Das ist doch egal Andreas !!!
Bauartgenehmigungen gelten für Autos wie für Motorräder.
Gruß
Ralf
Das ist doch egal Andreas !!!
Bauartgenehmigungen gelten für Autos wie für Motorräder.
Gruß
Ralf
auch Gude,
ist doch alles illegaler Quatsch mit den Xenon-Lampen Sätzen !!!
Siehe z.B. den Link http://www.tuev-nord.de/21860.asp
Im Fahrzeugzubehörhandel werden vermehrt Gasentladungs-Lichtquellen mit Vorschaltgeräten
zum nachträglichen Einbau in Scheinwerfer angeboten, die ausschließlich mit herkömmlichen
Glühlampen als Leuchtmittel genehmigt worden sind. Bei diesen Angeboten werden die
Gasentladungs-Lichtquellen häufig auch als Xenon-Glühlampe oder Xenon-Brenner bezeichnet.
Teilweise gibt es bereits schon entsprechend umgerüstete Scheinwerfer im Angebot.
Derartige Umrüstungen auf Xenon-Licht sind unzulässig. Nachträgliche Veränderungen an
bauartgenehmigten Scheinwerfern, zu denen auch der Sockel und die festgelegte Lichtquellen-
Art gehört, führen zum Erlöschen der Bauartgenehmigung der Scheinwerfer. Damit erlischt
auch die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
Gruß
Ralf
Laut Zulassungsbescheinigung (Feld S.1) ist die SDR ein Einsitzer.
Nebenbei würde mich mal interessieren, wer dieses Gutachten erstellen sollte und was es kostet?
Ne SDR geniest man alleine !!!
Nach 220 km Landstrasse (max. 6500 U/min) ging die Spritlaterne an meiner SD an.
Getankt habe ich (also die Duke) ca. 15,30 Liter.
Was angesichts des ultimativen Fahrspaßerlebnis vollkommen in Ordnung geht!
Gruß von einem BMW R1150R Fahrer im Ruhestand