Zusatz-Scheinwerfer was ist legal?

  • ...das ist die Zusammenfassung meiner Anfragen beim TÜV Bayern, TÜV Hessen und DEKRA Niedersachsen.


    Eintragungsfreie Beleuchtungskombinationen (da ohnehin nur E-Nummern-geprüfte Scheinwerfer erlaubt)


    • 1 x H4
    • 1-2 x Nebel (auch unsymmetrisch)


    • 1 x H4
    • 1 x Nebel
    • 1 x Fern (unsymmetrisch **)


    • 1 x H4
    • 1-2 x Nebel
    • 1 x Fern (unsymmetrisch**)


    • 1 x H4 (Fernlicht stillgelegt*)
    • 1-2 x Nebel
    • 2 x Fern (symmetrisch)


    • 0 x H4 (stillgelegt*)
    • 1-2 x Nebel
    • 2 x Fern (symmetrisch)
    • 2 x Abblend (symmetrisch)


    • H4 = wahlweises leuchten von Abblend- oder Fernlicht (Standard-Beleuchtung der SDR)
    • Symmetrisch bedeutet entweder einen zweiten Scheinwerfer über oder unter dem
    Standardscheinwerfer anzubringen (geht nat. nicht), diesen zu ersetzen oder um 2
    Scheinwerfer auf gleicher Höhe in gleichem Abstand zur Mittellinie zu ergänzen.


    Lt. TÜV Hessen und Dekra ist es statthaft wahlweise Abblendlicht oder Fernlicht oder beides stillzulegen, natürlich nur wenn entspr. Ersatz geschaffen wird, siehe oben. Eine Abdeckung des Scheinwerfers ist dazu nicht nötig. Stecker entfernen oder verändern genügt.
    *)Der TÜV Bayern rät davon ab.
    **)Der TÜV Bayern sagt eine Seite Nebel andre Fern, aber beide gleiche Höhe und Abstand zur Fahrzeug Mitte.


    Alle empfehlen übereinstimmend Nebelscheinwerfer anzubauen, die seien beim Motorrad eher wie normales Abblendlicht einzusetzen, unterscheiden sich angebl. nur in der E-Nr vom Abblendlicht.


    Ergo: die Vorschriften für Nebelscheinwerfer scheinen die lockersten zu sein. :grins:



    Spiegel mit Blinkern
    Lt. TÜV Hessen sind Blinker in Spiegel nur alternativ, nicht zusätzlich erlaubt -im Gegensatz zu Autos:
    • max 4 Fahrtrichtungsanzeiger
    • Anbauhöhe: 35 - 120cm


    Grüße
    Thomas


    Edit:
    STVO: § 17 Beleuchtung


    (3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist
    auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung
    dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern
    genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der
    Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der
    Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur
    dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m
    beträgt.


    Frage:
    Wie viele Meter entsprechen der 'erheblichen Sichtbehinderung'? 50m oder mehr und wenn ja wieviele??


    Fakt:
    Nebelscheinwerfer, korrekt eingestellt, blenden never ever.
    Da sie auf Nebelbetrieb ausgelegt sind, haben sie einen
    extrem flachen und breiten Ausleuchtbereich der so tief geregelt ist, dass
    unter dem Nebel durchgeleuchtet wird
    . Man soll im Nebel wenigstens die
    Fahrbahnränder erkennen.


    Genau deshalb stellen sie aber auch keine Alternative zu Abblendlicht dar, sondern eine Ergänzung, die leider nicht immer erlaubt ist:
    Etwa um Tiere, die am Straßenrand zu Gange sind, frühzeitig zu blenden und sie so zur 'Blendstarre' zu bewegen und natürlich Kurven deutlich besser auszuleuchten.

    Wg. Krach fahr ich aus der Haut: loud is out!
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    4 Mal editiert, zuletzt von kt-shifter ()

  • Du hast das Begrenzungslicht vergessen, 2x erlaubt





    Y-Kabel ist am TFL angeschlossen( selbst gebastelt mit den Steckern von Conrad, fummelig aber einfach wieder Rückbaubar), sobald die Lichtverhältnisse gut sind schaltet das TFL an und die 2 Standlichter leuchten, wenn das TFL dimmt wird es zum Standlicht und das Abblendlicht geht an.(die zusätzlichen sind dann aus also alles Regelkonform)
    Die Lichter sind als Standlichter Zugelassen, sind auch von der Seite her Sichtbar und strahlen leicht nach Außen ab so das Rechts oder links stehende Autos einen besser sehen.
    Als Tagfahrlichter sehr zu gebrauchen, für bessere Sicht können auch 1x Nebel/1x Fernscheinwerfer montiert werden so wie hier klick
    an eine SD 1290 würde ich das aber nicht montieren :Daumen runter:

    Ich trinke auf Gute Freunde

    2 Mal editiert, zuletzt von Saudepp ()

  • Danke :knie nieder: :knie nieder: :Daumen hoch:


    Hab da einige Zeit mit dem Thema verbracht, soll doch jeder was davon haben, freut mich wenn es Dir zusagt


    Die Halter hab ich angeschraubt, Schrauben sind dabei-sind ziemlich winzig, hab jedes loch vorgebohrt 1mm glaub ich.
    Fällt nicht auf wenn später mal demontiert wird zum Verkauf etc.. Es sollte aber ein Y-Kabel angefertigt werden an den TFL Stecker hin, wenn die Verkleidungen ab müssen tut sich der Mechaniker leicht das einfach aus zustecken.

    Ich trinke auf Gute Freunde

    Einmal editiert, zuletzt von Saudepp ()

  • Danke für die Tagfahrlicht-Ergänzung!


    Ich habe meinen oberen Beitrag ergänzt,


    da ich vergessen hatte zu schreiben:
    dass -wie auch Saudepp sagt- auf einer Seite 1x Fern- auf der anderen 1x Nebel-Scheinwerfer erlaubt sind.
    Naja, jedenfalls lt. TÜV Bayern.
    Der TÜV Hessen und DEKRA Niedersachsen fanden das fürs Fernlicht nicht akzeptabel, da unsymetrisch zur Fahrzeug Mitte.


    Ich denke, dass das zwar beim einen oder anderen Prüfer toleriert werden könnte, es aber aber beim Fernlicht klar gegen die Vorschrift des symmetrischen Anbaus verstößt -und man da nicht auf der sicheren Seite ist.


    Grüße
    Thomas

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  • Die Prüfer in Bayern haben eh alle was an der klatsche, ich bekomme nicht mal nen Lenker eingetragen geschweige denn ein 2 Zähne größeres Kettenblatt

    Ich trinke auf Gute Freunde

  • Die Prüfer in Bayern haben eh alle was an der klatsche, ich bekomme nicht mal nen Lenker eingetragen geschweige denn ein 2 Zähne größeres Kettenblatt

    das mit dem kettenblatt kann aber nicht der ernst des prüfers sein, oder?
    Ist ritzel oder kettenblatt ändern nicht nur relevant bei irgendwelchen beschrenkten klassen für anfänger?

    Bj.21 KTM Superduke 1290R :knie nieder:

  • Du änderst ja das Abgas und Geräuschverhalten vom Motorrad, das 16ner Ritzel bekommst auch nicht eingetragen, aber es gibt da so ne 5% Regel wo ich mit dem kettenrad drinne gewesen "wäre" aber NOGO beim TÜV Bayern, in Baden Württemberg geht das besser.


    Quelle: aus dem Netz
    Steht in der EG Richtlinie 97/24/EG Kap. 5 und 9 beschäftigen sich mit Abgas und Geräuschwerten. Es ist so, daß bei einer Abweichung von mehr als 5% (Nennleistung und Höchstgeschwindigkeit)und zwar verglichen mit der tatsächlichen Höchstgeschwindigkeit davon ausgegangen werden kann, daß Abgas und Geräuschwerte nicht mehr mit dem Original übereinstimmen, weiterhin bei einer Änderung der Höchstgeschwindigkeit vom Papierwert von mehr als 8%.



    Die 5% sagen aber nur etwas dazu aus in wieweit die BE des Fahrzeuges erloschen ist.


    Bei einer Änderung des Ü-Verhältnisses stimmt der vorliegende Fahrzeugtyp eben nicht mehr mit dem in den Papieren angegebenen überein. Dies könnte zum Beispiel über einen Eintrag gemäß §27 StVZO in die Fahrzeugpapiere mit aufgenommen werden (sicherer ist das)

    Ich trinke auf Gute Freunde

  • Das hat nichts mit Fahranfängern oder Leistungsbeschränkung zu tun.


    Wenn es von KTM eine Freigabe gibt ist es kein Prob.


    Ansonsten verändert die Übersetzung das Möp nicht unerheblich, daher dürftest du das nirgends in Bürokratien eingetragen bekommen -es sei denn du blechst für eine Einzelabnahme...


    Abgesehen davon hatte ich i.wo gelesen, dass das bei der SDR seehr problematsch werden kann, da die Kette i.wo an nicht Vorgesehenem schleifen würde...


    Grüße
    Thomas

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  • Abgesehen davon hatte ich i.wo gelesen, dass das bei der SDR seehr problematsch werden kann, da die Kette i.wo an nicht Vorgesehenem schleifen würde...


    Grüße
    Thomas

    ich glaub jetzt hör ich bald auf das alles zu lesen. ... jetzt wird schon ein ritzel infrage gestellt welches man original von ktm für die SD kaufen kann.

    Bj.21 KTM Superduke 1290R :knie nieder:

  • ...es sei denn ihr bringt mich auf ne bessere Idee!


    Es geht um die Befestigung der Zusatzscheinwerfer(ZS). Viel Platz ist ja nu grade nicht. Außerdem sollen die Teile möglicst weit vorne angebracht sein, um ihr Licht auf die Strasse und nicht seitlich auf die Maschine zu lenken.


    Da bleiben eigentlich nur die Gabelstandrohre übrig. Also unterhalb/ seitlich des Hauptscheinwerfers.


    Nach einiger Suche und Überlegung was es bei 60mm so gibt, blieben zunächsat nur "normale" Scheinwerferhalterungen übrig. 60mm gingen da auch noch, muss halt mit dünnerer Gummiauflage gearbeitet werden. Die Teile sind jedoch nur auf das Tauchrohr aufzustecken, was der Montage nicht gerade förderlich ist. Bliebe noch aufbiegen -naja, da wird der Lack abplatzen.
    Außerdem kommt erschwerend hinzu, dass diesen Halterungen noch ein Winkel hinzugefügt werden muss, um die ZS zu befestigen.
    Vorteil es ginge alles in Alu.
    Nachteil viel zu sperrig und auch nicht gerade billig.


    Also kam ich auf diese Idee, wobei ich die Schellen nat. lieber in Alu hätte -hab aber keine Ahnung ob es die so überhaupt gäbe.


    • Auspuffschelle mittig mit Bohrung versehen
    • Lampenhalter nach hinten klappen und an Schellen-Gegnstück schrauben
    • Gummischutz um Gabelstandrohr legen
    • Schellengewindestück drüber schieben
    • Schellenhalterung-Gegenstück mit angeschraubtem Scheinwerfer aufstecken und verschrauben


    Halterung:
    Halterung.jpg


    Und so in etwa sehe es aus:
    SDR - 01Fa.jpg



    Jemand nen schöneren Alternativ-Vorschlag?


    Grüße
    Thomas

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  • ...Saudepp!
    Und Daaaanke!
    Bloß dein Link funzt njente, aber du meintest sicher das:
    Ebay:
    Benzinpumpenhalter 60mm (Aluminium , Farbe: schwarz) 20,-
    Benzinpumpenhalter.jpg
    Bloß hab ich Zweifel, ob das Teil ohne Gabelbrückendemontage verwendet werden kann. Ist i.wie nicht klar ersichtlich- weißt du näheres?


    Grüße
    Thomas

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  • Ach ja (die montage) an das hatte ich nicht gedacht... aber würde halt schon Sahnemässig aussehen, die Auspuffschelle geht gar nicht...
    denke aber auch das dein Scheinwerfer gar nicht so breit ist das er den Halter abdeckt und das würde wieder komisch aussehen?

    Ich trinke auf Gute Freunde

  • Genau -nicht nur die Montage, auch die Dienstage...
    Das mit der Breite kann ich nur so in etwa schätzen -Maßangaben finde ich nirgends.
    Klar ist die Auspuffschelle kein Anwärter auf den red Dot Award...
    Anders gesehen isses aber ao minimalistisch, dass von dem Teil nicht wirklich viel zu sehen ist ;)


    Wie gesagt: ich bin für neues offen -bloß was besseres als die olle Schelle hab ich bisher net auftreiben können.


    Im Grunde schon sehr eigenartig, müsste doch noch andere Möps geben, für die so ein Halter gebraucht werden könnte...


    Hat doch net jeder nen Sturzbügel! :motzki:


    Grüße
    Thomas

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  • Ob der 3D-Druck-Guru ne Idee hätte? Die Frage ist nur ob so'n Kunsstoff-Block stabil genug ist?


    Grüße
    Thomas

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