Die Bertriebserlaubnis erlischt nach StVZO, wenn Veränderungen vorgenommen wurden, durch die eine Gefährdung von
Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist
oder das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
(eingetragene dB im schein)
Etwas unübersichtlich wird die Sache dadurch, dass bis Mai 2006 im EU-Gesetzeswerk eine Lücke bestand, nach der als
Voraussetzung für einen Austausch-Schalldämpfer nur die Einhaltung der Geräuschwerte gefordert war. Bis dahin
konnte der Kat drin bleiben oder entfernt werden, es war im wesentlichen egal. Es bestand zwar der Widerspruch, dass
die Verwendung eines Dämpfers ohne Kat formaljuristisch 100%ig legal war, im Ergebnis aber trotzdem das Abgasverhalten
verschlechtert und damit -eigentlich- die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erloschen war. Aber rechtlich wären weder der
Auspuffhersteller noch der Halter zu belangen gewesen.
Für neue Modelle ist diese Lücke seit Mai 2006 geschlossen, für nicht-originale Auspuffanlagen muss seither auch die
Einhaltung der Abgasgrenzwerte nachgewiesen werden. So eine Messung ist nicht mit einer normalen Abgasuntersuchung
bei der HU zu vergleichen. Dabei wird auf einem Rollenprüfstand mit bis zu 120 km/h gefahren, ein Teil der Abgase wird in
großen Spezialbeuteln gesammelt und anschließend der Gehalt an CO, HC und NOx analysiert.
Eine Messung kostet mindestens 800 €
und wenn man sich nahe an einem Grenzwert bewegt, muss dreimal gemessen werden.
Seit Mai 2006 wird bei der Genehmigung von Zubehör-Auspuffanlagen unterschieden, ob sich die Genehmigung auf das
Abgasverhalten (dann steht hinter der e-Nummer eine 5 im Kreis) oder auf das Geräusch bezieht. Dann steht dort eine 9
im Kreis.
Wird also z.B. an einem Kürbis eine Komplettanlage ohne Kat, aber mit geräuschgenehmigtem Endschalldämpfer
gebaut, fehlt die Abgasgenehmigung und die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs ist definitv erloschen.
Wird in eine solche Anlage irgendeine Katpatrone eingebaut, ändert das erstmal gar nichts
. Gibt es für die Kombination
Auspuffanlage, Katpatrone und den betreffenden Fahrzeugtyp kein Gutachten, keine ABE oder EU-Typgenehmigung, muss
nach StVZO für jedes Einzelfahrzeug das Abgasverhalten gemessen und genau genommen auch Geräusche und Leistung
neu gemessen werden.
Die Serienkats von aktuellen Euro 3 Motorrädern sind mit einem Volumen von ca. 400 ccm ziemlich groß und entsprechend
leistungsfähig. Ob eine einfache kleine Katpatrone genau so wirksam ist, käme bei einer Messung ans Licht.![]()
ergo wenn man einen netten Tüv Onkel hat und das Töftöf die Messwerte einhält sowie dort dem Prüfer nicht die Scheiben aus der Brille springen beim Lärm----> fix eintragen lassen
oder halt für'n Tüv den Originalen drunter
Ich hoffe, hiermit etwas zur Klärung beigetragen zu haben.![]()