Mit dem 17. Juni 2003 kam dann der Stichtag, ab dem nur noch
Neuzulassungen nach dem EG-Recht möglich waren. Die StVZO bezieht sich
bereits ab dem 1. April 2000 auf die EWG-Richtlinie 97/24/EG und
schreibt deren Verwendung vor. In dieser ist wirklich alles geregelt,
was man sich nur vorstellen kann. Beispiele? Spiegel müssen einstellbar
sein, wer hätte das gedacht? Weiterhin muss das Spiegelglas von einem
mindestens 2,5 mm dicken Gehäuse umgeben sein. Außerdem war dem
europäischen Verwaltungsrat die bis dahin in Deutschland zulässige
Fläche zu klein. Er erhöhte selbige auf ein Mindestmaß von 69 cm². Aber
bitte nicht in irgendeine x-beliebige Form gebracht. In selbige muss ein
Kreis von 78 mm Durchmesser passen, außerdem muss es von einem Rechteck
von 12 x 20 cm eingerahmt werden können. Der
kleinste runde Spiegel muss einen Durchmesser von 94 mm aufweisen, aber
auch nicht mehr als 150 mm. Das Glas selbst ist nur noch in konvexer
Bauart möglich. Werden diese Vorgaben verletzt, gibt es nicht das
ersehnte Bauartgenehmigungszeichen. Dieses ist nämlich jetzt Pflicht und
muss auch in eingebautem Zustand gut lesbar sein, also verstecken gilt
nicht.
Selbst über den Anbau hat man sich Gedanken gemacht. Sind die
Rückspiegel unter zwei Metern Höhe angebracht (ist jemandem ein höherer
Lenker bekannt?), dann dürfen sie maximal 20 cm über den Lenkerrand
hinausragen. Von der Fahrzeugmitte ist ein Abstand von mindestens 28 cm
vorgeschrieben. Selbst die Sichtbarkeit ist reglementiert, der
Blickwinkel von Auge zu Spiegel darf 55° (gemessen von der Waagerechten)
nicht überschreiten. Wenn also bei der nächsten HU ein Prüfer mit
Wasserwaage, Geo-Dreieck und Sextant auf euch zukommt, wisst ihr warum.
Durch die EG ist es garantiert nicht einfacher geworden, zumindest beim
Customizing, legal zu bleiben. Oft sehen zu kleine Spiegel eben schöner
aus oder passen besser ins Gesamtbild des Lenkers. Gut, dass es
verständnisvolle Prüfer gibt oder ihr euch daran erinnern könnt, wo in
der Garage die originalen Spiegel liegen – nur für den Notfall.
Quelle
Frank