Akra komplett auf der Strasse?

  • Also ich habe mir auch ein paar orginale Akka Popnieten besorgt mir von meinem Nachbarn in VA den Schriftzug der E Nummer vom Slip on Dämpfer lasern lassen und habe das schild was 1:1 so aussieht wie orginal an meine Evo Anlage gemacht genau da wo sie am Slip on sitzt. Und sieht absolut top aus und das hat unseren Grünen hier gereicht. Sicher ist es illegal. Sicher ist es eine Fälschung und das Risiko muss jeder für sich selbst entscheiden. Da sie aber in dem geprüften Bereich exact die DB Werte einhält und sogar mein TÜV Prüfer das kontrolliert hat und safte absolut top und seine wir mal ehrlich schaut euch die Anlagen von Porsche Ferrari und Co mal an. Die sind alle sowas von laut und sind komischer Weise bei der DB Prüfung im Drehzahlbereich alle sehr leise. Und wenn du nicht wie nen Hammer Kranker am Kabel reißt wenn du durch nen Ort fährst denke ich nicht das es sofort auffällt. Und so einfach ist es füt die Grünen auch nicht mehr nen Mopped aus dem Verkehr zu ziehen. Denn eine direkte Gefahr im Vollzug besteht da eigentlich nicht. Also schauen was passiert. :grins: :grins:

  • Also ich habe mir auch ein paar orginale Akka Popnieten besorgt mir von meinem Nachbarn in VA den Schriftzug der E Nummer vom Slip on Dämpfer lasern lassen und habe das schild was 1:1 so aussieht wie orginal an meine Evo Anlage gemacht genau da wo sie am Slip on sitzt. Und sieht absolut top aus und das hat unseren Grünen hier gereicht. Sicher ist es illegal. Sicher ist es eine Fälschung und das Risiko muss jeder für sich selbst entscheiden. :


    Du weist sicherlich, das das Urkundenfälschung ist, was du da machst? :denk:
    Dann lieber ohne E-Nummer erwischt werden, als vorbestraft zu sein. :zwinker:

    mille amitiés Franky


    2015 KTM 1290 Superduke R
    2013 KTM 1190 Adventure R

  • ...wer ist tüff ???


    Ne, im ernst... Zum Tuv geht am im Anzug :lol: Da sollte schon alles klappen und richtig sein... Oder einen machen lassen der weiß wies geht :kapituliere:


    Bringt dir in einer :polizei: auch nichts.
    Kannte auch mal Einen beim TüV, der alles eingetragen hat. Bis die :polizei: bei Ihm vor der Tür standen. :kapituliere:

    mille amitiés Franky


    2015 KTM 1290 Superduke R
    2013 KTM 1190 Adventure R

  • Du weist sicherlich, das das Urkundenfälschung ist, was du da machst? :denk:
    Dann lieber ohne E-Nummer erwischt werden, als vorbestraft zu sein. :zwinker:

    Hast du da ein Paragraphen zu der These? :zwinker:


    Also nur am Rande,selbst wenn eine Enummer Plakette eine Urkunde WÄRE,dann fälscht ja keiner an der Urkunde etwas ;-)
    Wenn du dir den Tatbestand der Urkundenfälschung und und die Merkmale einer Urkunde in der Rechtswissenschaft mal genau durchliest,dann wirst du feststellen das es irgendwie nicht passen kann :zwinker:

    Einmal editiert, zuletzt von Hardbeats ()

  • Weil?
    Ein Bekannter bekam auch mal ne Anzeige wegen Urkundenfälschung, als er ein gefundenes Kennzeichen an sein Moped schraubte - sowas zählt also auch als Urkunde...
    Wie das hier ist? k.A.

