Andere Zahnraeder

  • Das reicht den Prüf-Ingenieuren aber nicht....
    Die wollten das testen und die Kosten nach Arbeitszeit abrechnen...

    Dann hab ich das gelassen...


    Immer daran denken:
    Gummierte Seite nach unten,
    lackierte Seite nach oben...

    :wheelie:

  • Das reicht den Prüf-Ingenieuren aber nicht....
    Die wollten das testen und die Kosten nach Arbeitszeit abrechnen...

    Die Frage war lediglich, wie man das berechnet. Nicht, wer das abnimmt.

    Dass du bzw. der Halter das nicht macht, dürfte klar sein. Das müssen die Prüfer schon selber tun.

  • Aber die Begrenzerdrehzahl ist bekannt - wobei ich das ehrlich gesagt garnicht weiß, sonst müsste sich die eingetragene Höchstgeschwindigkeit je nach Zustand von Faher und Fahrzeug ändern.

    beware of the mantis

  • Rechtliches

    Wer die Übersetzung an seinem Motorrad ändert, beeinflusst damit auch das Abgas- und Geräuschverhalten. Wir haben beim TÜV Rheinland nach den Folgen gefragt. Die schlechte Nachricht: Laut den Sachverständigen führt an einer Eintragung gemäß §19(2) StVZO kein Weg vorbei, ansonsten kann die Betriebserlaubnis erlöschen. Die gute Nachricht: Übersetzungsänderungen bis acht Prozent gelten als unschädlich für die Emissionsgenehmigung. Eine Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Prüfer ist zwar trotzdem angesagt. Doch bis zu den besagten acht Prozent sollte eine Eintragung in der Regel unkritisch sein, beispielsweise wird gegebenenfalls die eingetragene Höchstgeschwindigkeit korrigiert. Einfache Begutachtungen sind häufig unter 100 Euro möglich. Allerdings kommt es auch hier auf den Aufwand an, nicht jede technische Eventualität ist vorhersehbar.

    Anders sieht es aus, wenn man die acht Prozent Toleranz überschreitet. Beispiel: Vorne 14 statt 15 Zähne bringen eine Übersetzungsänderung von 7,14 Prozent, ein 41er statt eines 42 Kettenrades 2,44 %. Damit ergibt sich eine Änderung der Gesamtübersetzung von 9,76 %. In diesem Fall wären die Geräusch- und die Abgasgenehmigung hinfällig und müssten neu erstellt werden. Dabei ist die Geräuschmessung mit 250 Euro aufwärts eher der kleinere Posten, bei neueren Fahrzeugen ist sogar ein spezieller Asphalt zur Messung erforderlich.

    Das nötige Abgasgutachten im EG-Zyklus dürfen nur zertifizierte Prüflabore vornehmen. Der Preis dafür hängt auch vom Umweltstandard ab, den ein Motorrad erfüllen muss, und kann nach unserem Kenntnisstand durchaus vierstellig sein. Fazit: Bis acht Prozent Übersetzungsänderung einfach bei der Prüfstelle nachfragen, größere Änderungen dagegen sollte man sich wegen der Kosten nicht antun.

    Nicht du (ihr?) hast beim TÜV Reinland nachgefragt, oder?

    Woher stammt der Text?


  • die rein theoretische Geschwindigkeit in Abhängigkeit zur Drehzahl und Übersetzung

    spiegelt ja nicht die harte ungeschminkte Realität wieder .
    -Windwiderstand, (durch moped, Scheibe, Haltung, Kleidung und Statur des Fahrers)

    -äussere Bedingungen (Wind, Temp. Asphaltbeschaffenheit)
    -Serienstreung

    -zu optimistische Angaben des Herstellers bei Vmax

    -usw.



    Max Drehzahl (Begrenzer ) imho bei 10.000 rpm.

    Dürfte mit Originalübersetzung im lang übersetzten 6. Gang in der Praxis kaum realiaierbar sein.

    Mit der kürzeren Übersetzung schon eher..


    Die in den Papieren angegeben Höchstgeschwindigkeit ist (sollte)
    nicht einfach das Ergebnis der theoretischen Betrachtung von Drehzahl, Übersetzungund Leistung sein ,
    sondern (im Idealfall) das tatsächlich erreichbare .

  • Vielen mag das ja egal sein, aber vor ein paar Seiten gab es auch noch die zusätzliche Überlegung, dass mit einem 45er Kettenrad der Verschleiss der Gleitschiene quasi auf 0 ist - wobei ein 16er Ritzel den Verschleiss wohl eher beschleunigen düfte.

    "Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist nur eine vorübergehende Erscheinung." (Wilhelm II)

  • awk99

    Es gibt auch Tabellen, mit deinen Anforderungen.


    Aber du glaubst doch nicht wirklich, dass KTM jedes Motorrad einzeln testet um die Höchstgeschwindigkeit zu ermitteln welche

    in den Brief eingetragen wird.

    :driften:

  • awk99

    Es gibt auch Tabellen, mit deinen Anforderungen.


    Aber du glaubst doch nicht wirklich, dass KTM jedes Motorrad einzeln testet um die Höchstgeschwindigkeit zu ermitteln welche

    in den Brief eingetragen wird.

    Natürlich nicht.


    Aber nicht jedes Moped (unabhängig von KTM) erreicht die nach obiger Tabelle ermittelte Vmax.

    Es kann passieren, dass ein Moped mit kürzerer Übersetzung sogar eine höhere Vmax erreicht, weil es mit der kürzeren Übersetzung im letzten Gang ausdreht.

    (Siehe z.B Bericht zur aktuellen Fireblade)


    Was ich sagen wollte ist einfach,

    dass die zu erreichende Vmax kein einfacher Dreisatz mit Bezug zur Übersetzung ist...

    Einmal editiert, zuletzt von awk99 ()

  • Chris, den habe ich extra für uns verfasst.:grins:

    Für uns beide? Das ist wirklich nett. Wäre aber nicht nötich gewesen. Ich schmücke mich ungen mit fremden Federn. :Kürbis::grins::zunge:

  • Was ich sagen wollte ist ganz einfach,

    dass die zu erreichende Vmax kein einfacher Dreisatz mit Bezug zur Übersetzung ist...

    Vor allem weil keine der Tabellen den Schlupf am Hinterrad berücksichtigt....

    Mit dem PiPo hatte mein Sportler 9% Schlupf bei kaltem Reifen und immer noch 3% bei Betriebstemperatur des Reifens.
    (Der Schlupf zeigte sich natürlich nicht so extrem im unteren Drehzahlbereich... :zwinker: )


    Immer daran denken:
    Gummierte Seite nach unten,
    lackierte Seite nach oben...

    :wheelie:

  • Ich habe jetzt mal die 20/39 Übersetzung montiert, um zu schauen ob ich die@ wenigstens so zum Pendeln bekomme!:peace::peace:

    Fängt bei meinem Eisberg mit Topcase ab 209 km/h von ganz alleine an zu Pendeln :ja: