Zusatz-Scheinwerfer was ist legal?

  • Hier mal Bilder,



    Braun und das weiße Kabel daneben (Mitte Dreier Stecker) wird benötigt.

    Ich trinke auf Gute Freunde

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  • Hab das Scheinwerfer Gehäuse bei der Aktion auch gleich repariert( wurde durch einen anderen Beitrag hier darauf aufmerksam), mit doppelt Mofa Schlauch und Sekunden Kleber, primer+ Kunststoff Granulat.


    War schon fast durchgescheuert durch die zwei Schrauben unten-Meldung liegt an den Unterlegtscheiben an, hab die Vertiefungen mit Granulat aufgefüllt und den Gummi als Schutz darüber


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  • Danke dir für die schnelle Info, ich warte noch auf die Standlichter, sollten diese Woche kommen.
    Ich muss also nur an dem braunen und dem einen weißen Kabel andocken.
    kannst du mir noch sagen, welches das Pluskabel ist??

    Gruß Klaus :winke: :wheelie:
    1290 SDR SE (2016)

    Fz1 Fazer (2006)


    :Kürbis: CLICK HERE to see my beast :grins:



  • Zitat

    Danke dir für die schnelle Info, ich warte noch auf die Standlichter, sollten diese Woche kommen.
    Ich muss also nur an dem braunen und dem einen weißen Kabel andocken.
    kannst du mir noch sagen, welches das Pluskabel ist??

    Das braune ist Masse

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  • Klar, bei Nebelscheinwerfern gilt: nur bei Sichtweiten unter 50m und max. 50 Km/h -drauf gesch*****! :zwinker:

    Ist das richtig? Meines Wissens nach betrifft das nur die extrem grellen NebelSCHLUSSleuchten!! Und die baut vermutlich niemand ans Moped ( obwohl theoretisch auch erlaubt ).


    Nebelscheinwerfer war die mir bekannte Aussage "bei Sichtbehinderung durch Nebel, Regen oder Schnee".


    Und mit Asymetrisch und Fernlicht, wer lässt den da die ganzen BMW zu? Oder leuchten da beim Fernlicht beide Scheinwerfer?

  • Ist das richtig?

    Edit:
    Im Prinzip Ja. Wobei die Frage bleibt 'wie viele Meter genau entsprechen erheblicher Sichtbehinderung'. Bei der Nebel-Schlussleuchte sind es 50m.

    Das haben mir verschiedene Prüforganisationen bestätigt. Und natürlich gilt das auch für Nebelschlussleuchten.


    Merke: Nebelscheinwerfer sind Nebelscheinwerfer sind Nebelscheinwerfer sind Nebelscheinwerfer -aber kein Abblendlicht.


    Allerdings blenden Nebelscheinwerfer, korrekt eingestellt, never ever. Im Gegenteil. Da sie auf Nebelbetrieb ausgelegt sind haben sie einen extrem flachen und breiten Ausleuchbereich der so tief geregelt ist, das unter dem Nebel durchgeleuchtet wird. Du sollst im Nebel wenigstens die Fahrbahnränder erkennen.


    Genau deshalb stellen sie aber auch keine Alternative zu Abblendlicht dar. Das einzige, was Nebelscheinwerfer im 'Abblendlichtbetrieb' leisten können, ist besser in Kurven reinzuleuchten.

    Wg. Krach fahr ich aus der Haut: loud is out!
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    Einmal editiert, zuletzt von kt-shifter ()

  • STVO: § 17 Beleuchtung
    (3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.



    Allerdings gilt auch:
    § 3 Geschwindigkeit
    (1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.


    Da ist bei dem Einsatz der Nebelscheinwerfer der Zusatz mit der Sichtweite unter 50m nicht vorhanden stattdessen "erheblich behinderte Sicht" , sollte also großzügiger ausgelegt werden können.

    Einmal editiert, zuletzt von buschi ()

  • also ich kenne es mit nebelscheinwerfern sichtbehinderung sicht unter 300 metern.



    so, und ich denke das es dann wohl reicht mit wann wie die nebelscheinwerfer angeschaltet werden dürfen.


    und jetzt kommt keiner hoffe ich noch mit wie die geschaltet werden müssen.

    only race Super Duke 990 chili red, SMR 560 Chili Spezial, RC8R, FS 570

    Only dunlop kr106/108

  • Legal/ Illegal/ Sch... Philips Ultinon LED Scheinwerfer H4-Alternative https://www.ebay.de/sch/i.html?_from=R40&_trksid=m570.l1313&_nkw=Philips+Ultinon+LED+Scheinwerfer+H4&_sacat=0


    • Wer fährt zufrieden mit dem Philips Ultinon LED-H4 Ersatz?

    Wieviel Km taugt sie schon?

    • Wie genau wird der 'Lampen-Error' des BC verhindert?

    • Wird es bei der GT im Scheinwerfergehäuse nicht zu heiß, Klarglasabdeckung?

    • Schon erfolgreich damit über'n TÜV?


    • evtl. Erfahrung mit gleichzeitigem Betrieb von Abblendlicht und Fernlicht?


    Philips vertreibt in der EU offiziell keine H4-Alternativen, aber:

    • Blinker gelb Klick (Philips X-treme Ultinon LED-Fahrzeuglampe PY21)

    • Bilux rot 21/5W-Ersatz (Philips X-treme Ultinon LED-Fahrzeuglampe P21/5) Klack

    Könnte sein, dass H4-Alternativen ab 2020 legal werden -oder auch nicht :(


    Egal.


    Warum ich frage:

    Ob es wohl zu großer Aufwand wäre einen Truck-Lite LED-Hauptscheinwerfer Klacker im orig. Lampengehäuse einzubauen?
    Immerhin soll er super hell und legal sein. Vor allem schaltet der das Fernlicht zum Abblendlicht hinzu, nicht wie bei H4 nur alternativ.

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  • Moin,

    Ich habe die Ultinon nu ein gutes Jahr und 15 tkm drin, 2000 km bei Dunkelheit und insgesamt war die "Birne" ca. 5000 km in Betrieb.

    Gegen den Lampenerror und das dauernde Umschalten des Fern-abblendlichts hilft der Ktm Racedongle, der schaltet die Lampenüberwachung aus.

    Birne selbst und Scheinwerfer werden nicht zu heiß, eher geringere Temperaturen als bei H4

    Tüv seh ich entspannt, hatte vorher 15 Jahre Xenon drin und nie Ärger bei den Kitteln oder der Rennleitung.


    Gruß Sönke

    K1300S 50tkm
    K1200S 65tkm
    CBR1100XX 140tkm
    GSX750F 330tkm
    XL250S XL500S KTM250GS XL350R

  • Ich habe mir jetzt mal diese Birne bestellt

    Fahre eigentlich nicht bei Nacht,

    jedoch bei der Einfahrt in einen unbeleuchteten Tunnel,

    möchte ich schon etwas sehen.:ja:

    Ob`s was bringt ??? :Kürbis:


    816nFIbUG-L._SL1500_.jpg

    Wer behauptet: "170 PS für ein Motorrad braucht kein Mensch"...hat noch nie eins gefahren.:driften:

  • Als ich meine GT bekam, war das erste, dass ich die Philips X-tremeVision moto aus meiner R einsetzte.
    Zu meiner Überraschung stellte ich fest, dass genau die schon verbaut war. Sie hat 130% mehr Licht

    Edit:
    Die Osram ist erheblich schwächer -da wirds net heller
    . Osram hat anscheinend neue Modelle rausgebracht. Evtl. sind die doch heller, allerdings sind die nicht Vibrationsfest.
    Philips waren bis dato die hellsten und für Motorräder geeignet.

    Eine Überlegung wäre auch die Philips RacingVision +150% H4

    Das Race-Dongle? Was kostet das?

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    3 Mal editiert, zuletzt von kt-shifter ()

  • Er soll den Status der Beleuchtung net mehr abfragen und entspr. keine Fehlermeldung bei zu geringer Last ausgeben.

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  • Ist das bei der GT anders als bei meiner R? Bei mir hat der Dongel keinerlei Einfluss auf das Licht.

    Da muss man sich extra Software für die Lichtdiagnose von PP beim Händler kaufen.

    Gruß

  • kt-shifter

    Hat den Titel des Themas von „So geht ein Zusatz Licht auf...“ zu „Zusatz-Scheinwerfer was ist legal?“ geändert.