  • ...ist nicht zu laut... Auf den ersten Blick wird die Anlage also nicht mal erkannt... Wenn Du natürlich jetzt Yallah Yallah Gibts und die dich dann rausziehen... Klar, dann gibts sänge :lol:


    Aber, wenn sie nicht zu laut ist also soundtechnich unauffällig scheiße ich doch darauf obs erlaubt ist oder nicht... Ich zahle die Mängelkarte usw und gut ist... Wohngebiete oder Kurorte an Sonn- und Feiertagen meide ich eigentlich grundsätzlich wenn ich mal gasen möchte...


    Aber den Aufwand mit umstempeln oder so was... Wofür... Wenn dich der :polizei: anhält und die Anlage bemängelt ist das eine Sache... Wenn aber auch noch gefälscht wird eine andere... Also, sportlich bleiben und gut ist...


    ... Ich sage dann: Muss ja auch zu den Spiegeln und den Hebeln passen :foto: Und erst der PP-Kennzeichenhalter, Fussrastenanlage und natürlich das sehr gefährliche 16er ritzelchen.... Um gottes Willen :kapituliere:


    Erst machen, dann Anschiss abholen :peace:

  • Bin der meinung das darüber schonmal gesprochen wurde aber finde es nicht wieder - deswegen hier nochmal die Frage:


    ist jemand mit Komplettanlage unterwegs und kann mir mal info geben, ob die gasannahme und das Motorverhalten merklich verändert und nervöser wird? Also ohne Mapping ist es ja easy auch im Sport Modus durch die Stadt zu fahren (was bei der 990 R nicht so easy war)... wie siehts nach mapping aus?


    Gruß
    Flixi

  • Ich habe an meinem Schätzchen auch eine komplette Akka Anlage. War auch beim TÜV. Geräusch Messung machen lassen. Sie hat bei der Messdrehzahl exakt 96,8 DB gehabt. Die Anlage ist echt der Knaller. Sound Ober genial. Kannst sie bis 4 bis 5000 Touren auch echt leise fahren. Bin mit ihr jetzt über 2000 Kilometer unterwegs. 2 Kontrollen hinter mir und alles ist prima. Hoffe das es so bleibt. Klang ist herrlich.

    Wie hat der TüV das gemessen? Warm/Kalt.. mal so nebenbei?
    Hier im Forum haben einige den db Wert vermessen lassen. Das geht wohl bis 101db.
    Da ich mit geeichten DB-Messer mit einem 0km SC-Slipon schon lauter sein soll, als eine Racing Akra, bezweifle ich den Wert.

    ... seine wir mal ehrlich schaut euch die Anlagen von Porsche Ferrari und Co mal an. Die sind alle sowas von laut und sind komischer Weise bei der DB Prüfung im Drehzahlbereich alle sehr leise. Und wenn du nicht wie nen Hammer Kranker am Kabel reißt wenn du durch nen Ort fährst denke ich nicht das es sofort auffällt. Und so einfach ist es füt die Grünen auch nicht mehr nen Mopped aus dem Verkehr zu ziehen. Denn eine direkte Gefahr im Vollzug besteht da eigentlich nicht. Also schauen was passiert. :grins: :grins:

    Die ist halt leider das Paragraphen-Schlupfloch eines "Klappenauspuffes". Genau dort wo gemessen werden muss, gehen die Klappen zu. Und nein, dass darf man sich nicht selbst bauen. Ist aber ab 2016 generell in der EU verboten.

