Beiträge von Tescht-User


    Frag mal den Magic-Michael der hat noch eine im Red-Bull Design rumliegen :winke:

    Anforderungen an Pferd und Fahrer im Straßenverkehr:


    Pferde müssen verkehrssicher sein. Das
    OLG Hamm: Im öffentlichen Verkehr sind nur verkehrssichere Pferde
    zugelassen. Autoscheue oder übernervöse Pferde sind in der Regel im
    Straßenverkehr nicht zugelassen, da nicht ausreichend auf sie eingewirkt
    werden kann. Verkehrsungewohnte Pferde müssen geführt werden (evtl. von
    einem Helfer), wenn eine Verkehrsgefährdung nicht auszuschließen ist.
    Der
    BGH: Wer ein junges, noch nicht verkehrssicheres Pferd auf
    öffentlichen Straßen führt, hat besonders strengen Anforderungen
    hinsichtlich der Beaufsichtigung des Tieres zu genügen.

    OLG
    Celle: Fahrer F fährt mit seiner Kutsche auf der Straße. Als sich von
    vorne ein LKW nähert, scheut das Pferd und geht durch. Mit dem Scheuen
    des Pferdes, möglicherweise bedingt durch die lauten Fahrzeuggeräusche
    des LKW hat sich die typische Tiergefahr realisiert. Ein Reiter/Fahrer
    darf sich in der heutigen Zeit, in der sich das Verhältnis zwischen
    Mensch und Tier deutlich entfremdet hat, nicht darauf verlassen, dass
    andere Verkehrsteilnehmer Verständnis für diese tiertypischen
    Eigenschaften aufbringen und entsprechend rücksichtsvoll verhalten.
    Haftungsverteilung 70:30 Pferdehalter und LKW-Fahrer.

    Sie
    müssen von geeigneten Personen begleitet werden, die ausreichend auf sie
    einwirken können, § 28 StVO. Der Gespannfahrer muss körperlich und
    geistig in der Lage sein, die Pferde zu beherrschen. Er muss die nötige
    Erfahrung, Geschicklichkeit und Kraft besitzen, um ausreichend auf die
    Pferde einzuwirken. Es dürfen keine körperlichen oder geistigen Mängel
    vorhanden sein, die ein sicheres Führen des Gespannes im Straßenverkehr
    nicht zulassen. Bislang gibt es noch keinen verpflichtenden
    „Kutschenführerschein". Allerdings machen viele
    Haftpflichtversicherungen die Geeignetheit des Fahrers daran fest, ob
    dieser das Fahrabzeichen besitzt. Ist dies nicht der Fall, kann es große
    Probleme mit der Versicherung geben.
    § 1 StVO: Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, Grundsatz des defensiven Fahrens:

    • immer mit den Fehlern und fehlender Kenntnis über Pferde bei anderen Verkehrsteilnehmern rechnen
    • nicht um jeden Preis auf eigene Rechte bestehen!
    • Es
      ist also verboten, mit unzureichend ausgebildeten und unsicheren
      Pferden , das nicht verkehrssicher ist, sowie schadhaftem,
      schlechtem Geschirr zu fahren. Wer auf Grund eines solchen Mangels einen
      Verkehrsunfall verursacht, ist für die Folgen verantwortlich und kann
      für den Schaden haftbar gemacht werden.

    Komisch nur das die Art.Nr die du geschrieben hast ein anderes Windschild ist welches 59,70€ kostet und wir reden hier immer noch vom kleinen nicht vom Touringschild!!!! Du widersprichst Dir selber
    :lol:

    Wenn Du Farbe brauchst in kg oder 400 ml Dose melde Dich ich!! Ich kann Dir alles mischen wir haben eine Mischbank in der Firma!!


    Grüße Tescht-User

    Ja wenn der Pc es anzeigt kann es ja eigentlich nur an einer schlechten übertragung im Tacho liegen hat du den mal die Widerstände versucht zu minimieren zb Kontaktspray? B.z. was hast Du den bis zum jetztigen Zeitpunkt schon alles versucht?


    MÖGLICHE URSACHE

    • Kühlmittel-Temperatursensor defekt

    • Defekt an Steckverbinder oder Klemme

    • Unterbrechung im Kabelbaum zwischen Klemme A des Kühlmittel-Temperatursensors

    • Kurzschluss im Kabelbaum der Stromversorgung zwischen Klemme A des Kühlmittel-Temperatursensors

    • Unterbrechung im Kabelbaum zwischen Klemme B des Kühlmittel-Temperatursensors




    Ich denke du brauchst einen neuen Kühlmittel Temp Sensor! (Angabe ohne Gewähr) :tröst: