Kba zum Thema Freigabe

  • Sehr geehrter Herr K.....,


    vielen Dank für Ihre Anfrage. Hierzu muss ich zunächst mitteilen, dass das Kraftfahrt-Bundesamt für die Durchführung zulassungsrechtlicher Bestimmungen nicht zuständig ist. Diese Aufgaben hat der Gesetzgeber den Bundesländern übertragen. Dort werden diese Aufgaben von den unteren Verkehrsbehörden (den Zulassungsbehörden) wahrgenommen. Das Kraftfahrt-Bundesamt als Bundesoberbehörde ist nicht vorgesetzte Dienststelle der Zulassungsbehörden und darf sich daher zu diesen Angelegenheiten auch nicht rechtsverbindlich äußern. Gleichwohl will ich Ihnen die Rechtslage wie folgt schildern:
    Sie beanstanden, dass bei Ihrem Fahrzeug des Herstellers KTM, Typbezeichnung Supermoto
    in Ziffer 22 der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen ist "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten". Nach Ihrer Auffassung suggeriert dieser Eintag, dass für dieses Fahrzeug eine Reifenfabrikatsbindung vorhanden wäre. Dies ist jedoch nicht zwangsläufig der Fall. Vielmehr soll dieser Eintrag den Fahrzeughalter bei einem Reifenwechsel sensibilisieren, sich über die erlaubten Bereifungen zu informieren. Aus sicherheits- und verkehrstechnischen Belangen ist diese Information wichtig und beachtenswert. Auch bei Verkehrskontrollen führt dieser Hinweis keineswegs zu Unsicherheiten. Da bei Verkehrskontrollen die Polizeibeamten vor Ort den Beweis führen müssen, dass die Ausrüstung des Fahrzeugs nicht mit den Vorgaben übereinstimmen, stoßen die Kontrollorgane schnell an ihre Grenzen. Nach eigenen Angaben kann die Polizei in solchen Fällen nicht nachweisen, dass es sich um einen Mangel handelt. Dann aber sind Folgemachnahmen nicht notwendig und deshalb rechtswidrig. Der Eintrag dient also nur der Verkehrssicherheit und wurde bei der automatischen Umsetzung auf die neuen Fahrzeugpapiere angebracht.

    Mit freundlichen Grüßen

  • Hallo Supermotard,
    ich weiß garnicht was du hast, das klingt doch nach einer 100%igen Aussage.
    100% Wischi-Waschi! :lautlach:
    Bin früher mal 6 jahre XJR gefahren und dann auf Roller (FJR) gewechselt, da is eigentlich alles stets eindeutig gewesen.
    Und auch von der lieben konkurrenz hab ich ähnliches gehört, aber sowas uneindeutiges wie jetzt hier bei der SM hab ich noch nicht gesehn. Bedeutet das jetzt, das man als Fahrer nur die Reifengröße einzuhalten hat und sonst alles fahren darf was dazu passt oder was?
    Man stelle sich die Gesichter bei einer Kontrolle der Grünen vor, bei der Frage nach der Rechtmäßigkeit der Reifen:
    Alle beteidigten mit Fragezeichen über den Köpfen und nichts genaues weiß man nicht. :lautlach:

    Viele Grüße
    Gerd

  • "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten"


    Dieser Satz steht auch bei mir im Schein. In dem neumodischen Beiblatt zum Brief steht bei mir nur die größe der Reifen drin. Demnach kann auch die :stop polizei: vor Ort keine Reifen beanstanden.
    Gerade Gestern fuhr ich in ne Kontrolle, der Mopped fahrende Freund und Helfer wunderte sich nur das ich die Db Eater an meinen Akra´s dran habe. Das sehe er nicht allzu häufig. :lautlach:


    Das es trotzdem Reifenfreigaben gibt, denke ich , liegt an der Produkthaftung.

    Spinnen, die spinnen, spinnen.

  • Zitat

    Original von vandi
    "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten"


    Dieser Satz steht auch bei mir im Schein.



    Und dieser Satz ist insofern schon hirnrissig, daß in 6-7 Jahren garantiert keiner dieser 3 Reifentypen mehr gebaut wird.



    Gut, hilft jetzt auch nicht weiter, wollts nur mal gesagt haben :amen::grins:

    Hinweis: Es handelt sich hier um einen rein subjektiven Post!


    Grüße Dirk

    KTM 950SM(R) ´06

    Ducati Hypermotard 821 SP ´13

  • Zitat

    Original von sinsser


    Und dieser Satz ist insofern schon hirnrissig, daß in 6-7 Jahren garantiert keiner dieser 3 Reifentypen mehr gebaut wird.


    Ne das ist egal , weil es gibt ja bis dahin einen Haufen "Freigaben" der Reifenhersteller ...


    Bridgestone BT002 und Metzeler Racetec sind auch nicht auch nicht laut Bedienungsanleitung Freigegeben,


    aber der Reifenhersteller gibt das OK und das ist dann Gesetzes Konform...


    Sicherlich wirds bald auch mal für andere Reifen Freigaben geben ( mpp o.ä. )