Konrad, da täuscht du dich leider sehr.
Denk daran, es gilt der alte Rechts-Grundsatz - mal einfach ausgedrückt: "Irrtum/ Nichtwissen schützt vor Strafe nicht" ! Guten Glauben gibt es hier nicht.
Ausserdem zum Verständnis: bei einer richtigen Kontrolle frägt der Polizeibeamte oder der TÜV bei der Hauptuntersuchung oder Gutachter bei einer behördlich beauftragten Kontrolle online auf einer Datenbank die e-Nr. ab und prüft, ob E-Nr. sowie Auspuff und das jeweilige Motorrad zusammenpassen. Also, ob es überhaupt (tatsächlich) eine ECE-Genehmigung unter der am Topf aufgebrachten e-Nr. gibt und ob das Motorrad, an das der Topf angeschraubt ist, auch unter den tatsächlichen Anwendungsbereich der e-Nr./ ECE-Genehmigung fällt. Das heißt, dort eindeutig und explizit aufgeführt ist. Also nicht nur, ob es sich überhaupt um eine gültige/ bestehende e-Nr. handelt, sondern auch für das vorstehende Fahrzeug konkret gilt. Ansonsten könnte man einfach einen Topf mit (irgend)einer gültigen e-Nr. anschrauben, z.B. eine e-Nr. für eine Yamaha R1 an eine KTM oder eine e-Nr. für eine KTM SD-R an eine SD-GT. Zusammengefasst: die fragliche Maschine muss unter den Anwendungsbereich der ECE-Genehmigung fallen (das Modell dort explizit aufgeführt sein).
Deshalb hatte ich die "Bescheinigung" von SC so genau durchgeprüft. Auch versuche ich mittlerweile die angegebenen e-Nr. nachzuverfolgen und mir von einer autorisierten Stelle/ i.d.R. die Homologationsbehörde (und dies ist eben nicht der Hersteller oder Importeur) sozusagen amtlich bestätigen zu lassen.
Wenn man dann eine solche Bestätigung hat, kann man auch in dem Fall, dass einem trotz ECE die Polizei angesichts der offensichtlich schwierigen Erkennungslage das Fahrzeug beschlagnahmt (bes. in Österreich praktiziert!) und / oder beim Sachverständigen vorführen lässt, den unabhängigen Nachweis einer zuständigen Behörde erbringen. Sollte sich jetzt dennoch ein Mangel herausstellen, dann greift der gute Glauben im Zusammenhang mit der Strafbarkeit ein.
Also im vorliegenden Fall zusammengefasst: Es hat bislang wohl nie eine ECE bzw. Homologation des SCR-1 für die SD-R sowie die GT vorgelegen, auf die man sich hätte berufen können. Dieses Nichtwissen muss einem auch nicht nachgewiesen werden. Denn jede derartige Veränderung am Fahrzeug führt automatisch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, wenn nicht objektiv eine solche Veränderung durch tatsächliches (und nicht nur vermeintliches) Vorliegen einer ECE erlaubt ist. Wenn du etwas an deinem Fahrzeug änderst, musst du auch die rechtliche Zulässigkeit im Zweifel beweisen. Die Bescheinigung von SC ist ein ungültiges "Selbstbestätigungsschreiben" ohne rechtliche Relevanz einer dazu nicht autorisierten Behörde. Hier macht sich quasi der Bock zum Gärtner! Nur wenn eine solche zuständige Behörde eine falsche Aussage trifft, kann von gutem Glauben geredet werden. Ansonsten schützt Nichtwissen nicht vor Strafe.