Beiträge von 712erDraachser

    Also das wäre ja noch nichtmal ein Problem mit dem Blitzen.


    Wenn du mit einem "echten" Mietwagen von Europcar, sixt usw geblitzt wirst, bekommt ja auch erstmal der Vermieter die Post.


    Der Leasinggeber wird auf jeden Fall Eigentümer der Sache sein, ob er dann noch Halter ist, ist was ganz anderes und hat mit dem Eigentum hier nichts zu tun. (Jedenfalls in D )


    Der Leasingnehmer wird generell von den deutschen Gerichten als Halter angesehen, auch wenn der Leasinggeber der Eigentümer ist, weil der Leasingnehmer die Sache für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die dazu nötige Verfügungsgewalt über die Sache besitzt. Wer als "Halter" in der Zulassungsbescheinigung eingetragen ist, muss also nicht tatsächlicher Halter sein. Entscheidend ist die wirtschaftliche Betrachtungsweise, also wer Sprit, Versicherung, Steuern usw bezahlt. Ähnlich verhält sich das auch, wenn die Oma als Halter in der Zulassungsbescheinigung steht, ihr Enkel aber das Auto fährt und selbst die Kosten trägt. Die Zulassungsbeischeinigung II soll nur den Beweis im Rechtsverkehr erleichtern.


    Ein Problem mit der Haltereigenschaft wäre es zB dann, wenn zB der Leasinggeber einen Schaden bei einem anderen Unfallverursacher (eben dessen Versicherung) geltend macht und diese Versicherung ein Mitverschulden am Unfall durch den Leasingnehmer dem Leasinggeber zurechnen würde. Mit anderen Worten: die Versicherung will nicht den vollen Schadensersatz an den Leasinggeber zahlen, weil der Fahrer des Leasingfahrzeugs den Unfall mitverursacht hat. Wäre der Leasinggeber Halter, müsste er einen Teil des Schadens selbst übernehmen.



    Privates Leasing, also Finanzierungsleasing ist eigentlich vergleichbar mit der Miete. Nur hat bei der Miete der Vermieter (= Eigentümer) die Erhaltungspflicht der Mietsache, muss also Reparaturen und Versicherung zahlen, was sich dann in der Miete niederschlägt.


    Beim Leasing hat der Leasingnehmer die Versicherung (zumeist Vollkasko) und die Reparaturen in der Regel zu zahlen, wodurch die "Miete", also die Leasingrate geringer ist als die Mietwagen-Miete im klassischen Sinn.

    Leute Leute... Was ist denn hier in diesem Forum los?! Habt ihr alle ein Vertrauen in die Menschheit.


    Wenn er dir das Bike verkauft und dann übereignet, bist du Eigentümer. Du bekommst dann auch den Brief.


    Anscheinend muss er lediglich der Halter bleiben. Für diesen Aufwand (auch Mehrkosten Versicherung usw) solltest du schon einen Preisnachlass raushandeln! Handeln ist aber schlecht, wenn man schon zusagt, dass man den Vertrag schließen wird.


    Im Sinne von KTM wird das aber bestimmt nicht sein, weil die zumindest darüber getäuscht werden, dass das Fahrzeug ein Vorführfahrzeug des Händlers ist. Du unterstützt den Händler bei dieser Aktion noch.


    Aber.. Jedem das Seine.

    Kann dein Vertrauen absolut nicht nachvollziehen.
    Du dimensionierst doch als Ingenieur auch eine tragende Schraube am einem KFZ nicht mit m2 in 4.6, nur weil die Frau des Käufers meint der Kopf der Schraube sei sonst so groß und es würde nicht schön aussehen.


    Es geht nicht darum, dass jemand eine Rechtauffassung dahingehend vertritt, das Geld zurückbehalten zu können, sondern dass dieser das Geld trotz klarer Rechtslage einfach nicht rausrückt, weil jemand zB mit dem Erlös von 100000 "Motorradgeschäften" mittlerweile außer Landes ist (evtl auch sein Chef) oder weil das Unternehmen eben insolvent ist. Dann hättest du zwar einen Anspruch auf dein Geld, bekommst es aber trotzdem nicht, weil erstmal andere Gläubiger aus der Insolvenzmasse befriedigt werden.



    Nur weil jemand "professionell" oder "nett" auftritt und viele Kunden (eeh Motorräder da stehen) hat, heißt das nicht, dass er auch seriös ist. Wenn du das mit den Dokumenten bewusst weiterhin bei solchen Fällen so machst, nur weil du Vertrauen haben willst, dann ist dir - ohne dir jetzt zu nahe treten zu wollen - auch nicht mehr wirklich zu helfen, wenns dann in die Hose geht.


    Hier kommen leider (vlt zufällig) so viele Gesichtspunkte zusammen, die problematisch sind, dass eigentlich bei dir alle Warnlampen angehen sollten.
    Ein Kaufvertrag soll zB eine Beweisfunktion haben, dass man dies oder jenes vertraglich geregelt hat.
    Sonst könntest du auch alle Geschäfte per Handschlag schließen. Bei nem Kaugummi vielleicht, aber nicht bei deinen Ersparnissen.
    Rechtlich gesehen wäre das hier per Handschlag grundsätzlich ein genauso gültiger Kaufvertrag wie ein notariell beurkundeter Kaufvertrag. Wenn aber im Kaufvertrag letztlich fast nur widersprüchliches oder nicht lesbares drin steht, kannst du auch gleich auf das Schriftstück verzichten, weil die Beweisfunktion zu großen Teilen flöten geht.
    Ist das Formular also so schlampig ausgefüllt, lässt das auch nicht gerade auf Seriosität schließen.


    Schonmal was von dem Fall "S & K" gehört? Such mal bei google, wenn nicht. Die hatten auch sehr viele Kunden, hatten auch einen "Ruf zu verlieren" und es war viel Geld im Spiel. Ihnen war es aber ganz offensichtlich egal, weil es genug Leute gab, die trotz einiger eindeutiger Anzeichen nicht misstrauisch wurden.


    Wenn ein Händler von den Schäden wusste und einen Dummen gesucht hat; sie bewusst vorenthalten hat und dann auch noch im Kaufvertrag unfallfahrzeug durchstreicht, dann ist das schon strafrechtlich relevant! Da kannst du auch mal bei google "263 StGB" eingeben und dir den Wortlaut der Norm durchlesen und mit deinem Fall vergleichen. Es wär dann wohl zumindest der Versuch in Betracht zu ziehen, weil ja am Ende das Geld zurück überwiesen wurde.



    Dass jemand das alles so schnell wieder zurück nimmt, könnte auch statt auf Kulanz und Freundlichkeit auf die Befürchtung zurückzuführen sein, dass du eben nicht jener Dumme bist und evtl auch zu einem Anwalt gehen würdest, der dir dann auch den obigen strafrechtlichen Hinweis geben würde.



    In meinen Augen ist es grob fahrlässig, wenn du wider besseren Wissens so handelst, aber glücklicherweise Leben wir in einem Land in dem man noch größtenteils selbst entscheiden kann, wie man sich so im Alltag verhält. Ich will dich darum auch nicht zwangsweise bekehren, aber ein paar anderen hilft es vielleicht.


    Im übrigen ist natürlich noch darauf hinzuweisen, dass das auch alles in deinem Fall einfach dumm gelaufen sein kann und der Mann ein absolut redlicher, seriöser Mensch ist. Grundsätzlich besteht jedoch die Möglichkeit dass jemand, wenn er gezielt in dieser Weise vorgeht, auch unseriös ist und das Vertrauen anderer bewusst ausnutzt. Insofern sind das oben allgemeine, exemplarische Bedenken und Anmerkungen, die nicht deinen konkreten Geschäftspartner beschreiben sollen und lediglich meine persönliche Meinung wiederspiegeln.

    Servus,


    hab bisher hier im Forum nur mitgelesen, aber das geht finde ich schon etwas zu weit.


    Erstmal: gut, dass das Geld da ist und dass du das Bike los hast. Ich hoffe du hast dir trotzdem kräftig Sorgen gemacht, dass du das Geld nicht bekommst, damit du dir das merkst.


    Stand im Kaufvertrag irgendwas von unfallfrei oder hat der Händler was ähnliches gesagt?


    Wenn ja, dann hättest du den Kaufvertrag ohne irgendwelche Probleme direkt anfechten können. Undzwar weil er wusste oder zumindest wissen musste, dass das Motorrad ein Unfallfahrzeug war. Das heißt auch wenn er es nicht wusste, dürfte er nicht ins Blaue hinein irgendwas zusichern. Auch wenn er das auf den Vorbesitzer abwälzen wollte ist das unsinn. Sozusagen ein Lehrbuchfall.


    Wenn er es dir nicht ausdrücklich (mündlich oder im Vertrag) zB von sich aus oder auf Nachfrage zugesichert hat, dass das Fahrzeug gebraucht, aber unfallfrei ist, wird man wohl eine Garantenstellung als Händler dir gegenüber als Privatmann annehmen können. Insbesondere aufgrund der Tatsache, dass er die vorhandenen Schäden als Gebrauchsspuren deklariert, also Mängel am Fahrzeug entdeckt hat (was mit der Aufnahme in den Vertrag bewiesen ist), diese typischen Unfallschäden aber als Gebrauchsspuren deklariert.


    Damit hätte er dich über die Tatsache, dass das Fahrzeug einen Unfall hatte arglistig getäuscht und du kannst anfechten.


    Das heißt es wird alles so behandelt, als wäre der KV von anfang an nicht geschlossen worden. Geld zurück gegen Bike.


    Die Kosten für die Zulassung kann er eig auch nur schwer verlangen, weil für dich ja die Grundlage des Geschäftes der Zulassung weggefallen ist und du m.E hier zurücktreten könntest.


    Dagegen könnte er evtl. halten, dass du ihm Ersatz für die Nutzung des Bikes zahlen musst - wohl aber weniger als 75€.


    Lass das aber jetzt so. Scheinst mit einem blauen Auge davon gekommen zu sein.


    Nächstes Mal:


    Bike genau anschauen. Im Kaufvertrag schriftlich festhalten, dass das Bike unfallfrei ist!!!!
    Kfzbrief oder allerwenigstens das Bike geben lassen, bevor du den ganzen Kaufpreis bezahlt hast!
    Der, der den Kfz brief hat, wird erstmal als Eigentümer vermutet, auch wenn jemand anderes das Bike in der Garage stehen hat (also besitzer ist)


    Mich wundert es schon, dass hier immernoch so wohlwollend von diesem Händler gesprochen wird. Lächeln und Nettigkeit haben nichts mit Seriosität zu tun. Das was der sich geleistet hat ist unseriös und geht evtl. schon in richtung strafrechtlich relevantes Handeln! Finde da kann man auch nicht froh sein, dass er das Bike kulanterweise zurück genommen hat.
    Da wird man doch echt aggro...


    Servus,


    712er