Alles anzeigenVielen Dank Harald,
KTM@R du bist nun der zigste Schweizer der nix davon weiß. Erstaunt mich schon ein wenig. Wißt ihr nicht was in eurem Ländle angeht ??
Mitbekommen haben es wohl nur die, die direkt vom Tourismus leben.
Denen war´s ganz arg und haben ihre Kunden teilweise direkt angeschrieben.
Im Geschäft haben wir nun den zweiten Fall.
Erster war noch harmlos, zweiter wird bedrohlich.
Ich persönlich werde weder geschäftlich noch privat die CH befahren solange der Passus des "Augenscheins" bestand hat.
Dazu hatte ich einfach schon zu viele Begegnungen mit den Schweizer Oberlehrern.
Und noch dazu - Unfall mit Kuh - äußerst miese Erfahrung mit Schweizer Rechtsanwälten.
Brauche ich nicht nochmals.
Gruezi mitanand..........
Doch doch, ich weiss wohl sehr gut, was erlaubt ist, und bei was man sich besser nicht erwischen sollte.
Aber bezüglich des "Augenscheins", "Anschein" oder wie das auch heissen soll: Das ist doch nichts Neues.... Aus diesem Grund verstehe ich die Aufregung erst jetzt nicht. Jeder kann bei der Rennleitung eine Anzeige machen, wenn der Anzeigeerstatter etwas beobachtet hat.... (... versteht mich nicht falsch, auch ich finde das daneben...) Aber das war schon seit eh und je möglich, absolut nichts Neues!
Der sogenannte Raserartikel, der ist neu. Sprich innerorts über 100, ausserorts über 140 und Autobahn über 200. Der ist heftig und schiesst teilweise übers Ziel hinaus (Scheck weg, Moped weg, Gefängnisstrasse nicht unter einem Jahr).
Naja, ich kann jeden verstehen, der um unser schönes Land künftig einen grossen Bogen macht.
@ Wieso miese Erfahrung mit Rechtsanwalt? Oder meinst du Staatsanwalt? Der Rechtsanwalt sollte dir ja eigentlich helfen...
Gruss zusammen!