Beiträge von derkleinehotte

    Hast du den Stiefel inzwischen bekommen? Kannst du schon was über deine Eindrücke von den Stiefeln berichten?

    Ich habe mich für den Daytona entschieden, weil

    ich mit den Transopen GTX schon vollstens zu frieden war, nur etwas mehr Schutzwirkung wollte,

    ich bei längeren Touren (Wochen) in den Stiefeln auch mal ne kleine Wanderung (Sehenswürdigkeit ansehen) machen will.


    die Stiefel hab ich, qualitätsmäßig hab ich bis jetzt noch nichts auszusetzen, hab aber erst 4 kurze Runden (ca. 100-200km) gedreht. Die Stiefel haben eine auswechselbare Platte im Fussrastenbereich, sie tragen natürlich mehr auf als der Transopen, da muss ich mich erstmal beim Schalten umgewöhnen, aber dafür sind sie dicker mit mehr Polsterung. Die Ferse ist gut geschützt, im Mittelfußbereich und im Wadenbeinbereich sind sie aber schon recht weich. Ich denke die anderen beiden von dir ins Auge gefassten Modelle haben noch mehr physikalische Schutzwirkung, ob man dann da drin wie in Skischuhen läuft kann ich nicht sagen. Die Daytona behindern mich beim Laufen jedenfalls weniger, als meine steigeisenfesten Alpinbergstiefel. Für härteres Gelände, ich fahr höchstens mal im Wald oder Strecken vom TET, kommt man aber an bessere Schutzwirkung nicht rum meine ich. Da würd ich auf Gaerne Stiefel zurückgreifen, z.B. Dakar, AllTerrain. Die beiden würd ich auch noch in deine Überlegung einplanen.

    Soweit meine Einschätzung bis jetzt.

    Gruß Hotte

    Huhu, ich hab die auch, lohnen sich auf jeden Fall, würd ich sagen, mein Lieblingszubehörteil. Beim stehend fahren lässt sich bequemer schalten, man hat insgesamt besseren Halt, die Stiefelsohle wird nicht an einer Stelle so stark abgenutzt, auch im Sietzen liegt der Fuß entspannter auf.

    :denk:

    Wenn dann jeder mit rumfährt :zwinker:

    60$ plus Porto ( €67,60 ) ist nicht grad was fürs Taschengeld, hab da erst nen Riesenloch fabriziert ...

    Müßte doch vonner 701 auch passen , die gibts schon ab 13,98 Euro in farbig kostenlos nach Haus

    Naja ich denk das sind neuseeländische Dollar 60 $ ~ 35 Euro. plus Porto und Zoll...

    Bis jetzt den Daytona Trans Open GTX und am WE beim Louis den Transtourman GTX bestellt, mal sehen wie der is und passt.

    Den Trans Open hab ich c. 15 Jahre gefahren und der is immer noch wasserdicht. Den behalt ich auch und lass den von Daytona wieder aufhübschen. Der war jeden cent wert.

    Richtig, die Regelung wird für Mopeds, Quad u.a. wieder (zur Verdeutlichung) in der StVZO aufgenommen, durch den Bundesrat ist es durch, wann es verkündet wird weiß ich nicht, aber is auch egal, da wie vom Bundesrat geschrieben, die Verordnung EU 3/2014 eh unmittelbar geltendes Recht ist

    Ich habe mit meinen Scouts ähnliche Laufleistungen erreicht und war immer zufrieden. Leider ist er aber nur noch übergangsweise mit DOT2017 legal...

    Was ein Trugschluss, es gilt EU Recht, und zur Verdeutlichung wird auch die StVZO geändert. Aus der Bundesdrucksache 397/20

    12. Dem § 36 wird folgender Absatz 11 angefügt:Drucksache 397/20
    - 10 -„(11) Absatz 5 gilt entsprechend für solche Luftreifen, die die in Nummer 2.29 der Regelung Nummer 75 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN-ECE) (ABl. L 84 vom 30.3.2011, S. 46) beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S Reifen), sofern diese Luftreifen an Fahrzeugen der Klasse L verwendet werden.“

    Klasse L ist übrigens unter anderem ein Motorrad.

    Also M+S Kennzeichnung am Reifen, Plakette im Sichtfeld und gut is.

    Und noch als Erklärung aus gleicher Quelle:

    Zu Artikel 1 Nummer 12

    Nummer 12 fügt einen neuen Absatz 11 hinter § 36 Absatz 10 hinzu. Grundsätzlich muss die Geschwindigkeitskategorie von Reifen der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des jeweiligen Fahrzeugs entsprechen. Gemäß Anhang XV Nummer 4.2.2 der delegierten Verordnung (EU) Nr. 3/2014 der Kommission vom 24. Oktober 2013 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 ist es jedoch zulässig, dass Fahrzeuge der Kategorie L unter bestimmten Bedingungen mit M+S-Reifen ausgerüstet sein dürfen, deren Ge-schwindigkeitskategorie niedriger ist, als die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs. In diesem Fall muss im Fahrzeuginnern an auffallender Stelle oder, falls kein Fahrzeuginnenraum vorhanden ist, so nahe wie möglich am Kombi-Instrument ein Warnschild mit dem niedrigsten Wert der zulässigen Höchstgeschwindigkeit der montierten M+S-Reifen angebracht werden.Eine vergleichbare Regelung für M+S-Reifen war auch in § 36 Absatz 1 enthalten. Seit Inkrafttreten der Zweiundfünfzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18. Mai 2017 (BGBl I S. 1282) gilt diese Sonderregelung jedoch nur noch für Geländereifen für den gewerblichen Einsatz mit der Kennzeichnung „POR“ und Winterreifen, die mit dem Alpine-Symbol gekennzeichnet sind. Der Wegfall dieser Regelung für Fahrzeuge der Klasse L durch die Zweiundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften war nicht beabsichtigt. Durch eine Übergangsregelung in § 36 können M+S-Reifen, die nicht nach dem 31. Dezember 2017 hergestellt worden sind, auch jetzt noch im Rahmen dieser Sonderregelung genutzt werden.Da die entsprechende Regelung in der EU-Verordnung Nr. 3/2014 auch in Deutschland bereits unmittelbar geltendes Recht ist, soll mit dieser Anpassung die entsprechende Regelung für M+S-Reifen an Fahrzeugen der Kategorie L zur Klarstellung wieder in die StVZO aufgenommen werden.

    Mann, hab ich ein Glück mit meiner 1190 R bei knapp 90tsd km genau noch nix kaputt gegangen außer der Temperaturfühler. Obwohl auch die eine oder andere TET Strecke gefahren wurde, jaja. Wenn die gute nicht doch noch schlapp macht, spekuliere ich auf eine Husky Norden 901, allerdings erst 2022. Eigentlich dachte ich auch an eine @790r, aber mal sehen wie bei der Husky die tech. Daten aussehen(Gewicht), Kinderkrankheiten und die Langstreckentauglichkeit. Die AT wär mir zu schwer.