  • also meine Messung wurde bei einem Heissen Auspuff vorgenommen, Auf gepflasterten Untergrund und im Umkreis vob 8 Metern kein Hindernis. So schreibt es der TÜV vor. Wenn die Nenndrehzahl sogar unter 5000 Umdrehungen liegt, wird dann eigentlich die DB Messung sogar nur noch bei der Hälfte der eingetragenen Nenndrehzahl gemacht. Eingetragen bei unseren Schätzchen ist 4400 und somit folgerichtig bei 2200 Umdrehungen gemessen. Bevor hier jetzt wieder rumgezetert wird. Wir haben bei beiden Drehzahlen gemessen. Und die DB Werte lagen unter den eingetragen in den Papieren und eine Tolleranz von +5DB muss dir auch eingeräumt werden. Auch bei den Grünen. Und das ist fakt.Somit sind sogar 102DB noch absolut im Bereich. Sicher wird die Akka noch lauter werden umso mehr damit gefahren wird, weil sich das Dämmmaterial da drin ja verbraucht. Sicher muss es jeder selbst wissen ob er sie fährt oder nicht. Habe meinen Prüfer auch gefragt, Anmerkung haben nen eigen KFZ-Betrieb, so dass ich mehrere Prüfer kenne. Die mir alle bestätigten das eine Eintragung also auch nicht nötig sei. Mit diesen Vorraussetzungen ( wenn legal wäre). Sicher ihr meckert gleich wieder. Ja ich habe die E Nummer selber gemacht.ist ja sogar Steuerhinterzeihung weil die Abgaswerte ja auch nicht mehr passen und sie anders eingestuft werden müßte. Sicher die Auspuffanlage ist mit Federn zusammen gesteckt. Wenn du an einen Dienstgeilen Affen kommst gehst wahrscheinlich baden. Ist dann halt so. Das muss jeder für sich selbst entscheiden. So sehe ich das. kann ja auch sein das ich in einem Jahr was anderes sage wenn sie mich 5 mal erwischt haben. Abwarten und locker durch die Hose atmen. Sound ist satt mega dumpf aber nicht extrem. Da gibt es ganz andere Moppeds und wie gesagt wenn du normal am Kabel ziehst ist es absolut ok.

  • Den gemessenen Wert brauchst du nicht bezweifeln. haben die Messung 6 mal gemacht und die Werte waren immer exakt die Gleichen mit einer Toleranz von 0,5DB. Noch mehr kannst nicht machen. Das Problem bei den Grünen ist ja auch schon. So ist es zumindest bei uns das sie hier in der Region schon falsch messen. stehen meistens im Wald und ziehen die Moppeds raus. Und bei so einer Prüfung würde ich definitiv mein Veto einlegen, denn auch ich kenne meine Rechte. Können mich gerne zur TÜV Station begleiten und soll vor Ort korrekt gemessen werden. Ich weiß ja was bei raus kommt. Und wie gesagt bis 102 DB bist du voll aber sowas von voll im Bereich drin und da können sie nun mal nichts gegen machen.

  • Standgeräuschmessung
    eines Motorrades

    Die Polizei soll nach
    EG-Richtlinie 70 / 157 / EWG messen und hierbei nur das Standgeräusch
    im Nahfeld.


    Vorraussetzung für
    eine legale Messung:


    Vor der Standgeräuschmessung
    am Motorrad muss der Prüfer erst das Umgebungsgeräusch messen.
    Liegt dies weniger als 10dB(A) unter dem späteren Messwert, so ist
    die Messung ungültig. Die Messung muss auf einer freien ebenen Fläche
    durchgeführt werden und es dürfen keine Mauern oder andere Schallreflektoren
    in unmittelbarer Nähe sein.


    Messmethode: Ein geeichtes
    Messmikrophon wird in Höhe der Auspuffmündungen, mindestens 20cm
    über der Fahrbahn, im Abstand von 50cm und im Winkel von 45° ±
    10° zur Ausströmöffnung der Abgase aufgestellt. Motorräder
    mit einer Nenndrehzahl von über 5000 U/min werden bei halber Nenndrehzahl,
    solche mit Nenndrehzahl bis 5000 U/min bei dreiviertel der Nenndrehzahl
    gemessen. Dabei wird erst die Drehzahl konstant gehalten, dann plötzlich
    Gas weggenommen. Mindesten 3 Messungen müssen an jeder Messstelle
    ausgeführt werden. Messergebnis ist der arithmetische Mittelwert von
    mindestens drei Einzelmessungen, die nicht mehr als 2dB(A) voneinander
    abweichen. Wenn kein Drehzahlmesser am Motorrad ist, muss der Prüfer
    einen Drehzahlmesser anbringen und am Zündkabel anschließen.
    Alle Messwerte, auch das Umgebungsgeräusch, müssen protokolliert
    werden. Von einem erhöhten Standgeräuschwert kann auf ebenfalls
    erhöhte Fahrgeräusche geschlossen werden.


    Sonderfall:


    Will die Polizei vor
    Ort eine Standgeräuschmessung für ein Motorrad mit Baujahr vor
    dem 07. November 1980 durchführen, gilt folgendes: Auf den eingetragenen
    Wert werden 21dB(A) und 5 dB(A) Toleranz, also 26dB(A) aufaddiert. Beispiel:
    Eine 53er BMW hat eingetragene 84db(A). Bei einer Nahfeldmessung vor Ort
    werden 105dB(A) gemessen. 84dB(A) + 26dB(A) = also wären 110dB(A)
    erlaubt. Dies Auspuffanlage ist also legal.

  • Da kommt aber einiges durcheinander, die Nennleistung der Superduke liegt bei 8865min/1 an (Ziff P2 P4), gemessen wird also bei
    4433 min/1 (Ziff U2), erlaubt sind dann 97db(A) mit Toleranz dann 102db(A)

  • a)....Wenn die Nenndrehzahl sogar unter 5000 Umdrehungen liegt, wird dann eigentlich die DB Messung sogar nur noch bei der Hälfte der eingetragenen Nenndrehzahl gemacht. Eingetragen bei unseren Schätzchen ist 4400 und somit folgerichtig bei 2200 Umdrehungen gemessen. ...
    b) ist ja sogar Steuerhinterzeihung weil die Abgaswerte ja auch nicht mehr passen und sie anders eingestuft werden müßte. Sicher die Auspuffanlage ist mit Federn zusammen gesteckt. Wenn du an einen Dienstgeilen Affen kommst gehst wahrscheinlich baden.

    a) Leider falsch. Nenndrehzahl ist der Wert, wo die maximale Leistung des Motors anliegt (SD1290:8865U/min). Daher muss bei 4400 U/min gemessen werden. Ergo... hat dein TÜV Mann wohl die Vorlesung "Lautstärkemessung" verschlafen.


    b) auch falsch. Seitens der Steuer ist der KAT oder ohne komplett egal bei einem Motorrad. Dank der EU werden Motorräder nicht nach dem Abgas versteuert. Die Polizei interessiert es trotzdem... da dann die Betriebserlaubnis erlischt.


    Aber bitte nicht falsch verstehen, jeder soll machen was er denkt. Aber ein Forum sollte auch freie Meinung möglich sein.


    Edit: Da war jemand schneller... Posten mit den Handy dauert zu lange :grins:

  • Ist die Akra Komplett echt leiser als ein E-Dämpfer mit Ersatzrohr?
    Ich komme mit 102 DB nie im Leben hin bei meiner Auspuffzusammenstellung
    VG
    Stefan

  • Hast du da ein Paragraphen zu der These? :zwinker:


    (§ 267 StGB). Der Endschalldämpfer wird als Beweismittel zum Zwecke der Einziehung und Vernichtung behalten. Hierzu wird dann ein Strafermittlungsverfahren eingeleitet. :zwinker:


    Manipulierte Auspuffanlagen:
    Oftmals kommt es vor, dass in eine Racing-Anlage die Kennzeichnung einer zugelassenen Anlage eingeschlagen wird. Das Problem hierbei ist jedoch, dass in diesen Fälle eine Urkundenfälschung im Sinne des § 267 StGB gegeben ist. (Der Auspuff mit Nummer ist eine zusammengesetzte Urkunde!) Da es sich hierbei nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit sondern um eine Straftat handelt, wird’s unter Umständen richtig teuer!

    mille amitiés Franky


    2015 KTM 1290 Superduke R
    2013 KTM 1190 Adventure R

  • (§ 267 StGB). Der Endschalldämpfer wird als Beweismittel zum Zwecke der Einziehung und Vernichtung behalten. Hierzu wird dann ein Strafermittlungsverfahren eingeleitet. :zwinker:


    Manipulierte Auspuffanlagen:
    Oftmals kommt es vor, dass in eine Racing-Anlage die Kennzeichnung einer zugelassenen Anlage eingeschlagen wird. Das Problem hierbei ist jedoch, dass in diesen Fälle eine Urkundenfälschung im Sinne des § 267 StGB gegeben ist. (Der Auspuff mit Nummer ist eine zusammengesetzte Urkunde!) Da es sich hierbei nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit sondern um eine Straftat handelt, wird’s unter Umständen richtig teuer!

    KG Berlin, Beschluß vom 16.04.2003, Az: (5) 1 Ss 20/03 (13/03)

    Gründe
    Das Amtsgericht Tiergarten in Berlin hat den Angeklagten vom Vorwurf der Hehlerei und der Urkundenfälschung freigesprochen. Dagegen hat die Staatsanwaltschaft Berufung unter Beschränkung auf den Freispruch hinsichtlich des Tatvorwurfs der Urkundenfälschung eingelegt. Das Landgericht Berlin hat das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin aufgehoben, soweit der Angeklagte vom Vorwurf der Urkundenfälschung freigesprochen wurde, und hat ihn wegen Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die vom Angeklagten dagegen eingelegte Revision führt mit der Sachrüge zur Aufhebung des Urteils und zu seiner Freisprechung.

    I.

    Nach den Feststellungen des Landgerichts erwarb der Angeklagte Anfang März 1999 einen durch Unfall beschädigten blauen VW-Bus Modell T4, amtliches Kennzeichen B mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) .... Im vorderen Bereich war das unterhalb der Frontscheibe gelegene Windleitblech, ein Teilstück des Rahmens, eingedrückt. Wie bei allen Fahrzeugen dieses Typs war auf dem Windleitblech rechtsseitig die FIN eingeprägt. Der Angeklagte kaufte die vordere Teilkarosserie eines gebrauchten weißen Fahrzeugs gleichen Typs, von der die FIN entfernt war, und verwendete sie zum Austausch des Windleitblechs am Unfallfahrzeug. Dabei schnitt er aus dem defekten Windleitblech des Unfallfahrzeugs die FIN heraus und schweißte sie in das Windleitblech der weißen Teilkarosserie ein. Das solchermaßen bearbeitete Windleitblech baute er in den Unfallwagen ein, den er anschließend in Betrieb nehmen wollte.

    II.

    Zu Unrecht hat das Landgericht den Angeklagten auf der Grundlage dieses Sachverhalts wegen Urkundenfälschung nach § 267 StGB verurteilt. Der Angeklagte hat weder eine echte Urkunde verfälscht noch eine unechte Urkunde hergestellt, als er aus dem Windleitblech seines blauen Unfallwagens die FIN herauslöste, sie in das Windleitblech der weißen Teilkarosserie einsetzte und dieses in sein Fahrzeug einbaute.
    Die FIN, die an die Stelle der früher maßgeblichen Fahrgestellnummer getreten ist, dient der Identifizierung des Fahrzeugs und hat insofern die Bedeutung einer Urkunde (vgl. BGHSt 9, 235, 238; 16, 94 f., 98; Gribbohm in LK, StGB 11. Aufl., § 267 Rdnr. 89, 148; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl. 2001, § 59 StVZO Rdnr. 5). Die Handlungen des Angeklagten führten zwar zu einer Verbindung zwischen einer FIN und einem Windleitblech, das ursprünglich eine andere FIN getragen hatte. Urkundenstrafrechtlich ist jedoch nicht diese Verbindung, sondern diejenige zwischen FIN und Fahrzeug von maßgeblicher Bedeutung (vgl. zur früheren Fahrgestellnummer RGSt 58, 16, 17; 68, 94, 95; BGHSt 9, 235, 239). Aus ihr geht die Aussage hervor, daß die Nummer dem Fahrzeug zu seiner Identifizierung zugeordnet ist. Die Umbaumaßnahme des Angeklagten ließ diese Aussage unberührt, so daß es an der für eine Urkundenfälschung gem. § 267 Abs. 1 StGB erforderlichen Täuschung über den Aussteller (vgl. Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. 2003, § 267 Rdnr. 18 m.w.N.) fehlt. Dabei kann dahingestellt bleiben, ob zur Bestimmung der Identität des Fahrzeugs im Falle von Veränderungen entscheidend auf das Fahrgestell abzustellen ist (vgl. Gribbohm, a.a.O. § 267 Rdnr. 201) oder ob die Beurteilung vom Umfang und Wert der erhalten gebliebenen Teile sowie vom äußeren Erscheinungsbild abhängt (vgl. Lütkes/Meier/Wagner, Straßenverkehrsrecht Bd. IV, § 59 StVZO Rdnr. 12 unter Hinweis auf die zivilrechtliche Entscheidung des KG NJW 1961, 1026). Der bloße Austausch des Windleitblechs ändert keinesfalls etwas an der Fahrzeugidentität.
    Dafür spricht auch die Regelung in § 59 a Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 StVZO. Danach muß, wenn an einem Fahrzeug der gesamte Rahmen ersetzt wird, die ursprüngliche FIN dieses Fahrzeugs an dem neu eingebauten Rahmen angebracht werden, woraus zu ersehen ist, daß selbst der komplette Ausbau des Rahmens die Fahrzeugidentität unberührt läßt. Das muß erst recht für den Austausch eines Rahmenteils gelten.
    Als Urkundenfälschung könnte die Handlung des Angeklagten nur dann bewertet werden, wenn mit der Anbringung der FIN am Windleitblech eines Fahrzeugs die Aussage verbunden wäre, daß eine Zuordnung der Nummer zu diesem Fahrzeug mit gerade diesem Windleitblech gegeben ist. Praktisch wäre daraus die höchst unzweckmäßige Konsequenz zu ziehen, daß ein defektes Windleitblech nicht ausgetauscht werden dürfte. Sie ist rechtlich nicht gefordert; denn das Bezugsobjekt der FIN ist das Fahrzeug als solches, nicht aber das Fahrzeug mit einem bestimmten Windleitblech. Durch seine Handlungen hat der Angeklagte weder dieses Fahrzeug ausgetauscht noch dessen Identität verändert. Das Urteil des Landgerichts beruht auf dem aufgezeigten Rechtsfehler und muß daher gem. § 353 Abs. 1 StPO aufgehoben werden. Da auf der Grundlage des festgestellten Sachverhalts allein eine Freisprechung des Angeklagten in Betracht kommt, ist gem. § 354 Abs. 1 StPO entsprechend zu entscheiden. Einer Erörterung der vom Angeklagten auch erhobenen Verfahrensrügen bedarf es nicht, weil bereits die Sachrüge durchgreift.
    Die Entscheidung entspricht dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft.
    Die Kostenentscheidung folgt aus § 467 Abs. 1 StPO.





    Tausche FIN mit E-Nummer und Windleitblech mit Schalldämpfer :-)



    Abgesehen davon macht es bei den paar Euro Strafe eh keinen Sinn irgendwelche Enummer anzubringen etc.

    Einmal editiert, zuletzt von Hardbeats ()

  • irgendwie wird hier von einigen etwas stark simplifiziert. Um einen nicht Bauart geprüften Topf eingetragen zu bekommen reicht es keinesfalls eine simple Geräuschmessung machen zu können. Für die Zulassung müst ihr bei einem Fahrzeug mit E-Zulassung nachweisen das das Fahrzeug :


    1. Die gleichen Abgasvorschriften erfüllt
    2. Das das Standgeräusch und Fahrgeräusch der Homologation entspricht
    3. Die Motorleistung nachweisen


    und natürlich ist das Anbringen einer E-Nummer Urkundenfälschung, zusammenkopierte Infos aus dem Internet helfen da auch nichts.


  • Wichtig ist der Satz: so daß es an der für eine Urkundenfälschung gem. § 267 Abs. 1 StGB erforderlichen Täuschung über den Aussteller. Er hat die Nummer an die Papiere seines T4 angepasst, und das Teil war für einen T4 bestimmt. Bei der Änderung eines nicht zugelassenen Endtopfs oder Komplettanlage für Rennzwecke, liegt ganz klar eine Täuschung vor. :zwinker:


    Ps.: Aber wie Du schon geschrieben hast, ist es nicht sehr clever, eine Strafverfahren zu riskieren, wenn man ohne Manipulation mit einer geringeren Strafe davon kommen könnte. Aber jeder sollte seine eigenen Erfahrungen machen. Manche lernen durch ihre Fehler auch was dazu. :zwinker:

    mille amitiés Franky


    2015 KTM 1290 Superduke R
    2013 KTM 1190 Adventure R

  • und natürlich ist das Anbringen einer E-Nummer Urkundenfälschung, zusammenkopierte Infos aus dem Internet helfen da auch nichts.

    Und das sagst du als Jurist mit Erfahrung auf dem Gebiet?


    Und natürlich helfen zusammenkopierte Infos aus dem Internet und zwar genau dann,wenn es sich bei diesen Infos um nachvollziehbare Quellen handelt.


    Versteh mich nicht falsch,ich behaupte z.B. nicht das es keine Urkundenfälschung darstellen könnte und ich sage aber auch nicht das dem auf jeden Fall so ist.
    Abgesehen davon halte ich es auch für Blödsinn eine falsche E-Nummer anzubringen.
    Aber ich halte es genau so für Blödsinn,dass immer wieder Leute irgendwelche Behauptungen aufstellen von denen sie eigentlich keine Ahnung haben ohne diese in irgendeiner Art und Weise belegen zu können.
    Vielleicht ist es Urkundenfälschen,vielleicht auch nicht.
    Solange ich das nicht aufgrund von eigenem FACHWISSEN und/oder anhand von Gerichtsurteilen belegen kann,darf ich dazu keine Aussage treffen.
    Und selbst dann kannst du es nicht 100% belegen das es eine Fälschung ist,weil trotzdem immer wieder von Fall zu Fall entschieden wird vor Gericht.



    Das gleiche gilt übrigens für deine Aussage zur Eintragung.
    Hier dazu die Aussage vom TÜV Nord:


    "Eine Begutachtung einer Auspuffanlage ohne EG-Genehmigungszeichen ist gemäß den Übergangsvorschriften zum § 49 Abs. 2a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) nur für Krafträder zulässig, die vor dem 01.04.1994 erstmalig in den Verkehr gebracht wurden.
    Bei einer Begutachtung einer Auspuffanlage im Einzelverfahren, an einem Krad mit Erstzulassungsdatum vor dem 01.04.1994, muss eine Leistungsmessung auf einem amtlich zugelassenen Leistungsprüfstand erfolgen. Die Kosten dafür erfragen Sie bitte beim Prüfstandsbetreiber.



    Die Begutachtung selbst kostet 32,60 €. Zusätzlich sind für die Messung des Fahrgeräuschs ca. 90,- € zu veranschlagen."



    Und obwohl das eine offizielle und nachvollziehbare Quelle ist kann ich dir ein Fahrzeugschein einer SMC-R zeigen mit eingetragenem Akrapovic Auspuff :zwinker: