Reifenbindung 1050/1190/1290 austragen?

  • hat heute auch bei mir problemlos funktioniert :peace: ,
    die Dame staunte zum Austrag und sagte, die meisten wollen immer nur was eintragen lassen...


    Danke nochmals an Gerry

    MZ TS 150 (33), Honda Varadero XL 1000 (100), KTM 1190 A (60), KTM 1290 SAS (... tkm)

  • @ Gerry13: Mail ist raus zu dir. Vielen Dank für das Weiterleiten :Daumen hoch:

  • Ich muss jetzt nochmal etwas fragen... :denk:


    Also so lange die CTA 2 im Schein unter Nr. 22 steht darf ich keinen anderen fahren? Auch nicht den Roadsmart 3 mit Freigabe die ich mitführe?


    Gruß Mario

  • Klar kannst du den Road Smart 3 fahren, hat ja eine Freigabe. Du musst diese nur mit dir führen.

    Grüße Frank


    KTM = Kleines Technisches Meisterwerk

  • Heute 15 min auf Zulassungsstelle 12,40€ gezahlt und alles erledigt!


    Nochmals vielen Dank für Euren Einsatz :Daumen hoch: :respekt:

    :Kürbis: Gruß Lovi

  • Das ist genau der Punkt. Mein freundlicher Motocross-Kollege und GTÜ-Prüfer sagte mir die Tage, dass die Austragung gar nichts bringe, denn der eingetragene CTA sei ja ohnehin nur eine Empfehlung, da wir ja auch jeden anderen Reifen mit Herstellerfreigabe fahren könnten. Genau das (und nicht mehr!) dürften wir aber auch, wenn der CTA eingetragen bliebe.


    Einfacher ausgedrückt: Egal, ob der CTA noch eingetragen ist oder nicht, wir dürften (in Deutschland) ohnehin nur Reifen mit einer Freigabe des Reifen- oder Fahrzeugherstellers fahren.


    Dann hätten wir mit der Austragung rein rechtlich (also z.B. bei einem Versicherungsfall) nichts gewonnen, außer vielleicht, dass ein unbedarfter Rennleiter vielleicht gar nicht erst nach der Freigabe eines Reifenherstellers fragen würde. Ich bin ja nun nicht vom Fach und kann das deshalb nicht abschließend beurteilen, deshalb hoffe ich, dass hier jemand aus der Juristenfraktion mitliest und mal etwas Licht ins Dunkel dieser ganzen Reifengeschichte bringen kann.
    .

  • Gerry: vielen Dank dass Du hier eine Lösung geschaffen hast! Das ist mit Abstand das Beste was mir bis heute in diesem Forum passiert ist.

    When flag drops, shit stops!

  • Das ist genau der Punkt. Mein freundlicher Motocross-Kollege und GTÜ-Prüfer sagte mir die Tage, dass die Austragung gar nichts bringe, denn der eingetragene CTA sei ja ohnehin nur eine Empfehlung, da wir ja auch jeden anderen Reifen mit Herstellerfreigabe fahren könnten. Genau das (und nicht mehr!) dürften wir aber auch, wenn der CTA eingetragen bliebe.


    Einfacher ausgedrückt: Egal, ob der CTA noch eingetragen ist oder nicht, wir dürften (in Deutschland) ohnehin nur Reifen mit einer Freigabe des Reifen- oder Fahrzeugherstellers fahren.


    Dann hätten wir mit der Austragung rein rechtlich (also z.B. bei einem Versicherungsfall) nichts gewonnen, außer vielleicht, dass ein unbedarfter Rennleiter vielleicht gar nicht erst nach der Freigabe eines Reifenherstellers fragen würde. Ich bin ja nun nicht vom Fach und kann das deshalb nicht abschließend beurteilen, deshalb hoffe ich, dass hier jemand aus der Juristenfraktion mitliest und mal etwas Licht ins Dunkel dieser ganzen Reifengeschichte bringen kann.
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    Das ist so definitiv nicht richtig. Du kannst nach europäischer Zulassungsverordnung JEDEN !!! Reifen fahren, der die eingetragenen Anfordeungen wie Größe, Last-und Geschwindigkeitsindex mindestens erfüllt :Daumen hoch::Daumen hoch::Daumen hoch::Daumen hoch::Daumen hoch: .
    Alles andere ist Bullshit im Quadrat. Da der Rest der Welt im Rahmen der oben angeführten Werte an Reifen fahren darf was er will, braucht es auch keine Freigaben des Herstellers um seine Schlappen aufzuziehen.
    Hört endlich auf über so einen (nur in D praktizierten) :kacke: überhaupt nachzudenken, da geht es nur um Kohle und nichts anderes.
    Wer auf der masochistischen Schiene fährt soll ruhig bei seiner Opferrolle bleiben, für den Rest :amen: Europa diu vivere.


    Gruß Gerry

    :wheelie: Spaß ist alles was du im Leben brauchst :wheelie:

  • So genau will ich es gar nicht wissen.... Hauptsache die Reifenbindung ist weg.


    BTW: an meiner seeligen 90er GS, wie auch an anderen (alten) Krädern hatte ich keinen Reifentyp eingetragen. Ich durfte ALLES fahren, insoweit die obigen Parameter gepasst haben.

    Gruß vom Harald
    "S. Auerteig"
    KTM ADV1190/R ´14; Yamaha T700 Tenere ´21; :prost:

  • Einfacher ausgedrückt: Egal, ob der CTA noch eingetragen ist oder nicht, wir dürften (in Deutschland) ohnehin nur Reifen mit einer Freigabe des Reifen- oder Fahrzeugherstellers fahren.



    Das ist falsch!

  • Wenn Gerry13 mit seiner Europa-Theorie recht hat, braucht man die Reifenempfehlung in Feld 22 der Zulassung Teil 2 gar nicht erst auszutragen - man könnte sie ohnehin ganz einfach ignorieren. Das trauen wir uns aber mehrheitlich nicht.


    NoOne:
    Was daran genau ist falsch, und wo, bitte, kann ich das an offizieller Stelle nachlesen?


    Ich hätte ja nur zu gern Rechtssicherheit, um ohne jedes Risiko auf meine 1190-T endlich mal Sport-Tourenreifen aufziehen zu können. Die letzten CTAs sind noch keine 2000km alt und zeigen schon wieder dermaßen abgefahrene Flanken, dass beim TÜV erst mal diskutiert werden musste. Das wäre bei Reifen mit mehr Positiv-Profil an den Flanken sicher nicht, oder zumindest nicht so früh, der Fall.
    .

  • Ja wenn das mit der 'Rechtssicherheit' so klar und einfach wäre, dann würden wir nicht in D bzw. Europa leben.


    Eben darum ist es gut, wenn in den Papieren nichts drin steht, da kann/braucht man darüber auch nicht mehr diskutieren.


    Einzuhalten sind lediglich die eingetragenen Kenngrößen!
    Freigaben, UBB usw. sind ggf. ergänzend zweckdienlich, da sie den Fahrer meist in wohlige Gefühle versetzen.

    MZ TS 150 (33), Honda Varadero XL 1000 (100), KTM 1190 A (60), KTM 1290 SAS (... tkm)

  • Servus!


    Ganz so einfach ist es eben nicht. Aber wer der erste sein will und sich auf einen Rechtsstreit einlassen will um das erste Grundsatzurteil in dieser Sache zu erwirken, nur zu ;)


    Reifen- und Motorradhersteller sind fein raus, indem sie Reifenfreigaben ausgeben. Der Fahrer von nicht freigegebenen Reifen jedoch nicht. Da der Haftungsfall meines Wissens bislang ungeklärt ist, kann man nur davon abraten. Das die Einhaltung der Reifendimensionen nicht ausreicht zeigt der Fall TKC70, dessen Freigabe zurückgezogen wurde.


    Gruß
    Harald

  • Man Leute ihr macht euch aber echt ins Hemd, das ist ja nicht zu ertragen wen ihr so angst habt das ihr was falsch macht dann fahrt doch einfach den conti und gut das gejammer ist ja nicht aus zu halten. Ich frag mich nur wie so ihr Motorradfahrt ich würde euch raten am besten nicht mehr als nötig im Öffentlichen Straßenverkehr teil zu nehmen dann könnt ihr auch nix falsch machen.


    Ich musste das mal schreiben da gibt sich Gerry so viel mühe und macht das alles und einige sind nur am schreiben das ist immer noch illegal. Tatsache ist man muss nur den Fahrzeugschein dabei haben und wen da keine Reifenbindung drin steht ist alles erlaubt. :Daumen hoch:

  • Es geht dann doch 'nur' um den Fall, dass ein versagender, nicht empfohlener Reifen zu einem tragischen Unfall geführt hat.
    Da gibt es ganz andere Risiken, wenn ich vor allem im Frühjahr immer die Unfallnachrichten mit Motorrädern so verfolge, dann sind da meist die Fahrer selbst oder/und andere (PKW) beteiligt,
    aber die Reifen ??? Das soll aber schon vorgekommen sein, aber ich denke das liegt prozentual im Komma....Null.... Bereich.
    Siehe dazu auch meinen Beitrag (5) in 'Metzeler Tourance Next - Risse in Seitenwand'
    Da hätte ein Reifen mit Freigabe mich und meine Frau fast verabschiedet! Ihr glaubt doch nicht, dass da ein Hersteller in Haftung zu nehmen gewesen wäre, so viel Anwälte wie die haben.
    Unsachgemäßer Gebrauch wäre das einfachste Argument, auch ganz schwer zu widerlegen.
    Also was nützt eine oder keine Freigabe?

    MZ TS 150 (33), Honda Varadero XL 1000 (100), KTM 1190 A (60), KTM 1290 SAS (... tkm)

  • Hm, das hilft irgendwie alles nicht so richtig weiter. Vielleicht bringt eine andere Frage etwas Licht ins Dunkel:


    Was steht denn in dem Gutachten des GTÜ-Mannes drin? Das man auf der @ fahren kann, was man will? Oder das nur der Eintrag in Feld 22 gelöscht werden kann, ohne Angabe von technischen Gründen? Wenn da tatsächlich die Verwendung beliebiger Reifen begutachtet ist, währen wir auch rechtlich auf der sicheren Seite. Denn woher sollen wir als dumme, einfache Moppedfahrer etwas besser wissen als die Herren Fachingenieure. Dann hätte meines Erachtens im Falle eines Falles der GTÜ-Mann die A-Karte. Und dann macht die Austragung auch Sinn.


    Also: weiß schon jemand, was in dem Gutachten genau drin steht?
    .

  • Es geht dann doch 'nur' um den Fall, dass ein versagender, nicht empfohlener Reifen zu einem tragischen Unfall geführt hat.


    Nee, geht auch um den Fall dass ich z.B. nach 2000 km Risse, Ablösungen etc. ohne Unfall feststelle und einen neuen Reifen haben will BEVOR es zum Unfall kommt. Gibt's genug Beiträge zu auch hier im Forum. Anstandslos n neuen wirds da kaum geben.

    beware of the mantis

  • Hm, das hilft irgendwie alles nicht so richtig weiter. Vielleicht bringt eine andere Frage etwas Licht ins Dunkel:


    Was steht denn in dem Gutachten des GTÜ-Mannes drin? Das man auf der @ fahren kann, was man will? Oder das nur der Eintrag in Feld 22 gelöscht werden kann, ohne Angabe von technischen Gründen? Wenn da tatsächlich die Verwendung beliebiger Reifen begutachtet ist, währen wir auch rechtlich auf der sicheren Seite. Denn woher sollen wir als dumme, einfache Moppedfahrer etwas besser wissen als die Herren Fachingenieure. Dann hätte meines Erachtens im Falle eines Falles der GTÜ-Mann die A-Karte. Und dann macht die Austragung auch Sinn.


    Also: weiß schon jemand, was in dem Gutachten genau drin steht?
    .


    Ich versuche es ein letztes mal. Wenn keine Reifenbindung eingetragen ist kannst du fahren was du willst, da keben KEIN Reifen eingetragen ist.
    Ihr stellt euch aber auch an da graust es einem manchmal wirklich :motzki: .
    AAAAAALLLLLLEEEEEEE KTM's (ausser in D) dürfen (weil europäisches Recht) AAAAALLLLLEEEEE Reifen fahren die von der Größe her passen !!!
    Wie gesagt, meine Speedy Bj. 01/2008 hat schon keine Reifenbindung von Haus aus nicht eingetragen.
    Und warum ??? weil es lt. EZV KEINE gibt. Für den treudoofen Rest gibts dann die "deutsche" Variante.
    Macht was ihr auch immer nie tun wolltet, und der Rest erfreut sich an der neuen Freiheit, die ihm eigentlich schon von Beginn an zusteht :Daumen hoch:


    Gruß Gerry :kapituliere:



    BTW, wo soll eigentlich der Satz hin "Fahrer darf alles fahren was er will" und das mindestens in 180 Sprachen, falls man mal im Ausland unterwegs ist :alter schwede:

    :wheelie: Spaß ist alles was du im Leben brauchst :wheelie:

    Einmal editiert, zuletzt von Gerry13 ()

  • Oh Mann, dass ist ja alles unerträglich zu lesen ...


    @pauke: Lesen reicht nicht, verstehen ist mindestens ebenso wichtig!!!


    Was die Frage angeht, was man fahren darf und was nicht, wird doch gar nicht in Frage gestellt!!!


    Aber was glaubt ihr wohl, warum sich die Reifen- und Motorradhersteller damit absichern???


    Sicher nicht, weil sie grad zu viel Zeit übrig hätten und mal wieder selber im Sattel sitzen wollten um Reifen zu testen.


    Die Frage ist hier nicht illegal oder legal.


    Es geht um eine simple Haftungsfrage und ob man als Fahrer herangezogen werden kann, wenn man Reifen fährt, die keine Freigabe haben.


    Diese Frage ist offen, weil es dazu noch keine Rechtsprechung gibt. So simpel ist das.


    Denn während sich die Hersteller beruhigt zurücklehnen können, steht man als Fahrer eines nicht freigegebenen Reifens erstmal dumm dar und muss plausibel machen, dass der Reifen auf dem Motorrad gefahren werden durfte.


    So weit müsst ihr doch selbst denken können, dass sich das Gegenüber in einem Rechtsstreit auf genau solche Dinge stürzt und ihr in der Bringschuld sein werdet. Viel Spaß dann übrigens beim Bezahlen der Gutachter etc.


    Ich meine, macht doch was ihr wollt. Aber zu sagen, nur weil keine Reifenbindung mehr eingetragen ist, kann ich jetzt jeden Reifen bedenkenlos fahren und brauche mir keine Sorgen machen, dass im Fall eines Falles es für mich keine Folgen hat,


    IST GEGENWÄRTIG SCHLICHTWEG FALSCH


    Punkt.


    Wir können weitersprechen, wenn es dazu vor einem Gericht eine Entscheidung gegeben hat.


    Doch bis es soweit ist, bewegt man sich in einer Grauzone.


    Und Pauke ... das hat nicht im geringsten etwas mit der Frage zu tun, warum man überhaupt Motorrad fährt. Das ist schon echt absurd so eine Argumentation!


    Das musste jetzt ebenfalls mal raus!