A2 Führerschein - Ungedrosselt - Polizeierfahrungen

  • Also meine Versicherung möchte eine Ablichtung des Fahrzeuscheins - wenn da 35kw drinstehen und ich will 50kw versichern, dann machen die das sicher nicht mit.

    einen schönen Spruch überleg ich mir noch..... :grins:

  • Vor allem, wo wäre denn da der Sinn?


    Nur weil Du es bei der Versicherung als offen angegeben hast, wird es noch lange nicht legal, wenn Du ohne Fahrerlaubnis damit fährst und ich vermute, das die Versicherung dir dann auch eher Gegenwind bereiten wird, als klaglos zu bezahlen.
    Darfst Du offen fahren, dann frag ich mich, wo ist der Vorteil der Drossel?


    Generell würde ich ja sagen, lernt in den zwei Jahren erst mal sauberes Kurvenfahren, bremsen etc.
    Das Stilfserjoch hoch wird das sicher mehr bringen, als ein paar PS mehr :zwinker:

    Chrom bringt dich nicht nach Hause!

  • Denken hier einige Tatsächlich, dass ein versierte MR Beamter nicht erkennt ob ein MR 25/35 kw oder das doppelte und mehr leistet, tststs


    Und wie stellt der "versierte MR Beamte" das fest?
    Durch eine Probefahrt oder durch einen mobilen Leistungsprüfstand?
    Ok, mit 200km/h sollte man sich mit einem A1-Motorrad wohl besser nicht erwischen lassen, aber bei einer normalen Kontrolle?

  • Sind wohl alle erwachsen hier und demnach muss jeder für sich selbst entscheiden, was er da tut und dann auch mit den entsprechenden Konsequenzen leben, wenn er erwischt wird. Es ist illegal, das bestreitet keiner, es kostet Geld wenn man erwischt wird, auch das bestreitet keiner...nur so manch ein Gutmensch hier sollte mal den erhobenen Finger einfach unten lassen... :gute besserung:

    Goldwing-Pussy-Club-Member

  • Wolfgang.A, altes Sprichwort, wer bei A schraubt, kann B nicht lassen, Zubehör etc., einfach festzustellen sind Gasgriffreduzierung oder Tourenzahlreduzierung. Dreh mal an einem Reduzierten MR oder an einer offenen die Drehzahl hoch. Und dann verraten sich die "Neulenker" meisst selbst. Sind ja keine "Verbrecher".

    Tu was Du willst und steh dafür gerade.

  • ...ist aber nur noch eine Frage der Zeit, bis es diese Form der Drosselung gar nicht mehr gibt, da es bei Neufahrzeugen eben ganz simpel über die Elektronik geht - und da lässt sich das eben nur sehr schwer feststellen...

    Goldwing-Pussy-Club-Member

  • .....ich bin meine SMC 6 Jahre ungedrosselt gefahren, weil in meinem Führerschein das Datum 10.2.79 steht.
    Seit einem Jahr fahre ich die Alphadrossel, weil meine Tochter die SMC auch fahren möchte.


    Alter, das Ding macht gedrosselt genauso viel Spass wie mit den, glaube ich, 63 PS.


    Glaube mir, es ist das Risiko nicht wert

  • ...ist aber nur noch eine Frage der Zeit, bis es diese Form der Drosselung gar nicht mehr gibt, da es bei Neufahrzeugen eben ganz simpel über die Elektronik geht - und da lässt sich das eben nur sehr schwer feststellen...


    Im Moment noch ja. Einfache Diagnosegeräte sind ja nicht sonderlich teuer und der Gesetzgeber hat ja schon vorgeschrieben, das alle Neuzulassungen eine OBD haben müssen. Eine Frage der Zeit, bis es soweit ist, das bei einer Kontrolle und ausreichendem Verdacht da angestöpselt und nachgeschaut wird.

    Chrom bringt dich nicht nach Hause!

  • ...da muss ich dir Recht geben...kann mir gut vorstellen, dass das in ein paar Jahren zur Standardausrüstung gehören könnte

    Goldwing-Pussy-Club-Member

  • Tja, ich war auch 2 Jahre Ungedrosselt unterwegs, jetzt habe ich auch dass Stage 1 Kit verbaut mit PC5 etc. Da wären wir ja auch wieder beim Thema Versicherungsschutz. Theoretisch fährt jeder 5te KTMler dann ohne Zulassung rum, also fast dass gleiche wie offen fahren wenn man eigentlich gedrosselt fahren darf. (Außer Fahren ohne Fahrerlaubnis)

  • ...nicht das Gleiche, da Du ja den passenden Führerschein hast.
    Zudem bringt Stage 1 ja kaum Mehrleistung...das ist also kaum relevant um hier irgendeinen kausalen Zusammenhang zu erzeugen. Also bleibt das Fahren ohne Betriebserlaubnis, was nur eine Ordnungswidrigkeit ist...

    Goldwing-Pussy-Club-Member

  • Ich finde diesen Thread ziemlich interessant, denn ich habe mich ja bisher auch immer bezüglich verdeckten Tunings von all den Haftungsfragen im Falle des Falles einschüchtern lassen. Nun aber lese ich hier, dass selbst sattes Tuning allenfalls eine Ordnungswidrigkeit darstellt.


    Noch krasser liest sich für mich, dass man selbst im allerübelsten, eher theoretisch konstruierten Fall (z.B. Tuning nachgewiesenermaßen ursächlich für einen Unfall mit Todesfolge oder Invalidität) mit maximal 5000 Euro aus eigener Tasche dabei ist. Mal ganz abgesehen von ethischen Fragen wäre das ein doch recht überschaubares Risiko und angesichts der doch arg begrenzten Möglichkeiten erwischt zu werden schon fast eine Aufforderung, hier und da noch ein bisschen Leistung zu suchen.


    Wenn das so stimmt, wirft das auch ein anderes Licht auf die Praxis auf bei Straßenkontrollen. Denn damit wäre ja auch erklärt, warum bei Kontrollen alles Mögliche penibel angeschaut und ausgemessen wird, nur offenkundige Indizien für eine Leistungserhöhung oft genug einfach ignoriert werden. Das kann ja nur daran liegen, dass ein geringfügig veränderter db-Eater gesamtgesellschaftlich eine höhere Relevanz als eine "offene" Leistungsentfaltung hat. Wirklich interessanter Gedanke ...


    Im übrigen bin ich ganz beim Kradreisenden: Ein paar PS mehr machen einen ungeübten Fahren nicht wirklich schneller oder gar besser. Ich behaupte sogar, dass Leistung für jeden ungeübten Fahrer eher kontraproduktiv ist. Zielführender wäre, zunächst mal mit sehr wenig Leistung das Handwerk zu erlernen. Und das nicht etwa wegen des Risikos, denn es ist scheixxegal, ob ich mit 15PS oder mit 150 PS im Gegenverkehr lande und dabei draufgehe.


    Vielmehr glaube ich, dass man gerade mit wenig Leistung ganz einfach darauf angewiesen ist, handwerklich sauber und gleichzeitig zügig zu fahren. Wer z.B. spät und auf den Punkt genau auf der richtigen Linie bremst, eine vertretbare, aber eben auch nicht zimperliche Schräglage einnimmt, dann im richtigen Gang früh und entschlossen aufs Gas steigt und schließlich sauber Gang für Gang durchlädt, der kann auf kurvigen Strecken auch mit lächerlichen 15PS 80-90% aller Piloten auf all ihren PS-Monstern das Leben richtig schwer machen.


    Und das ist nicht frei erfunden, sondern in der Saison sehe ich sowas jede Woche, wenn ich mit meinen Kindern und deren Kumpels mit ihren 125ern unterwegs bin und wir uns von hinten durch die Felder der hier in den Kurven herumeiernden GS-Clubs pflügen. Ach ja: jetzt werden die 18 und dürfen 48 PS. Dann haben sie mehr als 3 mal soviel Dampf wie bisher. Hoffentlich wird das nicht peinlich für mich und meine GT ...
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  • Mit einer 125er Aprillia 2 Takt hat man sogar sehr gut die Möglichkeit 1000er oder 600er abzuziehen, weil die meisten einfach auf geraden gasgeben, du mit der 125er aber sogar in Kurven gasgeben kannst.

  • Daß Leistung nicht alles ist mussten hier vor zwei Wochen auch einige lernen. Ich war mit meinem 16 jährigen Neffen mit seiner getunten 50er in den Bergen, und da hat er im Kurvengeschlängel ein paar Superbikes ganz alt aussehen lassen.
    Er hat eine 50er Sumo, mittels anderer Kurbelwelle, Kolben und Zylinder auf 95ccm und 35 PS getunt. In den Rahmen hat er Versteifungsbleche einschweissen lassen und eine Bremsanlage von seiner 125er Honda verbaut. Das Ganze wiegt etwa 90 KG.
    Dieses Gefährt ist sogar Alltagstauglich, er fährt damit jeden Tag zur Schule.
    Legal ist es hier natürlich auch nicht

    1290 SAT

    990 SMR
    Duke 790 (nur für den Kringel)
    690SMCR

    390 ADV

  • Noch krasser liest sich für mich, dass man selbst im allerübelsten, eher theoretisch konstruierten Fall (z.B. Tuning nachgewiesenermaßen ursächlich für einen Unfall mit Todesfolge oder Invalidität) mit maximal 5000 Euro aus eigener Tasche dabei ist. Mal ganz abgesehen von ethischen Fragen wäre das ein doch recht überschaubares Risiko und angesichts der doch arg begrenzten Möglichkeiten erwischt zu werden schon fast eine Aufforderung, hier und da noch ein bisschen Leistung zu suchen.

    ...jetzt nicht alles in einen Topf werfen! Bei den 5000 Euro geht es nur um einen Haftplichtschaden und Vorsatz oder ähnliches würden die Dinge dann noch mal anders aussehen lassen. Von strafrechtlichen Konsequenzen mal gar nicht zu reden!!!

    Goldwing-Pussy-Club-Member

  • ...jetzt nicht alles in einen Topf werfen! Bei den 5000 Euro geht es nur um einen Haftplichtschaden und Vorsatz oder ähnliches würden die Dinge dann noch mal anders aussehen lassen...


    Ich finde diese Frage äußerst interessant, aber könntest du deine These, dass da mehr droht, mal mit §§ oder im Freitext untermauern?


    Abgesehen von versätzlichen Dingen, die vertraglich nicht unter den Verischerungsschutz fallen (Rennveranstaltungen, vorsätzliche Herbeiführung des Schadens und Nutzung des Fahrzeugs für Straftaten) fällt mir im Moment nichts ein, warum es nicht bei der Haftungsbegrenzug auf 5.000,- € (§ 5 Abs. 3 KfZPflVVG bleiben sollte.


    Ich leg' mal mit einer "Idee" vor:
    § 116 SGB X ermöglichst den Regress der Krankenversicherung als Sozialversicherungsträger, die, nach der Teilungsvereinbarung unter den Versicherungen, wie der KfZ-Haftpflichtversicherung, auf einem Teil der Krankenbehandlungskosten sitzen bleibt und auf die Idee kommen könnte (ist wohl schon passiert), sich ihren Quotenanteil von dem zu holen, der ohne BE (= vorsätzliche Obliegenheitsverletzung) unterwegs war.
    Ich halte das aber für nicht möglich, weil die 5.000,- € Deckelung den pflichtwidrigen Versicherungsnehmer ja gerade vor existenzbedrohernder Inanspruchnahme schützen soll, weshalb der Sozialversicherungsträger nicht anders gestellt werden kann, als wenn dem Unfallverursacher kein Pflichtenverstoß zur Last gelegt werden könnte.


    Also: Welche anderen finanziellen Unbilden (außerhalb des Ordnungswidrigkeiten- und Führerscheinrechts) siehst du?


    Grüße,
    Moritz

    E-Bike Fahrer reagieren, auf ihr Problem angesprochen, zunehmend gereizt.

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  • Da schau her, jetzt wird es ja mal richtig spannend. Dran bleiben, Leute, und dass mal weiter oder am besten gleich zu Ende denken und diskutieren. Meinen Dank dafür!
    .

  • Hallo Moritz,


    schön, dass es mal konstruktiv wird... :Daumen hoch:
    Der reine Haftpflichtregress wird wohl bei den 5000 Euro bleiben....aber hier wurde ja von Invalidität und Todesfolge gesprochen und da kommt dann das Strafrecht und evtl. noch eine Zivilklage on top, weswegen ich nun die 5000 Euro Regress nun nicht als den "worst case" sehen möchte. Allerdings ist das alles schon sehr konstruiert, da diese Extremfälle ja nun (zum Glück) nicht den Regelfall darstellen.


    Lustig finde ich, dass (endlich) mal eine Diskussion in die andere Richtung hier stattfindet, da ja sehr häufig das alles sehr negativ dargestellt wird...


    Viele Grüße
    Markus

    Goldwing-Pussy-Club-Member

  • Hallo Markus,


    das Thema interessiert mich spätestens, seit ich vor Jahren mal meinen Lancia auf Schaltsaugrohrtechnik umgebaut habe und mich vor aller technischer Euphorie erst nach dem Umbau gefragt habe, welche rechtlichen Konsequenzen das haben könnte.
    Ich persönlich kann auch Auspuffanlagen, die mehr Krach machen, als nötig, gar nichts abgewinnen, aber das soll mich ja nicht daran hindern, die (rechtlichen) Dinge korrekt in die Reihe zu bekommen.
    Die von dir angesprochenen verschärften strafrechtlichen Konsequenzen erfordern einen fachgutachterlich bestätigten technischen Zusammenhang zwischen der technischen Veränderung und dem Unfall.
    Das kan man bei einem lauten Auspuff vollkommen vergessen und selbst bei einer geöffneten Drosselung dürfte das den absoluten Ausnahmefall beschreiben.


    Grüße,
    Moritz

    E-Bike Fahrer reagieren, auf ihr Problem angesprochen, zunehmend gereizt.

  • Blöd halt dann nur für den, den genau der Extremfall dann trifft.


    Das Risiko darf ja jeder für sich selber abwägen, nur wenn schon jemand fragt, dann sollte man das auch ansprechen dürfen/müssen.

    Chrom bringt dich nicht nach Hause!