Reifenbindung 1050/1190/1290 austragen?

  • Die Markenbindung ist quasi nicht mehr vorhanden, solange der Reifen den Dimensionen entspricht die eingetragen sind darf man jede Marke fahren.


    Es geht quasi nur um Reifen mit anderen Dimensionen (z.B. nen 190er statt 180er), ist dieser vor 01.2020 produziert kann der z.B. immer noch mit einer Reifenfreigabe seitens des Reifenherstellers gefahren werden. Reifen nach 01.2020 dürfen nicht mehr gefahren werden bzw müssen eingetragen werden.


    Wie wird die Rad-/Reifenkombination beurteilt?

    • Fall1: Auf dem Motorrad befindet sich die Rad-/Reifenkombination, die auch in den Papieren eingetragen wurde. Solange das Fahrzeug keine Veränderungen aufweist, die Einfluss auf die Rad/Reifen-Komi oder deren Freiraum hat, ist das entsprechend in Ordnung.
    • Fall 2: In den Papieren ist Reifen A eingetragen, montiert ist allerdings der straßenzugelassene Reifen B, der die gleiche Reifenbauart, gleiche Größenbezeichnung und auch alle weiteren Parameter von Reifen A erfüllt oder übertrifft. Das heißt Reifen B muss mindestens die gleiche Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitskategorie aufweisen wie Reifen A, kann diese aber in diesen Punkten auch übertreffen. Auch hier wird die Rad-/Reifen-Kombi als zulässig gewertet, die Betriebserlaubnis erlischt nicht und auch eine Eintragung ist nicht nötig.
    • Fall 3: Für den Fall das mehrere Rad-/Reifenkombinationen erlaubt sind, können alle Rad-/Reifenkombinationen montiert werden, die vom erlaubten Mindestmaß bis zum erlaubten Maximalmaß reichen. Hierbei müssen alle Reifenparameter wie Tragfähigkeitskennzahl oder Geschwindigkeitskategorie erfüllt oder übertroffen werden. Außerdem muss der montierte Reifen im Bereich des geringsten und maximalen Abrollumfang liegen.
    • Fall 4: Ist der montierte Reifen schmäler oder breiter als die in den Papieren eingetragene Reifengröße, oder unterscheidet sich im Abrollumfang, erlischt die Betriebserlaubnis. Der Reifen muss zukünftig in die Papiere eingetragen werden, eine Reifenfreigabe gilt nicht mehr. Allerdings gibt es hier eine kleine Besonderheit, zu der wir noch kommen.
    • Fall 5: Sollte das Fahrzeug nicht EU-typgenehmigt sein, z.B. bei einer Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge, muss auch die eingetragene Reifengröße verwendet werden, ansonsten erlischt die Betriebserlaubnis oder der Reifen muss eingetragen werden.

    https://motorcycles.news/reife…-zaehlen-nicht-mehr-aber/

  • wieder was gelernt.


    Schrieb aber auch schon das ich mir nicht sicher bin bei diesem ja nein vielleicht regelwerk.

    Es gibt auch einige spezialisten zb. Mopedreifen.de die das anders sehen.


    Ich bin letztens noch in eine kontrolle gekommen. Der polizist wollte die reifenfreigabe sehen. Da ich sie dabei hatte war alles gut.


    Mag sein das man ohne freigabe rechtlich recht bekommt vor gericht, aber man spart sich sicherlich laufereien und ärger ......


    Gruss axel

  • Ich bin letztens noch in eine kontrolle gekommen. Der polizist wollte die reifenfreigabe sehen. Da ich sie dabei hatte war alles gut.

    Nur wenn der Reifen älter ist als DOT 1.20

    Ich hatte eine Freigabe dabei, aber einen Reifen 6.20.
    Mir wurde die Betriebserlaubnis entzogen und ich wurde vor die Wahl gestellt
    innerhalb vier Wochen die richtigen Reifen aufzuziehen oder die aufgezogenen Reifen eintragen zu lassen.


    Immer daran denken:
    Gummierte Seite nach unten,
    lackierte Seite nach oben...

    :wheelie:

  • ich habe eine 1290 s aus 2020 und keine reifenbindung eingetragen. Der reifen ist aus 48 woche 2020.

    Der polizist wollte trotzdem eine freigabe sehen, obwohl ich keine bindung habe.


    Verstehe eh nicht warum immer noch freigaben für neue modelle gefahren werden wenns egal ist was man drauf hat wenn keine reifenbindung besteht.


    Kann es sein das das jeder landkreis anders handhabt???


    Gruss axel

  • :denk:Beim TÜV hat ein Kunde die "alte Freigabe " dabei gehabt der meinte das gilt jetzt nicht mehr es gibt keine Freigaben mehr.

    :denk:Genauso wars mit dem Anhänger der TÜV meinte wenn ältere Reifen wie 6 Jahre auf einem 100 KmH Hänger sind darf man ihn noch mit 80 KmH fahren und gab TÜV :staun:dann kam nach einem Jahr die :polizei:Kontrolle und untersagte die weiterfahrt :sehe sterne: einerseits steht dass wenn man recherchiert, dass die Betriebserlaubnis erlischt anderseits ist es nix andres wie ein 80 KmH Hänger der darf Reifen egal wie alt drauf haben solange die in Ordnung sind :denk:wemm kann man da noch glauben :sehe sterne:

  • der TÜV meinte wenn ältere Reifen wie 6 Jahre auf einem 100 KmH Hänger sind darf man ihn noch mit 80 KmH fahren und gab TÜV

    Nach der Logik kann ich mir ja HR-Reifen auf nen Lambo schnallen, solange ich damit nur 210 fahre..... Immer wieder erstaunlich wie die Inkompetenz in allen Bereichen um sich greift.

    Hinweis: Es handelt sich hier um einen rein subjektiven Post!


    Grüße Dirk

    KTM 950SM(R) ´06

    Ducati Hypermotard 821 SP ´13

  • Nach der Logik kann ich mir ja HR-Reifen auf nen Lambo schnallen, solange ich damit nur 210 fahre.....

    Das hat damit nichts zu tun.


    Für eine 100km/h Zulassung (Anhänger) ist zwingend vorgeschrieben dass die Reifen nicht älter als 6 Jahre sein dürfen.
    Ein 80km/h Anhänger muss nur ausreichend Profiltiefe haben und darf keine Altersrisse und/oder Beschädigungen aufweisen.

    Wenn die Reifen bei der HU älter als 6 Jahre sind darf der Prüfer die Plakette nicht verweigern, muss aber darauf hinweisen dass
    die 100km/h Zulassung erloschen ist bis zum aufziehen "neuer" Reifen (jünger als 6 Jahre).


    Immer daran denken:
    Gummierte Seite nach unten,
    lackierte Seite nach oben...

    :wheelie:

  • Wenn die Reifen bei der HU älter als 6 Jahre sind darf der Prüfer die Plakette nicht verweigern, muss aber darauf hinweisen dass
    die 100km/h Zulassung erloschen ist bis zum aufziehen "neuer" Reifen (jünger als 6 Jahre).

    Sorry, sag was Du willst, aber das ist doch ne blödsinnige Regelung. Entweder ist das Gefährt mit den 100km/h zulässig oder nicht.

    Dann müssen eben neue Reifen drauf.

    Hinweis: Es handelt sich hier um einen rein subjektiven Post!


    Grüße Dirk

    KTM 950SM(R) ´06

    Ducati Hypermotard 821 SP ´13

  • Sorry, sag was Du willst, aber das ist doch ne blödsinnige Regelung. Entweder ist das Gefährt mit den 100km/h zulässig oder nicht.

    Dann müssen eben neue Reifen drauf.


    Es wird aber so gehandhabt bei der HU.
    Der Prüfer darf die Plakette aufgrund des Reifenalters nicht verweigern.
    Es darf nur eine Empfehlung ausgesprochen werden.

    Wenn mit 7 Jahre alten Reifen die Plakette verweigert wird und man nochmal zur Nachprüfung müsste

    (und die dann ja auch nochmal zahlen müsste), dann würden auch wieder alle schreien und mosern...


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    :wheelie:

  • Die rechte Hand weiß nicht was die linke tut. So ist es leider realität.

    "Runde Scheinwerfer sind immer falsch" :prost: