ABE für BOS-Töpfe

  • Hi Tuner !


    Hab' mir auch die BOS-Töpfe gegönnt !


    Frage gibt' s dafür 'ne ABE oder EWG-Betriebserlaubnis ? Auf der BOS Homepage steht man ist nicht verpflichtet sowas mitzuführen;
    aber 'nen Kumpel von mir haben die "Grünen" vor kurzem angehalten und die ABE verlangt. Bei seinen Sebrings war eine dabei !
    Bei meinen Töpfen war nix dabei und auf der Homepage hab' ich nix gefunden ! Hat jemand so ein Teil ??


    Grüße
    950

  • Nach EU-Richtlinien ist die eingestanzte E-Nummer ausreichend .


    Muß aber lesbar sein !!!
    Der :stop polizei: müßte mal zu Schulung .


    Und biste zufrieden :?:

    Einmal editiert, zuletzt von Awo ()

  • Du brauchst nur die NR auf den Töpfen...


    du kannst direkt vor Ort anfechten... die :stop polizei: sind in der Beweisspflicht...


    du musst denen das nur erklären, dann fragen die kurz in der Zentrale nach oder schaun ins Schlaue Buch und fertig...


    hauptsächlich die älteren :stop polizei: wissen es nicht und kennen noch von früher die ABE Zettelchen...


    man muss die nur freundlich wecken :grins:

  • hallo,


    eine dem auspuff beiligende abe ( oder wie sich die dinger heutzutage auch immer nennen mögen) sollte schon mitgeführt werden.
    wer sagt denn dem netten polizisten, ob die e-prüfnummer auf dem zb auspuff zum entsprechenden moped gehört.


    erkläre einem zufällig mal nicht so nettem polizisten, daß er (der gott in grün) in der beweispflicht ist. :gute besserung:


    Einmal editiert, zuletzt von charly.jr ()

  • Hi !


    Thanks an alle. Aus den Antworten muss ich wohl auch entnehmen daß es den "geliebten" ABE oder EWG-Zettel wohl wirklich
    nicht gibt !? Also gibt' s mit einem "Grünen" der die neue Gesetzeslage nicht so gut kennt vor Ort auf jeden Fall Diskussionen !?
    Nun Ja wird schon klappen. Den Ausdruck der BOS Homepage, daß man nicht verpflichtet ist eine ABE vorweisen zu koönnen, werd' ich auf jeden Fall mitnehmen. Und die E-Nummer ist ja gut zu lesen !!


    Grüße
    950

    Einmal editiert, zuletzt von 950 ()

  • @ Charly: Ich muss dem das gar nicht erklären, dass war schon imemr so und die wissen das auch :prost:


    Er gibt die E Nummer an die zentrale durch und in 3 min weiss er Bescheid...man muss die Jungs nur aufklären,wenn sie es noch nicht wissen...


    P.S: zu 99% schauen die eh nur ob DB Eater drin sind und ob überhaupt eine E Nr vorhanden ist

  • hi Supermotard,


    d.h., die mitgelieferte abe muß nicht mitgeführt werden.


    dieses e-prüfzeichen ist eine zuordnung der einzelnen länder.


    E1: Deutschland
    E2: Frankreich
    E3: Italien
    E4: Niederlande
    E5: Schweden
    E6: Belgien
    E7: Ungarn
    E8: Tschechien
    E9: Spanien
    E10: ehemaliges Jugoslawien
    E11: Großbritannien
    E12: Österreich
    E13: Luxemburg
    E14: Schweiz
    E15: DDR
    E16: Norwegen
    E17: Finnland
    E18: Dänemark
    E19: Rumänien
    E20: Polen
    E21: Portugal
    E22: Russische Föderation
    E23: Griechenland
    E24: Irland
    E25: Kroatien
    E26: Slowenien
    E27: Slowakei
    E28: Weißrussland
    E29: Estland
    E31: Bosnien und Herzegowina
    E32: Lettland
    E37: Türkei
    E40: Mazedonien
    E42: Europäische Union
    E43: Japan


    ich kann mir deshalb nicht vorstellen, daß bei den leos mit e13 prüfzeichen die unterlagen (sprich eg-abe) bei der ortsansässigen polizei
    hinterlegt ist.


    aber ist auch ziemlich wurst. wenn die götter meinen recht zu haben, nützt es vor ort ziemlich wenig. wenn etwas, was nicht unserer stvzo entspricht, gefunden werden möchte, wird es gefunden.


    in ländlichen gegenden, wo man mit den cops evtl per "du" ist, gehen die uhren evtl. anders.


  • Man muss natürlich "überall" immer freundlich bleiben und den :stop polizei: entgegen kommen...


    Wenn man mit 170 durch einen Ort brennt, danach sich nur widerwillig anhalten lässt,


    vom feinsten dann noch rumpöbelt und dann auf die E-Nr verweisst, wird jeder Polizist auf einmal eine ABE haben wollen,


    um dir einen reinzuwürgen...



    Die offiziele Version von Bos. lautet :


    Die E-Nummer am Schalldämpfer sagt aus, für
    welches Motorrad dieser Dämpfer zugelassen ist. Laut
    §19 StVZO muß dieser nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Ebensowenig sind Sie verpflichtet, eine Ablichtung der EWG-Betriebserlaubnis mit sich zu führen.



    d.h. immer bei Kontrolle auf § 19 hinweisen... :daumen hoch: