Beiträge von Stullen Andy

    Danke dir! Die Papiere beziehen sich leider bei der angegebenen ABE bzw. Typ-Nummer auf die Duke 3! Ich habe die Duke 4 welche eine andere Typ-Nummer besitzt.
    Oder ist dies kompatibel? Kann ich mir nicht vorstellen, da es ja eben 2 verschiedene Nummern sind. Das ist auch ein verfluchtes Thema.....
    Habe auch einfach diesbezüglich mal den TÜV gefragt, aber die Antwort ist auch wieder nicht eindeutig, Mail Verlauf anbei.


    (auf meine zweite Mail habe ich noch keine Antwort)





    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ich habe eine Frage bezüglich E-Nummern für Auspuffanlagen. Ist bei einem Motorradauspuff mit einer eingravierten E-Nummer eine ABE notwendig welche dann auch mitgeführt werden muss?


    Mit freundlichen Grüßen


    ......







    Sehr geehrter .....,
    grundsätzlich reich eine Kennzeichnung mit einem E-Prüfzeichen.
    Wenn Sie nachweisen müssen, dass das Bauteil auch für Ihre Fahrzeug geeignet ist, werden Sie allerdings um ein Dokument nicht herumkommen.
    Ich weise Sie darauf hin, dass trotz ABE das Geräuschverhalten nicht negativ beeinflusst werden darf. Dies kann unter Umständen ebenfalls gemessen werden.



    Freundliche Grüße








    Sehr geehrter .......,


    danke für Ihre Rückmeldung.
    Heißt dies, dass ich verpflichtet bin eine spezifische ABE mitzuführen wenn ich in einer eventuellen Kontrolle danach gefragt werde?
    Der Fall ist der, dass die ABE des Auspuff sich auf das Vorgänger Motorrad bezieht. Allerdings hat sich an der Motorisierung zu meinem Modell nichts geändert.
    E Nummer ist vorhanden, ABE nur für das Vorgänger Modell.


    Mit freundlichen Grüßen
    .......

    Ja das habe ich jetz auch nochmal gehört :traurig: .


    Dann denke ich, ist das Mitführen der ABE Pflicht?


    Habe auch eine Variante gehört, dass man die ABE nicht mitführen muss.



    ....je mehr Leute man fragt, desto mehr Varianten bekommt man zu hören......

    Hab vorab schonmal beim TÜV angerufen und den Sachverhalt erklärt.


    Der Techniker sagte, wenn Geräuschangaben und Abgasklasse ect. identisch ist kann er das einfach so eintragen.


    ich solle einfach die Papiere der Duke 4 und die ABE der Anlage für die Duke 3 mitbringen. Er Vergleicht dann die Werte mit denen der Duke 3.


    Wenn hier alles identisch ist wird es einfach eingetragen, wenn nicht kann man eine Einzelabnahme machen.


    Weiß hier einer ob sich die Werte Duke 3 zu Duke 4 unterscheien?



    Danke im Voraus! :Daumen hoch:

    :Daumen hoch: Hey Leute,



    folgender Abgrund tut sich auf :lol:.
    Habe meine duke 4 mit einem Remus Hexacone gekauft und beim Kauf nicht auf die abe geachtet.
    Jetzt habe ich bei Remus angefragt, siehe Mail im Anhang und die Info bekommen dass keine ABE für den Auspuff für mein Fahrzeug vorliegt. Jetzt meine Frage an Euch. Klar rein rechtlich keine ABE, keine Betriebsergebnis. Aber mal im ernst der Motor ist identisch und das Ding passt ja auch drunter. Hat jemand Erfahrungen damit oder mit einem ähnlichen Thema und was meint Ihr zu dem Thema bezüglich Kontrolle?


    E Mail an Remus:
    Hallo,
    liegt für meine duke 4 Bj 2013 (e1*2002/24*0553*01)
    eine ABE für Ihr Produkt HC11 e4 2405 9 F3 vor?
    Ich habe eine ABE gesehen für e1*2002/24*0353...
    Ist diese auch für mein Modell gültig?


    Gruß
    A. Happe







    Beste Grüße und vorab schon mal danke :Daumen hoch: