Soweit die Theorie. In der Praxis habe ich in 47 Jahren auf dem Mopped noch nicht ein einziges Mal erlebt, dass bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle (oder wie sowas heutzutage heißt) auch nur Zähne gezählt wurden, geschweige denn wegen einer geänderten Übersetzung irgendjemand an der Weiterfahrt gehindert wurde.
Im Übrigen: selbst wenn da jemand Zähne zählen würde, hätte er ja ohne weitere Maßnahmen keinerlei Vergleichswerte, denn in den Papieren ist die Sekundärübersetzung oder gar die Zähnezahl nicht aufgeführt. Es würde mich wundern wenn es da für jeden Polizisten zugängliche Daten gäbe, die je nach Modell und Baujahr die einzelnen homologierten Zähnzahlen aufführen. Sowas könnte allenfalls der TÜV bei der Hauptunterschuchung, aber auch die haben sich in all den Jahren bei mir noch nie für die Übersetzung interessiert.
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