weiterfahrt kann er mir gerne untersagen, wenn er dafür die rechtlichen Grundlagen beachtet.
Das mit dem Bremsdruck ist so ne Sache, ich kann mit 2 Fingern besser dosieren als mit 4. Klar auf ner Superduke, die bremst aber auch als obs kein morgen mehr gäbe.
Bei meinem neuen GS450 projekt (BJ. 1980) werde ich mir 2 mal überlegen einen Kurzen Bremshebel zu verbauen.
Wie hoffentlich alle jetzt mitbekommen haben, ist dieser TÜV bescheid kein Freifahrtsschein für irgendwelche Zahnstocherhebel, sondern lediglich ein Ausschnitt aus der StVZO.
Eine Bauartprüfung wird nicht verlangt, da es für dieses Bauteil keine Prüfvorschriften gibt. Sonst müssten ALLE Hebel von Louis und Co ausm Zubehör auch geprüft sein.
PS: vorletztes Jahr bei DEKRA den Stempel bekommen, jetzt im März fahre ich zum TÜV Süd nach München, den Jungs vertraue ich. Bis auf Spiegel werde ich nichts ändern für die HU. Kann dann gerne nochmal berichten