Diskusion bezüglich Reifenfreigaben 1290 SDR

  • Danke. Aha, sie wissen also schon das der RA3 auf der SDR bestens funktioniert, Freigabe gibts aber erst nach offiziellen Test. Bürokratie ftw. :Daumen hoch:

    "Die Oberpfalz hat Zoiglbier und wer es trinkt, wird schön wie wir... " (N. Neugirg)

  • Hallo zusammen,


    ich hoffe ich wiederhole jetzt nicht was, was hier schon geschrieben wurde :-)
    Da mich das Thema auch Interessiert und ich hier gerne Klarheit haben wollte habe ich Anfang der Woche mit der Rechtsabteilung des ADAC telefoniert.
    Der gute Mann fährt selber Motorrad und kannte daher die Thematik.


    Hier wurde mir ganz klar gesagt (Betrifft mich jetzt mit der 17er SD GT), so lang kein Angaben in Feld 22 eingetragen sind, der Reifen den Angaben in 15.1 & 15.2
    entspricht und eine ECE-Zulassung hat, kann keine Versicherung und Co. die Haftung auf den Halter übertragen. Im Falle des Falles, es passiert etwas müsste
    von Versicherungsseite nachgewiesen werden, dass es wirklich an den Reifen lag.


    Heißt für mich, der CRA3 wird mein nächster Reifen ;-)


    Ich wünsche euch ein schönes Wochenende!!
    Hoffentlich wird das Wetter bald Mal besser ;-)


    Gruß
    Daniel

  • Heute bekam ich eine äußerst lustige Mail von Conti zu dem Thema CRA3 und Superduke R:


    Sehr geehrter Herr xxx,


    eine Freigabe des Produktes Road Attack 3 wird es nicht geben, da der Reifen eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 280 km/h hat.


    Mit freundlichen Grüßen


    Darüber musst ich doch sehr schmunzeln, zu mal der CSA3 mit gleichem Index eine Freigabe hat. Conti stellt sich seit Jahren echt äußerst seltsam an, wenn es um das Thema Freigaben geht.


    Edit: gerade kam noch mal was. Anscheinend ist der CSA3 bis 320km/h freigeben. Index W heißt für über 270km/h geeignet aber nicht wie viel drüber und wegen dem Profil geben sie den CRA3 nur bis 280km/h frei und da die SDR ja mit 290km/h :grins: angegeben ist, wird es keine Freigabe geben. Danke KTM. 290km/h ... ist klar :zorn:

    Einmal editiert, zuletzt von The_Duke ()

  • Schon lustig so eine Aussage.
    Wie ist das denn beim PKW mit Wintereifen? Theoretisch könnte ich damit auch über 250 km/h fahren und die Winterpellen sind mit max 190 km/h angegeben.
    Trotzdem darf ich die ohne Probleme fahren.... :sehe sterne:


    Chris

  • Schon lustig so eine Aussage.
    Wie ist das denn beim PKW mit Wintereifen? Theoretisch könnte ich damit auch über 250 km/h fahren und die Winterpellen sind mit max 190 km/h angegeben.
    Trotzdem darf ich die ohne Probleme fahren.... :sehe sterne:


    Chris


    Die Winterreifen müssen aber als solche gekennzeichnet sein M+S und mittlerweile das Schneeflockensymbol und am Armaturenbrett gut sichtbar ein Aufkleber mit der max zulässigen Geschwindigkeit.
    Und in Italien darf man zB im Sommer nicht mit Winterreifen fahren.


    Sommerreifen müssen für die max Geschwindigkeit des Fahrzeuges zugelassen sein

    Suzuki GSX R 1100 Bj89
    KTM 1290 Superduke GT Bj16

  • Gestern Post von Conti bekommen:


    Sehr geehrter Herr Vogt,


    eine Freigabe des Produktes Road Attack
    3 wird es für die KTM 1290 nicht geben, da der Reifen eine zulässige
    Höchstgeschwindigkeit von 280 km/h hat.


    Mit freundlichen Grüßen,
    Hans-Jürgen Breves


    Schon komisch. Ich hatte für die GT angefragt und die hat laut Papieren eine Höchstgeschwindigkeit von 260. Ich hab da noch mal nachgefragt ob bei denen im Hause jemand vielleicht nicht richtig informiert ist.

  • Edit: gerade kam noch mal was. Anscheinend ist der CSA3 bis 320km/h freigeben. Index W heißt für über 270km/h geeignet aber nicht wie viel drüber und wegen dem Profil geben sie den CRA3 nur bis 280km/h frei und da die SDR ja mit 290km/h :grins: angegeben ist, wird es keine Freigabe geben. Danke KTM. 290km/h ... ist klar :zorn:



    Sowas kommt dann halt dabei raus, wenn man ein Blender ist und diese Werte dann auch noch in den Fahrzeugpapieren lässt. Keine 1290 Superduke R schafft echte 280 km/h da bin ich mir sicher, bei echten 270 km/h wird es schon verdammt eng.
    Ich habe es bis heute nicht geschafft den original eingetragenen Gurkenreifen aus den Papieren zu bekommen und halt auch gezwungen, Reifen mit Freigabe zu fahren. Beim Tüv Nord sagte man mir, ich benötige von KTM eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, das der Reifen ausgetragen werden kann. :gute besserung:
    Hat die eventuell jemand von KTM bekommen?

  • Ich habe das Schreiben gestern auch bekommen.
    Finde das jetzt aber nicht komisch.
    Conti sagt damit doch nur, dass es für die GT keine extra Freigabe geben wird, da der Reifen für bis zu 280 km/h zugelassen ist und die GT nach den Papieren nicht so schnell fährt. In den Papieren der GT ist ja auch keine Reifenbindung mehr eingetragen. Also kann man diesen daher auch einfach fahren.


    Gruß


    André

    Ein Blitzableiter auf einem Kirchturm ist das denkbar stärkste Mißtauensvotum gegen den lieben Gott.

    2 Mal editiert, zuletzt von flitze21 ()

  • Beim Tüv Nord sagte man mir, ich benötige von KTM eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, das der Reifen ausgetragen werden kann. :gute besserung:
    Hat die eventuell jemand von KTM bekommen?

    Unser Kollege Subway71 hat meines Wissens die Reifenbindung austragen lassen. Ich habe ihn diesbezüglich mehrfach angeschrieben, aber leider kommt keinerlei Antwort.... :nein:
    Würde ein Brief der 2017er SDR dem TÜV denn nicht reichen? Motor ist doch identisch.


    Chris

  • Nein, mein Nachbar arbeitet beim Tüv-Nord und da ist keiner bereit etwas auszutragen, was der Hersteller eintragen lassen hat, hätte angeblich seine Gründe. Da für den Tüv die 2017er ein neues Modell ist, würde als Begründung kommen, nein, die ist bestimmt vom Fahrwerk so abgestimmt, dass die Reifenwahl nicht so eine große Rolle auf das Fahrverhalten hat.


    Der Motor ist auch nicht identisch!

  • Zitat

    280 km/h, ich habe eine 2014er und die fährt 290 km/h und ist somit mit weniger Leistung schneller! :lautlach::lautlach::lautlach:

    Stimmt wenn man die Tachoabweichung ignoriert. Abzüglich dieser kommst definitiv unter 280km/h. Dann kannst die Reifen bedenkenlos fahren :lautlach:


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    Die Qualle existiert seit 500 Millionen Jahren und überlebt ohne Gehirn. Das gibt so einigen Menschen Hoffnung.

    Husquvarna 510 SMR
    Honda CB1000

    Kawasaki Z1000

    KTM Super Duke 990

    KTM Super Duke 1290 1.0

    KTM 690 SMC

    MV Agusta Brutale 800 Dragster

    KTM Super Duke 1290 2.0

    KTM 690 Enduro R

    Aprilia Tuono Factory V4 1100

  • Wie schon zig mal geschrieben, die GT und die 17er R brauchen keine Freigabe und wenn Conti nicht will, dann brauchen die den Umsatz nicht und so toll ist der Reifen auch nicht.
    Verstehe das eh nicht, warum man da hinterher springen muss wenn Conti sich so blöd anstellt, dann haben Sie es nicht nötig den Reifen zu verkaufen

    Suzuki GSX R 1100 Bj89
    KTM 1290 Superduke GT Bj16

  • Zitat

    So sieht´s aus.. deswegen haben sich ja andere auch geänderte ABS-Ringe montiert weil der Tacho ewig vorging ... aber super Deine Maschine :Daumen hoch:

    Welche von den beiden Maschinen meinst du? Die SDR, die Enduro oder meinst du Monty :grins:


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  • was gibt es den von der Rennleitung auf den Deckel wenn man den Reifen fährt und keine Unbedenklichkeit gibt ?????

    jeder sagte es geht nicht , dann kam einer der das nicht wusste und machte es einfach

  • was gibt es den von der Rennleitung auf den Deckel wenn man den Reifen fährt und keine Unbedenklichkeit gibt ?????


    Ist hier schon mehrfach geschrieben worden, wenn ein Reifenfabrikat eingetragen ist und du fährst einen Reifen mit Freigabe, dann ist das fahren ohne Betriebserlaubnis.

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