Beiträge von Oliver1410

    Hallo nochmal nach einer Recherche bin ich auf folgendes gestoßen.
    Aus KfG 102 Abs 10 gültig für Österreich
    (10) Der Lenker hat auf Fahrten Verbandzeug, das zur Wundversorgung geeignet und in einem widerstandsfähigen Behälter staubdicht verpackt und gegen Verschmutzung geschützt ist, sowie bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen eine geeignete Warneinrichtung und eine geeignete, der ÖNORM EN 471 entsprechende Warnkleidung mit weiß retroreflektierenden Streifen mitzuführen.


    Somit ist keine Größe festgelegt. Daher bekomme ich ein kleines Verbandspckerl nun auch unter die Sitzbank
    Danke für eure Antegungen

    Hallo!
    Ich bin neu hier im Forum und hätte mal eine Frage
    Wo verstaut man bei der kleinen Duke 125/200 das
    Verbandspackerl?
    Unter der Sitzbank ist da ja kein Platz mehr.
    Bitte um nützliche Hinweise wohin damit!