Beiträge von Erdgeschoss

    Die Bertriebserlaubnis erlischt nach StVZO, wenn Veränderungen vorgenommen wurden, durch die eine Gefährdung von


    Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist :guckst du hier: oder das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
    (eingetragene dB im schein)



    Etwas unübersichtlich wird die Sache dadurch, dass bis Mai 2006 im EU-Gesetzeswerk eine Lücke bestand, nach der als
    Voraussetzung für einen Austausch-Schalldämpfer nur die Einhaltung der Geräuschwerte gefordert war. Bis dahin
    konnte der Kat drin bleiben oder entfernt werden, es war im wesentlichen egal. Es bestand zwar der Widerspruch, dass
    die Verwendung eines Dämpfers ohne Kat formaljuristisch 100%ig legal war, im Ergebnis aber trotzdem das Abgasverhalten
    verschlechtert und damit -eigentlich- die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erloschen war. Aber rechtlich wären weder der
    Auspuffhersteller noch der Halter zu belangen gewesen.



    Für neue Modelle ist diese Lücke seit Mai 2006 geschlossen, für nicht-originale Auspuffanlagen muss seither auch die
    Einhaltung der Abgasgrenzwerte nachgewiesen werden. So eine Messung ist nicht mit einer normalen Abgasuntersuchung
    bei der HU zu vergleichen. Dabei wird auf einem Rollenprüfstand mit bis zu 120 km/h gefahren, ein Teil der Abgase wird in
    großen Spezialbeuteln gesammelt und anschließend der Gehalt an CO, HC und NOx analysiert.
    Eine Messung kostet mindestens 800 € :lautlach: und wenn man sich nahe an einem Grenzwert bewegt, muss dreimal gemessen werden.



    :foto: Seit Mai 2006 wird bei der Genehmigung von Zubehör-Auspuffanlagen unterschieden, ob sich die Genehmigung auf das


    Abgasverhalten (dann steht hinter der e-Nummer eine 5 im Kreis) oder auf das Geräusch bezieht. Dann steht dort eine 9
    im Kreis.


    Wird also z.B. an einem Kürbis eine Komplettanlage ohne Kat, aber mit geräuschgenehmigtem Endschalldämpfer
    gebaut, fehlt die Abgasgenehmigung und die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs ist definitv erloschen.



    Wird in eine solche Anlage irgendeine Katpatrone eingebaut, ändert das erstmal gar nichts :denk: . Gibt es für die Kombination
    Auspuffanlage, Katpatrone und den betreffenden Fahrzeugtyp kein Gutachten, keine ABE oder EU-Typgenehmigung, muss
    nach StVZO für jedes Einzelfahrzeug das Abgasverhalten gemessen und genau genommen auch Geräusche und Leistung
    neu gemessen werden.


    Die Serienkats von aktuellen Euro 3 Motorrädern sind mit einem Volumen von ca. 400 ccm ziemlich groß und entsprechend
    leistungsfähig. Ob eine einfache kleine Katpatrone genau so wirksam ist, käme bei einer Messung ans Licht.
    :denk:


    ergo wenn man einen netten Tüv Onkel hat und das Töftöf die Messwerte einhält sowie dort dem Prüfer nicht die Scheiben aus der Brille springen beim Lärm----> fix eintragen lassen
    oder halt für'n Tüv den Originalen drunter
    Ich hoffe, hiermit etwas zur Klärung beigetragen zu haben.
    :Kürbis:

    moin moin,, gääähn
    zu so früher stunde :kotz:
    also dem tüv onkel ist es wurst ob da ein kat drin oder nicht da dieser ungeregelt ist! ( beim einschubkat) messwerte muss das motorrad schon schaffen das ist klar!!
    ABE nummer ist drauf und das langt in der ganzen EU/schweiz hmmmmmmmmmm????????
    :denk: a ja da EU-Übereinstimmungsbescheinigung
    meiner meinte die mini dinger brennen eh schnell durch :lol: wenn wer seinen schon ein paar 1000 km drin hat solle sich den mal anschauen (einschubkat) :lautlach:
    und was die bösen :polizei: angeht!? meine ich nicht das die sehen können ob da ein einschub kat drin oder nicht ist!! zumal-----wenn das töftöf die abgaswerte auch ohne kat einhält dann ist es eh egal ob mit oder ohne<--kommt nicht von mir ist ne EU richtlinie
    lautstärke :sensationell:
    Wenn eine Maschine 80 Dezibel Standgeräusch im Zulassungsschein eingetragen hat und 90 Dezibel gemessen werden, dann wird der Fahrer angezeigt und kann sogar an der Weiterfahrt gehindert werden. Eine andere Maschine aber, die mit 100 Dezibel doppelt so laut ist, dies aber im Typenschein so eingetragen ist, darf ungehindert weiter durch die Landschaften donnern. Zur Information: 10 Dezibel mehr bedeuten eine Verdoppelung des Lärms.
    wem der leo zu laut ist' muss aber nicht auf den klang ganz verzichten' einfach einen anderen eater rein und schon ist es ein bissel leiser und man darf auch auf die rennstrecke :lautlach: :lautlach:95 dB Most, 88 db Sachsenring, 98 dB Lausitzring, 87 dB Hockenheim, 92 dB Assen lololol :staun:
    habe bei meinen kürbis auch nen leo drauf und hatte bedenken wegen geräusch und kat etc. habe viele gesetzt und vorschriften durchwühlt .....dazu noch mehr als einen dekra und tüv onkel genervt und--------->NIX alles locker
    und wenn einer rumzickt nicht aufregen und einfach den originalen dran und gut ist :grins:


    NUR OHNE EATER WÜRD ICH DEN LEOVINCE NICHT FAHREN es sei denn man :lol: will die nachbarn ärgern

    hi ho also schlecht sehen sie nicht aus nur die frage ist ob sie drücken'welche größe du brauchst(fallen ja alle unterschiedlich aus) :rolleyes:
    ich habe mich für diese entschieden.......ist halt geschmackssache :grins:
    :guckst du hier: http://cgi.ebay.de/SuperMoto-Stiefel-Diadora-MX-4-SM-Gr-42-/140450334212?pt=Motorradstiefel&hash=item20b37e0604
    haben tauschbare schleifpeds drunter und eine echt gut dicke sohle'''beweglichkeit nicht so dolle am anfang aber man /mann bekommt alles weich :boxing:
    wegen der haltbarkeit habe ich einen schönen tipppppppppp :guckst du hier:
    :guckst du hier: http://www.mg-outerlimits.de/t…/Stiefelschleifer-1.shtml
    mache es immer mit 5mm fa2 stahlplatten hält ewig und wenn sie runter sind einfach die nächsten drunter :teuflisch:
    kann ja nochmal von meinen fotos machen wenn es wer sehen möchte...
    ..bei fragen und tips einach schreien helfe gerne :tröst: