Zusätzliches Abblendlicht ist m.E. nicht zulässig. Zusätzliches Fernlicht ist m.E. auch nur mit einem zusätzlichen Scheinwerfer zulässig. Einzig Nebelscheinwerfer dürfen am Motorrad zweifach sein. Alles was sonst so ans Moped geschraubt, kombiniert und eingeschaltet wird, entspricht zumindestens nicht der StVO. So ist mein Kenntnisstand; sollte ich falsch liegen, dann bitte berichtigen.
Das hat (meiner Meinung nach) aber was mit den Abständen der Leuchten zueinander was zu tun.
Meine 125er NSR hat zweimal Standlicht, zweimal Abblendlicht und zweimal Fernlicht...serienmäßig...
Die 600er CBR hat aber trotz Doppelscheinwerfer nur jeweils eins davon, in jeweils einem der Scheinwerfer.