Zubehör Schalldämpfer und Komplettanlagen

  • Könntste mal n soundvid aufnehmen ? Wäre interessant ;)

    Also der DB-Eater ist beim SC-1R relativ schwer zu entfernen. Nicht etwa, weil die festgepunktete Schraube nicht aufgehen würde, das ist einfach, sondern weil das Eater Rohr die Schraube verdeckt und deshalb nur ein Inbus Schlüssel mit Kugelkopf eingesetzt werden kann, wenn man den DB-Eater nicht verbiegen will. Genau habe ich gemacht. Außerdem war der Eater sehr stark im Topf verklemmt, so dann ich ihn mit dem Hammer austreiben musste.
    nicht unbedingt nutzerfreundlich, aber es ging dann doch.
    Und wenn man das Gewindeloch offen lässt, dann kann man den Eater auch wieder montieren.
    Allerdings kann dann auch jeder das Loch sofort sehen, da hilft auch schwarz ansprühen nix.
    Dehalb habe ich das loch mit Auspufflack aufgefüllt. So sieht man nicht, dass da etwas verschraubt war. :grins:


    Das mit dem Lack ist zwar nicht so schön, aber zweckmäßig.

  • Ein Soundfile stelle ich ein, sobald ich mein Bike wiederhabe.


    Im Moment fehlen leider noch ein paar Teile bis zur Straßenzulassung.


    Allerdings habe ich gerade von Bert mitgeteilt bekommen, dass möglicherweise der SC-1R gar nicht für die GT homologiert ist. Er hat sehr aufmerksam nachgelesen im Zertifikat und festgestellt, dass nur die SD-R erwähnt wird, nicht aber die GT! :staun:



    Der Sache muss ich erst einmal auf den Grund gehen, das wäre echt beschissen!!!


    Ich schreibe SC-Project an und frage auch beim KBA, dann poste ich, was ich rausfinde!

    Einmal editiert, zuletzt von leonbandit ()

  • Nachtrag:


    Im Zertifikat sind zwar beide Maschinen eingetragen.... ABER:


    Auf der Bescheinigung von SC Project ist beim Fahrzeugtyp (Veichle type) nur (!) die Variante KTM B1 sowie e1*168/2013*00001*01 angegeben. Dies sind die Typbeschreibungen der SD-R, nicht der GT.
    Die GT ist die Variante A1, schau mal in deine von KTM den Zulassungspapieren mitgelieferten "EG-Übereinstimmungsbescheinigung" unter Punkt 0.2.1. sowie Punkt 1. EG-Typgenehmigungsnummer e1*168/2013*00001*00 .
    Auch der Motortyp ist ein anderer: die GT hat 614 (Punkt 3.1.1.2. deiner EG-Übereinstimmungsbescheinigung), die SD-R hat 616, und nur 616 ist bei SC Project unter Engine type angegeben.






    Ich werde morgen mal beim TÜV Süd nachfragen, von dem die Zertifizierung stammt. Das Ergebnis poste ich.

  • Andreas, der Auspuffhalter sieht aus wie der 29 EUR von ebay. Hat der bei dir direkt gepasst?
    Hatte meinen gestern testweise montiert und der Winkel am Loch für den ESD ist leicht verdreht und muss zurecht gebogen werden. Lösbar aber eben nicht Plug&Play.

    ..:: Grüße, Tom

  • Heute montiert,


    Der Sound ist für mich völlig ausreichend.
    Glaube ohne DB Killer fährt man nicht lange ohne das die Rennleitung
    einen aus dem Verkehr zieht.

    Sehr chic! Für mich im Moment der schönste Dämpfer!


    Kannst Du vielleicht mal ein Soundfile einstellen?


    Leider muss ich auf meine immer noch warten. :traurig:

  • Steht ja eigentlich klar und deutlich auf der Seite von SC was du darfst und was nicht...


    Aktuell besitzt der Schalldämpfer aber nur eine Homologation ab 2017... Also darfst du legal leider nicht...

  • Also schon mal eine nicht so gute Nachricht:


    Der TÜV Garching, der auf der Homologation explizit genannt wird, hat NICHT die Zertifizierung des SC-1R vorgenommen.
    Die Firma SC-Project ist beim TÜV sogar unbekannt!
    Außerdem sagte mir der TÜV Mann, dass das Zertifikat eigentlich ein Datum aufweisen müsste und auch eine Unterschrift. Beides fehlt auf dem Papier von SC-Project.


    Außerdem habe ich mich darüber informiert, ob man anhand der E-Nummer herausfinden kann, ob ein DB-Eater verbaut sein muss.
    Die Antwort lautet: NEIN. Das geht aus dem Code nicht hervor.
    Ein Polizist vor Ort kann das also auch nicht. Dazu müsste er den Dämpfer und dessen Homologation genau kennen und das ist, bei der Vielzahl der einzelnen Modelle nahezu unmöglich.


    Seit der Euro 4 ist es übrigens so, dass der DB-Eater irreversibel im Dämpfer verbaut sein muss. Er muss also festgeschweißt sein. Man kann sich nun drüber streiten, ob das vorstehende Rohr und die festgepunktete Schraube diesen Ansprüchen genügen.


    Ich habe jetzt SC-Project direkt angeschrieben und auf den Missstand aufmerksam gemacht, dass die Homologation nicht für die GT gilt. Bin sehr gespannt, was dabei herauskommen wird!
    Jedenfalls geht man im Moment ein Risiko ein, wenn man den Topf verwendet.


    Allerdings ist dieses Risiko sehr gering, weil die Streckenposten nur die E-Nummer und den Lärm prüfen können. Und solange er dort nicht patzt, kann eigentlich keiner etwas sagen.


    Die SD-R Fahrer können entspannt weiterfahren. :applaus:

  • Hi Konrad,


    deine Auskünfte bzw. Ergebnisse vom TÜV Garching habe ich - leider - fast schon so befürchtet. Das bestätigt damit meine ursprüngliche Skepsis. Also wären dies damit wohl eindeutig falsche Angaben auf der angeblichen Homologationsbescheinigung (EC-Type approval certificate).


    Du bist mir jetzt mit deinem letzten Post zeitlich zuvorgekommen. Ich wollte dir nämlich ein positives Beispiel mitgeben, wie so eine TÜV-Bescheinigung aussieht, die dann vom Hersteller zur Grundlage für die Homologation gemacht wird. In der Anlage siehst du als Beispiel das 2-seitige Ergebnis des Prüfberichtes DEKRA (der eigentliche/ gesamte Bericht ist i.d.R. mehrere Hundert Seiten lang) für die Remus-Anlage. Das bloße zusammenfassende Endergebnis ist aber kein Geheimnis und wird oftmals von den Herstellern/ Auftraggebern des Gutachtens, hier als Beispiel Remus, veröffentlicht. Ähnlich ist das bei BOS. So komme ich da dran. Manche aber machen ein Geheimnis und geben nichts raus. Und manche machen eben falsche Angaben zu einer angeblich bestehenden Homologation. Vieles spricht nach vorstehender Lage gegen eine bestehende Homologation. Interessant wäre auch, was das KBA dazu sagt. Das KBA ist in Deutschland die einzig rechtsverbindliche Auskunftsbehörde für Polizei und TÜV.


    Hier in der Anlage betr. Remus kannst du auf Seite 2 rechts deutlich entnehmen, dass


    a) eindeutig zwischen SD-R und SD-GT unterschieden wird sowie


    b) dass beim Kraftradtyp zwischen SD-R, SD-SE und SD-GT nach eTypgenehmigungsnummer (nach Baujahr unterschiedlich) genau unterschieden wird (SD-R Bj. 2017 hat m.E. die Endnummer ...*01 - hier noch nicht aufgeführt, da die Bescheinigung schon älter und die letzten zwei Ziffern ausserdem unterschlagen sind) sowie


    c) dass zwischen den Motornummern unterschieden wird, hier eindeutig wie von mir beschrieben 613 für die R (Bj.2013 -16) und 614 für die GT. Die R ab Bj 2017 hat wohl 616 (hier noch nicht enthalten, da die Bescheinigung schon älter ist, wie oben erläutert). Ich hatte noch keine Zeit, die neueste 3. Erweiterung zu suchen, zumal ich ja keinen Remus habe.



    Nach deinen Recherchen also scheint entgegen den Angaben von SC beim angeblichen Zertifizierer TÜV SÜD Garching überhaupt kein Prüfbericht vorzuliegen. Deshalb scheint womöglich auch eine Homologation der SC1-R ebenfalls für die SD-R fraglich zu sein. Denn auch dafür liegt ja nach deiner Recherche scheinbar kein Prüfbericht vor?! Wie soll dann eine Homologation darauf aufbauen?


    Lieber Konrad, eine solche/ ähnliche TÜV-Bescheinigung wie in der Anlage wäre hier für den SC-Project notwendig, um darauf klar eine mögliche Homologation ableiten zu können. Wie gesagt, die Homologationsbehörde, hier in Irland, stützt sich auf einen solchen - notwendigen - Bericht und vergibt dann daraufhin eine e-Nr., die dann auf dem Topf angebracht wird. Nicht die TÜV-Nr. wird aufgebracht.


    Das hier scheint mir möglicherweise eine billige Vortäuschung von SC zu sein, nur um sich die teuren Homologationskosten (nicht unter 80.000.- € ! pro Modell) zu ersparen. Das wäre dann im Ergebnis wohl Betrug, ähnlich wie es mir vor 2 Jahren mit Bodis (festgestellt vom KBA) ergangen ist. Und das zulasten der Endverbraucher, nur um ohne aufwendige Kosten verkaufen zu können. Die Zeche - Erlöschen der Betriebserlaubnis und evtl. Strafe tragen wir. Jeder möge nun selbst seine Folgerungen daraus ziehen.


    Bitte teile uns das etwaige Ergebnis von SC Project und ggf. auch des KBA mit. Danke.


    Herzliche Grüße


    Bert

  • Seit der Euro 4 ist es übrigens so, dass der DB-Eater irreversibel im Dämpfer verbaut sein muss. Er muss also festgeschweißt sein. Man kann sich nun drüber streiten, ob das vorstehende Rohr und die festgepunktete Schraube diesen Ansprüchen genügen.




    Nachtrag:

    Auch dieser Umstand macht mich zusätzlich skeptisch. Denn nach den aktuell gültigen Regelungen (EURO 4 sowie UNECE-R 41.04 Abschn. 6.5.1.) besteht, wie leonbandit richtig ausführt, ein Verbot entfernbarer Schalldämpfereinsätze (db-eater). Mit anderen Worten, der db-killer muss so konstruiert sein, dass er beim Versuch des Ausbaus zerstört wird. Vgl. Zitat:


    "6.5. Zusätzliche Vorschriften in Bezug auf die Manipulierbarkeit sowie auf manuell einstellbare Auspuff- bzw. Schalldämpferanlagen ...
    6.5.1. Sämtliche Auspuff- bzw. Schalldämpferanlagen sind so zu konstruieren, dass das Entfernen von Umlenkblechen, Austrittskegeln oder sonstigen Teilen, die primär als Teile der Schalldämpfer oder Auspufftöpfe eingesetzt werden, erschwert wird. Wenn der Einbau eines solchen Teils unbedingt erforderlich ist, muss es so befestigt werden, dass es nicht einfach ausgebaut werden kann (z. B. durch Vermeidung herkömmlicher Gewindebefestigungen) und ein Ausbau die Baugruppe dauerhaft und irreparabel beschädigt."



    Nachdem die Auspufftöpfe demnach wie oben beschrieben gebaut sein müssen, sind diese überhaupt auch nur so genehmigungsfähig bzw. können nur dann homologiert werden, wenn sie diese Bedingung erfüllen.


    Folge: nachdem der db-eater der SC1-R nur mit einer Schraube, deren Schweisspunkt dabei auch noch ganz leicht abgedreht werden kann eindeutig ohne dass der eater dabei zerstört wird, verstößt er gegen beide Bedingungen der obigen Festsetzung und kann damit so eigentlich gar nicht homologiert werden! Das hat mit der Lautstärke gar nichts zu tun. Er müsste insgesamt (am Einsatz rundherum) fest eingeschweißt sein. Die eine leicht gepunktete Schraube erfüllt diese Voraussetzungen nicht.


    Damit wäre dies - neben den im obigen Beitrag genannten Argumenten - ein weiteres Indiz dafür, dass der S1-R möglicherweise gar nicht homologiert bzw. zulässig ist. Übrigens ganz nebenbei - würde dies auch für den S1 gelten, wenn dieser nur mit einem Seegering fixiert ist, was ich einem der eingestellten Bilder entnommen habe!




    Also Freunde, seid etwas realistisch und sensibilisiert in Sachen SC-Project. Ich spreche aus eigener - leidiger - Erfahrung, deshalb habe ich mich so reingefuchst.


    Beste Grüße

    Einmal editiert, zuletzt von SD1290GTRider ()

  • Konrad,


    wie kann das sein, wenn der TÜV SÜD nichts davon weiß und SC gar nicht kennt?!?!


    Das vorliegende Papier ist von SC selbst ausgestellt und kann vom PC ganz einfach überschrieben werden. Genauso hat es damals der deutsche Importeur von Bodis auch gemacht: in einem Selbstbestätigungsschreiben ähnlich SC einfach behauptet und hingeschrieben. Das KBA hat dem amtlich widersprochen. Nur ein amtliches TÜV Zertifikat - wie oben beschrieben - oder noch besser das KBA könnte das endgültig ausräumen.

  • Konrad,


    wie kann das sein, wenn der TÜV SÜD nichts davon weiß und SC gar nicht kennt?!?!


    Das vorliegende Papier ist von SC selbst ausgestellt und kann vom PC ganz einfach überschrieben werden. Genauso hat es damals der deutsche Importeur von Bodis auch gemacht: in einem Selbstbestätigungsschreiben ähnlich SC einfach behauptet und hingeschrieben. Das KBA hat dem amtlich widersprochen. Nur ein amtliches TÜV Zertifikat - wie oben beschrieben - oder noch besser das KBA könnte das endgültig ausräumen.

  • Konrad,


    wie kann das sein, wenn der TÜV SÜD nichts davon weiß und SC gar nicht kennt?!?!


    Das vorliegende Papier ist von SC selbst ausgestellt und kann vom PC ganz einfach überschrieben werden. Genauso hat es damals der deutsche Importeur von Bodis auch gemacht: in einem Selbstbestätigungsschreiben ähnlich SC einfach behauptet und hingeschrieben. Das KBA hat dem amtlich widersprochen. Nur ein amtliches TÜV Zertifikat - wie oben beschrieben - oder noch besser das KBA könnte das endgültig ausräumen.

  • Also, zu dem Thema habe ich mich auch nochmal beim TÜV schlau gemacht!


    Der DB-Eater muss nicht eingeschweißt sein. Es reicht, wenn der Ausbau lediglich erschwert wird. Dazu reicht keine Schraube und auch kein Segerring.


    Aber der Schweißpunkt an der Schraube genügt.


    Das heißt der SC-1R genügt den Ansprüchen und ist somit zugelassen. Der S1 mit Segerring wäre es nicht.


    Wohlbemerkt: Wir sprechen hier von den Euro 4 Modellen SD-GT und SD-R 2017!


    Bei den älteren SD-R ist der S1 mit Segerring überhaupt kein Problem.


    Ich halte es zumindest für möglich, dass der S1 für die Euro 4 Modelle ebenfalls ein Schweißpunkt an dem Ring hat und damit ebenfalls zulässig ist.


    SC-Project wird es nicht riskieren, sich Schadensersatzansprüchen auszusetzen. Dazu sind die Margen an den Töpfen nicht hoch genug. :denk:

  • Konrad,


    wie kann das sein, wenn der TÜV SÜD nichts davon weiß und SC gar nicht kennt?!?!


    Das vorliegende Papier ist von SC selbst ausgestellt und kann vom PC ganz einfach überschrieben werden. Genauso hat es damals der deutsche Importeur von Bodis auch gemacht: in einem Selbstbestätigungsschreiben ähnlich SC einfach behauptet und hingeschrieben. Das KBA hat dem amtlich widersprochen. Nur ein amtliches TÜV Zertifikat - wie oben beschrieben - oder noch besser das KBA könnte das endgültig ausräumen.

    Hallo Bert,


    ich verstehe Deine Bedenken.
    Keine Ahnung, warum der TÜV Garching hier genannt wurde.
    Die amtliche Homologation hat der Dämpfer in Irland bekommen, nicht in Deutschland.
    Der TÜV Mann sagte mir sonst müsste der Topf die E-1 Nummer haben.


    Ob das "Zertifikat" von SC-Project den Vorschriften genügt, kann ich nicht sagen. Es ist ja auch nicht erforderlich.
    Alleine die E-Nummer auf dem Dämpfer reicht als ABE, man muss sonst nichts mitführen.


    Ich gehe davon aus, dass die Hersteller alle Ihre eigenen Zertifikate machen.


    Die echte Homologation wird wohl keiner beilegen. :nein:


    Ich habe zum Vergleich mal das Zertifikat von Akrapovic angesehen, das sieht nicht anders auch. Und da ist auch der Münchner TÜV genannt, der den Dämpfer gar nicht homologiert hat!


    Und, anders als im Bodis Fall, kommt das Zertifikat vom HERSTELLER! Das KBA hat da laut TÜV gar nix zu schnabeln, weil es um eine EU Zulassung geht, die nicht eigens in Deutschland verifiziert werden muss.

    Einmal editiert, zuletzt von leonbandit () aus folgendem Grund: Nachtrag Akrapovic


  • Auch dieser Umstand macht mich zusätzlich skeptisch. Denn nach den aktuell gültigen Regelungen (EURO 4 sowie UNECE-R 41.04 Abschn. 6.5.1.) besteht, wie leonbandit richtig ausführt, ein Verbot entfernbarer Schalldämpfereinsätze (db-eater). Mit anderen Worten, der db-killer muss so konstruiert sein, dass er beim Versuch des Ausbaus zerstört wird. Vgl. Zitat:



    Nachdem die Auspufftöpfe demnach wie oben beschrieben gebaut sein müssen, sind diese überhaupt auch nur so genehmigungsfähig bzw. können nur dann homologiert werden, wenn sie diese Bedingung erfüllen.


    Was absolut falsch ist. https://www.unece.org/fileadmi…wp29/wp29regs/R041r2e.pdf


    2.3.1. "Original exhaust or silencing system" means a system of a type fitted to the vehicle at the time of type approval or extension of type approval. It may also be the vehicle manufacturer's replacement part.


    vorletzter Absatz


    http://www.motorrad-recht.de/m…chverordnung-seit-1-1-16/


    Was sagt uns das.. nur am Mopped befestige Töpfe müssen bei der Homologation -oder Erweiterung dieser- des Moppeds einen schwer bis gar nicht entfernbaren Eater haben. Alle anderen haben noch fast 2 Jahre Zeit.



    SC-Project hat sehr schnell reagiert und mir die "richtige" Homologationsbestätigung zugeschickt, auf der beide Typen angegeben sind.
    Damit sind alle GT Fahrer in Bezug auf den SC-1R wieder aus dem Schneider.


    Gruß, Konrad


    Und warum hab ich vorhin nach Irland gemailt? :boxing::Tempo: