Übersetzung das Verhältnis E ? 13 %, so sind die
    Prüfungen des Typs I zu wiederholen; sie können jedoch in einem Laboratorium
    durchgeführt werden, das der Hersteller unter Vorbehalt der Zustimmung der
    zuständigen Genehmigungsbehörde auswählen kann. Das Prüfprotokoll ist dem
    Technischen Dienst zu übergeben.

    4.3. Fahrzeugtypen mit verschiedenen Bezugsmassen und
    verschiedenen Gesamtübersetzungen

    Die für einen Fahrzeugtyp erteilte Genehmigung darf auf Fahrzeugtypen,
    die sich vom genehmigten Typ nur durch die Bezugsmasse und durch die
    Gesamtübersetzungen unterscheiden, ausgedehnt werden, wenn die Vorschriften
    nach 4.1 und 4.2 eingehalten werden.

    die 45 Zähne wären in der 8% Regel noch drin :Daumen hoch: ...

  • Ja wenn das so ist... :grins:
    Ich hab nächste Woche eh nen Termin beim TÜV mit der XT, dann hack ich da gleich nochmal nach.


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    :wheelie: