Hallo nochmal nach einer Recherche bin ich auf folgendes gestoßen.
Aus KfG 102 Abs 10 gültig für Österreich
(10) Der Lenker hat auf Fahrten Verbandzeug, das zur Wundversorgung geeignet und in einem widerstandsfähigen Behälter staubdicht verpackt und gegen Verschmutzung geschützt ist, sowie bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen eine geeignete Warneinrichtung und eine geeignete, der ÖNORM EN 471 entsprechende Warnkleidung mit weiß retroreflektierenden Streifen mitzuführen.
Somit ist keine Größe festgelegt. Daher bekomme ich ein kleines Verbandspckerl nun auch unter die Sitzbank
Danke für eure Antegungen