Also das wäre ja noch nichtmal ein Problem mit dem Blitzen.
Wenn du mit einem "echten" Mietwagen von Europcar, sixt usw geblitzt wirst, bekommt ja auch erstmal der Vermieter die Post.
Der Leasinggeber wird auf jeden Fall Eigentümer der Sache sein, ob er dann noch Halter ist, ist was ganz anderes und hat mit dem Eigentum hier nichts zu tun. (Jedenfalls in D )
Der Leasingnehmer wird generell von den deutschen Gerichten als Halter angesehen, auch wenn der Leasinggeber der Eigentümer ist, weil der Leasingnehmer die Sache für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die dazu nötige Verfügungsgewalt über die Sache besitzt. Wer als "Halter" in der Zulassungsbescheinigung eingetragen ist, muss also nicht tatsächlicher Halter sein. Entscheidend ist die wirtschaftliche Betrachtungsweise, also wer Sprit, Versicherung, Steuern usw bezahlt. Ähnlich verhält sich das auch, wenn die Oma als Halter in der Zulassungsbescheinigung steht, ihr Enkel aber das Auto fährt und selbst die Kosten trägt. Die Zulassungsbeischeinigung II soll nur den Beweis im Rechtsverkehr erleichtern.
Ein Problem mit der Haltereigenschaft wäre es zB dann, wenn zB der Leasinggeber einen Schaden bei einem anderen Unfallverursacher (eben dessen Versicherung) geltend macht und diese Versicherung ein Mitverschulden am Unfall durch den Leasingnehmer dem Leasinggeber zurechnen würde. Mit anderen Worten: die Versicherung will nicht den vollen Schadensersatz an den Leasinggeber zahlen, weil der Fahrer des Leasingfahrzeugs den Unfall mitverursacht hat. Wäre der Leasinggeber Halter, müsste er einen Teil des Schadens selbst übernehmen.
Privates Leasing, also Finanzierungsleasing ist eigentlich vergleichbar mit der Miete. Nur hat bei der Miete der Vermieter (= Eigentümer) die Erhaltungspflicht der Mietsache, muss also Reparaturen und Versicherung zahlen, was sich dann in der Miete niederschlägt.
Beim Leasing hat der Leasingnehmer die Versicherung (zumeist Vollkasko) und die Reparaturen in der Regel zu zahlen, wodurch die "Miete", also die Leasingrate geringer ist als die Mietwagen-Miete im klassischen Sinn.