PP Gabelbrücke für SDR 2017

  • Es gab das Thema früher schon mal, ich möchte das für die 17er nochmals aufgreifen.


    [SDR] Power Parts Fussrastenanlage eintragen oder ABE?



    So wie ich das sehe ist nun die PP Gabelbrücke ohne jede Zulassung, durch KTM wird das aber so nicht wiedergegeben.


    Sieht man unter diesem Link so erscheint der Vermerk "Approvals: keine EC Zulassung".


    Somit dürfte das auch den WP Lenkungsdämpfer der in Verbindung angeboten wird betreffen.


    https://www.bikkon.de/KTM-Fact…1290-Super-Duke-R-ab-2017



    Ähnlich sehe ich die Geschichte bei der PP Fußrastenanlage für SDR, darüber finde ich nichts im Netz.


    Das volle Programm nun über eine Einzelabnahme durchzuziehen verunsichert mich jetzt doch etwas, gibt es dazu Erfahrungen bei der Vorgänger SDR?

  • Also ich hatte beides an der alten SDR Lenkungsdämpferkit und PP Gabelbrücke. Hatte damit nie Probleme was TÜV etc angeht. Wenn man aber keine Rennstrecke fährt macht der Lenkungsdämpferkit meiner Meinung nach absolut keinen Sinn, außerdem hat er den Kühler berührt. Einen Kühlerschutz mit dem Lenkungsdämpferkit war nicht möglich bei der alten SDR. Hatte meinen Lenkungsdämpferkit vorne abgedreht/gekürzt damit er den Kühler nicht mehr berührt. Der Lenkungsdämpferkit ist eigentlich für die Rennstrecke (stand damals sogar dabei Race only), da braucht man in der Regel auch kein Lenkradschloss und somit keinen Volleinschlag. Ich würde es nicht noch einmal machen.
    Die Fußrastenanlage fahren genug Leute so und ich kenne persönlich keinen der Probleme damit hatte.


    BTW du hast doch ne Akra EVO Anlage verbaut oder? Die hat doch auch keine Zulassung für die Straße :denk:


    Viele Grüße
    Stefan

    Die Qualle existiert seit 500 Millionen Jahren und überlebt ohne Gehirn. Das gibt so einigen Menschen Hoffnung.

    Husquvarna 510 SMR
    Honda CB1000

    Kawasaki Z1000

    KTM Super Duke 990

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    3 Mal editiert, zuletzt von Steve_O ()

  • Nein ich habe keine Akra Evo verbaut.
    Schätze du gehst von dem Foto aus das ich von einer SDR mit TTX Federbein gemacht habe aus, da war auch ein Akra Evo verbaut.

  • Hatte das Thema in einer Kontrolle wegen der Rastenanlage, Tag darauf beim Händler angerufen. Für die SDR und SE gibt es eine Homolagation für die ganzen Powerparts, Rastenanlage, Hebel, Deckelchen, Carbonteile usw., da steht klar drin, Änderung im Fahrzeugschein nicht nötig, ist alles abgenommen von der GTÜ und Freigegeben und nicht Eintragungspflichtig in Deutschland. Da muss halt die Polizei beim KTM Händler anrufen, wenn sie es nicht glauben. Die ABE vom Akra Slipon muss mitgeführt werden.
    Aktuell gibt es für die Rastenanlage keine Freigabe für die GT, der Außendienstler von KTM hat mir sogar angeboten die Rastenanlage zurück zu geben und ich bekomme mein Geld wieder obwohl sie schon ein Dreiviertel Jahr alt ist. KTM will wohl die Homolagation nachholen, aber wann weis keiner.

    Suzuki GSX R 1100 Bj89
    KTM 1290 Superduke GT Bj16

  • Zitat

    Nein ich habe keine Akra Evo verbaut.
    Schätze du gehst von dem Foto aus das ich von einer SDR mit TTX Federbein gemacht habe aus, da war auch ein Akra Evo verbaut.


    Dachte das wäre deine :o

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  • So ganz falsch bist du ja nicht gelegen, TTX Federbein wird kommende Woche verbaut und die Gabel wird auch gemacht.

  • Zitat

    Hatte das Thema in einer Kontrolle wegen der Rastenanlage, Tag darauf beim Händler angerufen. Für die SDR und SE gibt es eine Homolagation für die ganzen Powerparts, Rastenanlage, Hebel, Deckelchen, Carbonteile usw., da steht klar drin, Änderung im Fahrzeugschein nicht nötig, ist alles abgenommen von der GTÜ und Freigegeben und nicht Eintragungspflichtig in Deutschland. Da muss halt die Polizei beim KTM Händler anrufen, wenn sie es nicht glauben. Die ABE vom Akra Slipon muss mitgeführt werden.
    Aktuell gibt es für die Rastenanlage keine Freigabe für die GT, der Außendienstler von KTM hat mir sogar angeboten die Rastenanlage zurück zu geben und ich bekomme mein Geld wieder obwohl sie schon ein Dreiviertel Jahr alt ist. KTM will wohl die Homolagation nachholen, aber wann weis keiner.


    Das mit der Homologation ist soweit richtig aber nicht für alles was bei den PowerParts angeboten wird z.B. Lenkungsdämpferkit 30fach einstellbar. Zumindest steht jetzt ein Hinweis dabei:


    Wichtige Hinweise:


    Damit eine Beschädigung des Kühlers ausgeschlossen werden kann, muss nach erfolgter Montage des Lenkungsdämpferkits der Lenkeinschlag durch Einstellen des Lenkanschlages begrenzt werden


    Durch den begrenzten Lenkeinschlag besteht die Möglichkeit, dass das Lenkschloss nicht mehr einrasten kann


    Durch den begrenzten Lenkeinschlag wird eine Nutzung des Fahrzeuges auf öffentlichen Straßen nicht mehr empfohlen


    Wie gesagt mach auf der Straße nicht wirklich Sinn.

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  • Sorry Kürbisköppe,


    die letzten Beiträge sind für mich zwar interessant, passen aber nicht unbedingt zur Themenüberschrift. :rolleyes:


    Im Übrigen ist der Lenkungsdämpfer bei der SDR 2017
    serienmässig verbaut. - Zumindest hab' ich das Teil dran; ohne Bestellung o. ä.

  • Zitat

    Sorry Kürbisköppe,


    die letzten Beiträge sind für mich zwar interessant, passen aber nicht unbedingt zur Themenüberschrift. :rolleyes:


    Im Übrigen ist der Lenkungsdämpfer bei der SDR 2017
    serienmässig verbaut. - Zumindest hab' ich das Teil dran; ohne Bestellung o. ä.


    Ähm natürlich ist ein Lenkungsdämpfer serienmäßig verbaut, aber die Frage des Erstellers bezog sich auf den Lenkungsdämpferkit der optional käuflich erworben und verbaut werden kann ;)


    Der serienmäßig verbaute Lenkungsdämpfer ist nämlich nicht 30fach einstellbar.

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  • Dann stellt sich aber die Frage wie der aktuelle PP Lenkungsdämpfer für die 17er SDR eine KBA Nummer erhalten hat.
    Die aktuelle PP Gabelbrücke für die 17er hat keinerlei Zulassung, mit was in Verbindung wurde dann der Lenkungsdämpfer geprüft?

  • Der Lenkungsdämpfer funktioniert ja, man muss nur den Lenkanschlag nachjustieren. Deshalb ist er auch zulassungstauglich und hat sogar eine KBA Nummer aufgedruckt.


    Grundsätzlich ist das Reduzieren des Anschlages ja nicht verboten, sondern u.U. nur auf öffentlichen Strassen beim Rangieren nicht von Vorteil.


    Das Lenkradschloß mag dann evtl. nicht mehr funktionieren (wegen des geringeren Einschlages). Das wäre dann ein Versicherungsthema.


    Bei der PP Gabelbrücke (BJ 2016) rastet das Lenkradschloß aber früher, also mehr in der Mitte ein und funktioniert deshalb auch mit reduziertem Lenkeinschlag.


    Wenn mann das penibel einstellt, ist die Reduzierung auch nicht besonders groß. Ich hab da im Alltag noch keine großen Einschränkungen bemerkt..

  • Zitat

    Das Lenkradschloß mag dann evtl. nicht mehr funktionieren (wegen des geringeren Einschlages). Das wäre dann ein Versicherungsthema.

    Kenne eure StVZO nicht, aber in Österreich hast du damit ein Problem.


    Edit: kurz mal gegoogelt ...

    Zitat


    Die Lenkradsperre (auch Lenkradschloss) dient als Sicherung gegen unbefugte Benutzung ... Eine derartige Sicherung ist in Deutschland bei PKW und Krafträdern durch § 38a StVZO gefordert.