Kennzeichen

  • Hallo,


    Ich habe leider hierzu nichts gefunden also mach ich einfach mal ein Thread auf.
    Undzwar geht es darum mein Kennzeichen ist leider *Defekt* also muss ein neues her nur jetzt meine Frage:


    Darf ich diese 18*20 (Größe) an meine 125ccm drauf machen? Also gilt das dafür oder nur darüber?


    Danke euch


    Gruß


    ps: Sorry wenn das vielleicht eine sehr unlogische Frage ist...

    2 Mal editiert, zuletzt von 125Fan ()

  • Ich versteh es zwar nicht wirklich xD Aber du darfst jede kennzeichengröße drauf machen bei der duke ;) Gilt als Leichtkraftrad also darf man auch die kleinen montieren.. =)

  • Ja nur ich hab ein so längliches und jetzt wollt ich fragen ob ich auch das Motorradschild also 18*20 montieren darf auf einer 125..


    Danke

  • ihr deitschn mit euren zusatzregeln und -größen...wobei die itaker und franz-männer auch so kleine taferln haben.


    wir in DÖsterreich haben da ja nur 1 größe...ne größere...


    :achtung ironie:

    Puch Maxi GS2
    390 Duke
    690 Duke 5

  • Wenn ich das richtig lese willst du nicht das typische Schild einer 125ziger verbauen.
    Ich hatte auch schon mal bei der 'Neuzulassung einer 125ziger nachgefragt ob ich ein anderes Format bekommen kann. Antwort damals war. Leichtkraftrad ist kein Motorrad und deswegen gibt es diese spezielle Form für 125ziger.
    Ruf einfach mal auf deiner Zulassungsstelle an. Aber viel Hoffnung mache ich dir nicht.




    Gruß

  • Ich habe nicht das typische 125er Format an meiner Duke. Denke also schon dass das okay ist, ist aber erst seit 1-2 Jahren möglich glaube ich.

  • und...welche Größe ist es jetzt geworden?


    Die gesetzliche Grundlage ist bei den 125er nicht ganz eindeutig. Es heißt dort:


    Zitat

    Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen dürfen nur für Leichtkrafträder sowie für Fahrzeuge nach § 10 Absatz 6 Nummer 3 zugeteilt werden.

    Manche Zulassungstellen interpretieren daraus, dass LKR das verkleinerte, zweizeilige ("80er-Schild") nehmen müssen. Andere, so wie meine hier, läßt einem die Wahl ob LKR-Schild oder ein "richtiges" Motorad-Schild (ab 18x20cm). Da hilft nur freundlich fragen und sich ggfs. den Gesetzestext vom Sachbearbeiter erklären zu lassen :grins: