Hallo Tom,
Danke für den Link.
Falls die E-Nummer ein Fake ist kann es sich trotzdem ausgehen, da mir die Spiegelfläche recht groß erscheint im Gegensatz zu den meisten "Winzspiegel" die es da so gibt.
Falls die Spiegelfläsche auf 60 cm² kommt ist das wohl StVZO konform, im EG Bereich allerdings 69 cm².
siehe:
Gesetzestexte ::: 56 StVZO Rückspiegel und andere Spiegel
Kraftfahrzeuge müssen Spiegel haben, sie so beschaffen und angebracht sind, daß der Fahrer nach rück- und seitwärts alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann. Krafträder, die vor dem 1.1.1990 zugelassen worden sind, genügt ein Rückspiegel links. Die Größe der spiegelnden Fläche muß mindestens 60cm² betragen.
Hinweis: Nach EG-Norm müssen runde Rückspiegel mindestens 10cm Durchmesser haben, ovalförmige Spiegel mindestens 15cm (quer) und
10cm (hoch) haben. Nach ECE-Norm muß die spiegelnde Fläche mindestens 69cm² betragen.
Gruß Manni