Garantievoraussetzung

  • Hallo und guten Tag an die KTM brotherhood......


    Ich suche schon eine ganze Weile im Netz etwas zum Thema Garantie und Garantievoraussetzung.
    Kennt sich jemand mit dieser Rechtsprechung aus?


    Ist es wirklich notwendig die Inspektionen von einem KTM dealer durchführen zu lassen, oder kann dies auch eine "normale Motorradfachwerkstatt" nach Inspektionsplan ( Intervalle natürlich eingehalten) tun, oder erlischt dann meine Garantie?
    Falls ein Garantiefall eintreten sollte ist klar, das dies nur ein autorisierter KTM Händler abrechnen kann und diesen auch zu beheben hat.


    Allzeit gute Fahrt

  • Die Rechtsprechung sagt jedenfalls im Automobilsektor, dass die Arbeiten einer "freien Werkstatt" nicht zwangsläufig zum Garantieverlust führen. :denk:


    Bei Motorrädern fehlt den "freien Werkstätten" die in speziellen Lehrgängen vermittelte Einweisung in einzelne Typen des Herstellers.


    Kommt es zu Schäden, die durch "Unsachgemäße Bedienung" eines Mechanikers hervorgerufen werden, weil er nicht die nötige Qualifikation durch einen Lehrgang beim Hersteller


    nachweisen kann, wird die Übernahme eines solchen Defektes sicher nicht vom Werk übernommen. :kapituliere::staun::nein:



    Und: :willkommen: im Forum..... :Daumen hoch:

  • Ich glaube Ihr verwechselt die freiwillige Herstellergarantie mit der gesetzlichen Gewährleistung.


    Herstellergarantie - der Hersteller gibt die Bedingungen vor.
    Gewährleistung - das Gesetz gibt die Bedingungen vor.


    Schöne Grüße aus Österreich

  • Zitat

    Ich glaube Ihr verwechselt die freiwillige Herstellergarantie mit der gesetzlichen Gewährleistung.


    Herstellergarantie - der Hersteller gibt die Bedingungen vor.
    Gewährleistung - das Gesetz gibt die Bedingungen vor.


    Schöne Grüße aus Österreich


    :ja: Genau SO ist es RICHTIG! :amen:



    Gesendet aus der Praxis "Hier wird Ihnen geholfen" :lol:
    Onkel Dr. Kay Sputnik plus
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